Industrielle Schweinemast in Kreuzau-Thum (Kreis Düren)

Schweinehaltung und -mast spielt in der Landwirtschaft des Kreises Düren im NRWVergleich bisher eher nur eine untergeordnete Rolle: Nach Auskunft des Kreisveterinäramtes werden in 111 Betrieben ca. 14.000 Schweine gehalten, davon allerdings mehr als die Hälfte in zwei Betreiben (7.000 bzw. 1.100 Tiere). Damit hält die überwiegende Zahl der Betreibe jeweils nur wenige Schweine. Der Kreis Düren ist damit keine traditionelle Schweinehaltungsregion.

Ein niederländischer Investor plant nun bei Kreuzau-Thum (Kreis Düren) den Bau einer Mastanlage für 8.640 Schweine. Ein Bauantrag liegt seit Februar bei der Bezirksregierung Köln, die inzwischen ein Genehmigungsverfahren mit der Feststellung des Untersuchungsrahmens nach § 5 UVPG eingeleitet hat.

Die Grundfläche der Anlage beträgt 8.000 Quadratmeter plus Güllelagekapazität für sechs Monate. Jedes Schwein hat laut Planunterlagen 0,75 Quadratmeter Liegefläche auf Gitterstäben. Die Schweine sollen mit durch LKW angelieferten Futter gemästet. Zur Entsorgung der anfallende Gülle stehen laut Antragsunterlagen "Gülleabnahmeverträge in ausreichendem Umfang" zur Verfügung. Welche Folgen das für Mensch und Natur durch Geruchsemissionen, Nährstoffeintrag in Wasser und Boden usw. hat, bleibt offen. Trotz einer im Antrag einer berechneten Abluftmenge aus der Mastanlage von bis zu 673.920 Kubikmeter pro Stunde soll es laut Planunterlagen keine „unzulässigen Geruchsbelästigungen" für die AnwohnerInnen geben. Die nächste Wohnbebauung liegt etwa 300 Meter von der geplanten Anlage entfernt. Die Anlage soll nach den Vorstellungen des Investors im Frühjahr 2007 in Betrieb gehen.

Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat sich bereits einstimmig gegen die Errichtung der Schweinemastanlage ausgesprochen. Die Ortsvorsteher von sieben umliegenden Ortschaften haben sich eindeutig gegen das Projekt positioniert. Eine Bürgerinitiative ist in Gründung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Errichtung einer Schweinemastanlage mit 8.640 Plätzen in der Gemeinde Kreuzau in der Voreifel?

2. Handelt es sich bei dem Projekt nach Auffassung der Landeregierung um ein aus umwelt- und wirtschaftspolitischer Sicht sinnvolles und unterstützenswertes Projekt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des Projekts auf die AnwohnerInnen und Umwelt?

4. Welche Erleichterungen bei Genehmigung, Betrieb etc. hat es seit dem Amtsantritt der Landesregierung für derartige Schweinemastbetriebe gegenüber der Rechtslage vor Landtagswahl gegeben?

5. An welchen Orten in NRW sind derzeit nach Informationen der Landesregierung die Errichtung weiterer industrieller Schweinemastanlagen mit mehr als 1.000 Mastplätzen geplant?