Folgen der Auflösung des Polizeipräsidiums Leverkusen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei wird zum 1. Januar 2007 das Polizeipräsidium Leverkusen aufgelöst und an das Polizeipräsidium Köln angeschlossen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele der rund 320 Beschäftigten beim Polizeipräsidium Leverkusen werden nach dem 1. Januar 2007 in die Stadt Köln versetzt?

2. Wie viele der rund 60 Ermittlungs- bzw. Kriminalbeamten des Polizeipräsidenten Leverkusen werden nach dem 1. Januar 2007 in die Stadt Köln versetzt?

3. Wandern die "Verkehrserziehung", der "Opferschutz" und die "Präventionsarbeit" des Polizeipräsidenten Leverkusen nach Köln ab?

4. Wie hoch ist zurzeit der Fehlbestand der Stellen des Wach- und Wechseldienstes in Köln?

5. Wie viele Stellen umfasst die nach dem 1. Januar 2007 in Leverkusen einzurichtende Direktion Verkehr des Polizeipräsidenten Köln einschließlich der Autobahnpolizei?

Antwort des Innenministers vom 28. Juni 2006 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Die für die Verschmelzung des Polizeipräsidiums Leverkusen mit dem Polizeipräsidium Köln Verantwortlichen führen die erforderlichen Gespräche über Details der Verschmelzung. Die Gespräche der Vertreter der beiden Behörden dauern an. Angesichts auch der durch die Fußball - Weltmeisterschaft bedingten Belastungssituation der Polizei bleibt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2007 genügend Zeit, die auftretenden Fragen zu klären.

Ich lege Wert darauf, dass der Prozess unter Einbeziehung aller Beteiligten vor Ort eigenverantwortlich in einem fairen Miteinander gestaltet wird. Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zur Frage 1:

Da die Verschmelzung der beiden Präsidien durch das vom Landtag am 18. Mai 2006 beschlossene Artikelgesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei herbeigeführt ist, wird es keine Versetzungsverfahren für die Beschäftigten des Polizeipräsidiums Leverkusen geben. Abhängig von organisatorischen Entscheidungen im Rahmen des o. g. Prozesses, die noch nicht getroffen worden sind, wird es zur Verlagerung einzelner Arbeitsplätze kommen. Details sind noch nicht bekannt.

Zur Frage 2:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zur Frage 3:

Auch nach der Verschmelzung der beiden Polizeipräsidien werden die Aufgaben „Verkehrserziehung", „Opferschutz" und „Präventionsarbeit" selbstverständlich auch im Gebiet der Stadt Leverkusen wahrgenommen.

Zur Frage 4:

Der Kreispolizeibehörde Köln ist über die Belastungsbezogene Kräfteverteilung ausreichend Personal zugewiesen. Eine gezielte Zuweisung für den Wach- und Wechseldienst erfolgt nicht.

Zur Frage 5:

Siehe Vorbemerkung.