Umressortierung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umressortierung der hessischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

A. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

B. 1. Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, sowie dem Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 12.

Plenarsitzung am 7. September 1999 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

2. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. September 1999 beraten und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Darüber hinaus hat der Sozialpolitische Ausschuss in seiner Sitzung am 16. September 1999 dem Rechtsausschuss die Durchführung einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf empfohlen.

3. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. September 1999 behandelt und beschlossen, eine öffentliche mündliche Anhörung abzuhalten.

In seiner Sitzung am 3. November 1999 hat der Rechtsausschuss die öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf abgehalten und im Anschluss daran mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und F.D.P. gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den unter A wiedergegebenen Beschluss gefasst.

Zuvor wurde der Antrag, die Beschlussfassung nicht in dieser, sondern in einer anderen Sitzung herbeizuführen, mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und F.D.P. gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.