Maßnahmen gegen Granatenschießplatz einer privaten Rüstungsfirma im Umfeld des Nationalparks Eifel

Im Grenzgebiet zwischen Bütgenbach (Belgien) und Kalterherberg (Deutschland) will die Rüstungsfirma "Mecar AG", eine 100%-ige Tochter des amerikanischen Rüstungsverbundes "Allied Defense Group", die vor allem das Militär in den USA, in Lateinamerika und in Saudi Arabien mit Waffen beliefern soll, einen Schießplatz zum Testen für Granaten und andere Munition einrichten. Dieses Vorhaben sorgt bei der dortigen Bevölkerung für große Empörung. Der Schießplatz soll auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Elsenborn auf belgischem Gebiet, wenige hundert Meter von der deutschen Staatsgrenze bei MonschauKalterherberg entfernt, angelegt werden. Dort sollen dem Vernehmen nach möglicherweise auch gesundheitsgefährdende Munitionstypen wie mit Wolfram versetzte Panzer brechende Granaten getestet werden. Bereits jetzt ist die Privatfirma Mecar auf dem Truppenübungsplatz Elsenborn aktiv. Dazu heißt es bemerkenswerter Weise in einem Artikel der Eifeler Nachrichten/Eifeler Zeitung vom 11. Mai 2006: "Mecar verfügt augenblicklich über keine offizielle Genehmigung und befindet sich in Elsenborn allein auf Wunsch des [belgischen, d.Verf.] Verteidigungsministers." Ihren bisherigen Standort Aye musste die Firma, die einen Konzessionsvertrag mit besagtem Minister Flahaut bis 2020 abgeschlossen haben soll, wegen der Lärmbelästigung der dortigen Bevölkerung räumen, ein Ersatzstandort in Doische (bei Namur) konnte wegen des geltenden Naturschutzes ("Natura-2000-Gebiet") nicht realisiert werden. Da auch Elsenborn, das überdies im Trinkwassereinzugsgebiet liegt, unter diese Naturschutzbestimmungen fiel, wurden nach meinen Informationen die betreffenden Militärgebiete naturschutzrechtlich herunter gestuft, damit Mecar dort auch offiziell tätig werden kann.

Inzwischen hat die belgische Gemeinde Bütgenbach ihr zunächst "bedingt günstiges Gutachten" hinsichtlich des Vorhabens auf Grund neuer Erkenntnisse revidiert und in eine "ungünstige" Stellungnahme gegenüber der wallonischen Regionalregierung umgewandelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der NRW-Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeiten und Absichten der Firma Mecar AG im Bereich des Truppenübungsplatzes Elsenborn unweit der deutsch-belgischen Grenze vor?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Schießübungen einer privaten Rüstungsfirma, ggf. auch mit wolframhaltigen Panzer brechenden Granaten in naher Umgebung zum Nationalpark Eifel, sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung als auch aus lärmschutztechnischer und umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht?

3. In wie weit sind die jetzigen und künftig beabsichtigten Schießaktivitäten der Firma Mecar mit geltenden Lärmschutz- und anderen gesundheitlichen Schutzbestimmungen vereinbar?

4. In wie weit hat die Landesregierung bei den belgischen Behörden gegen die beantragte Zulassung eines privaten Schießplatzes im Bereich Elsenborn bislang interveniert?

5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die belgischen Behörden dazu zu bewegen, derartige Aktivitäten, die sowohl dem Schutzbedürfnis der dortigen Bevölkerung als auch dem Naturschutz - insbesondere auch vor dem Hintergrund einer möglichen späteren Erweiterung des Nationalparks - entgegen stehen, zu unterbinden?

Antwort des Innenministers vom 31. Juli 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Energie:

Der Kenntnisstand der Landesregierung ist derzeit wie folgt:

Das belgische Militär betreibt im Grenzgebiet zwischen Elsenborn (Belgien) und Kalterherberg (Deutschland) auf belgischem Gebiet in der Gemeinde Bütgenbach den Truppenübungsplatz Elsenborn. Am 09.05.2005 schloss das belgische Verteidigungsministerium mit der Fa. MECAR AG, einer hundertprozentigen Tochter der US-amerikanischen Firma „The Allied Defense Group, Inc." einen Konzessionsvertrag, der es der Firma für 15 Jahre erlaubt, den Truppenübungsplatz Elsenborn für Munitionstests zu benutzen.

Die MECAR AG hat bei der zuständigen Behörde der wallonischen Regierung die „Globalerlaubnis zu Bau und Inbetriebnahme eines Schießstandes zum Test von Granateinschlägen" beantragt. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich ausschließlich nach belgischem Recht, und das Genehmigungsverfahren wird ausschließlich von den belgischen Behörden betrieben.

Der Antrag wurde von dem „Technischen und Delegierten Beamten der Wallonischen Region" am 18. Mai 2006 insbesondere wegen Nichteinhaltung der wallonischen Lärmnorm abgelehnt. Die MECAR AG legte hiergegen am 12. Juni 2006 „Rekurs" ein, über den die wallonische Regierung nun innerhalb von 70 Tagen entscheiden muss. Der militärische Schießbe trieb auf dem Truppenübungsplatz Elsenborn bleibt hiervon unberührt, da er nach belgischem Recht genehmigungsfrei ist.

Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit ausschließlich beratendem Inhalt hat es bisher mit dem Staatlichen Umweltamt Aachen (StUA Aachen) gegeben.

Aufgrund einer Absprache zwischen dem Kommandeur des Truppenübungsplatzes, dem Bürgermeister der Stadt Monschau und dem damaligen Leiter des StUA Aachen nahm das StUA im März 2003 an einer Besprechung auf dem Truppenübungsplatz teil, bei der es um die akustischen Auswirkungen eines geplanten Schießstandes für großkalibrige Waffen ging.

Nach damaliger Information war die Nutzung des vorgesehenen Schießstandes überwiegend durch die MECAR AG vorgesehen. Das StUA Aachen erklärte sich zu einer technischakustischen Beratung bereit.

Noch im gleichen Monat erfolgte eine Messung der Schießlärmimmissionen u.a. in Kalterherberg durch Sachverständige der Universität Lüttich im Beisein des Mess- und Prüfdienstes des StUA Aachen. Im Juni 2003 stellte die Universität Lüttich die Messergebnisse in Form eines Gutachtens vor.

Im November 2003 wurde nach Bewertung der Messergebnisse wegen fehlender technischer Regelwerke für Schießgeräusche aus großkalibrigen Waffen eine Bewertung analog zur TA Lärm vorgenommen. Von den Immissionswerten für ein Allgemeines Wohngebiet in Kalterherberg ausgehend, erschien demnach ­ bezogen auf eine Einwirkzeit von acht Stunden ­ eine Schussfolge von maximal 12 Schuss pro Stunde zulässig.

Im März 2006 wurde das StUA Aachen abermals durch die Region Wallonie um die Erstellung eines fachlichen Gutachtens gebeten. Diese Stellungnahme konnte wegen offener Fragen bis zum 18.05.2006 nicht abgegeben werden.

Die Landesregierung beabsichtigt, die wallonische Regionalregierung um weitergehende Auskunft zu den Vorhaben auf dem Truppenübungsplatz Elsenborn und zum Stand des Verfahrens zu ersuchen.