Unterrichtsausfall an Grundschulen: Relevanz der Vertretungsreserve

In der 19. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 10. Mai 2006 teilte Schulministerin Barbara Sommer mit, dass zur Vermeidung von Unterrichtsausfall eine Vertretungsreserve in einem Umfang von 900 Lehrerstellen für die Grundschule aufgebaut würde. Diese Vertretungsstellen sollen in Pools bei den Schulaufsichtsbehörden bzw. Schulträgern geführt werden.

Derzeit häufen sich Berichte, dass große Probleme existieren die Vertretungsreserve mit Leben zu füllen. Selbst an attraktiven Standort war es bisher nicht möglich, genügend Bewerber/innen für diese Stellen zu finden, da schlichtweg die Lehrer/innen fehlen.

Insofern ist zu bezweifeln, dass die von der Landesregierung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an Grundschulen aufgebaute Vertretungsreserve auch wirklich zu Beginn des Schuljahres für die Grundschulen zur Verfügung steht.

Da Förderunterricht und die Lernstudios nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen erteilt bzw. praktiziert werden können, würde ein Nichtbesetzen dieser Stellen bedeuten, dass diese individuelle Förderung ausfällt. Eben jene Förderung wird von der Landesregierung als wesentlicher Charakterzug ihrer Schul- und Bildungspolitik hervorgehoben um die internationale Anschlussfähigkeit des Schulsystems in NRW zu erreichen.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Können diese 900 Lehrerstellen bis zum 01. August 2006 alle besetzt werden?

2. In welchen Schulaufsichtsbezirken bzw. Schulämtern sind wie viele Stellen offen?

3. Welche Lehrer/innen mit welchen Qualifikationen sind für diesen Pool eingestellt worden?

4. Welche Anreize will die Landesregierung schaffen, damit die noch offenen Stellen besetzt werden?

5. Welche Probleme sieht die Landesregierung auf die nordrhein-westfälischen Grundschüler/innen zukommen, wenn die 900 Lehrerstellen nicht in Gänze besetzt werden können?

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 14. August 2006 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Auf Grund der Struktur des bisherigen relativ unattraktiven Vertretungspools Grundschule konnten oftmals Stellen nicht oder nicht unmittelbar besetzt werden. Gerade durch die befristete Beschäftigung war die Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber, ein Einstellungsangebot für den Vertretungspool Grundschule anzunehmen, deutlich herabgesetzt.

Dieser Vertretungspool Grundschule ist zu einer attraktiven schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen mit einer quantitativen und qualitativen Verbesserung weiterentwickelt worden: 1. Zum Beginn des Schuljahres 2006/07 stehen für die Grundschulen erstmals 900 Stellen als Zuschlag zur Grundstellenzahl für die schulübergreifende Vertretungsreserve zur Verfügung. 2. Lehrkräfte, die bereit sind, über zwei Jahre Vertretungsunterricht an den Schulen ihres Schulamtsbezirkes zu erteilen, erhalten dabei ein Einstellungsangebot für ein Dauerbeschäftigungsverhältnis.

Die Auswahl der Lehrkräfte für die schulübergreifende Vertretungsreserve erfolgt durch das jeweilige Schulamt vor Ort, das auch den Einsatz dieser Lehrkräfte organisiert. So ist die Vertretungsreserve Grundschule ein effektives Instrument, mit dem bei drohendem Unterrichtsausfall sofort gegensteuert werden kann und den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen gleiche Lernbedingungen gewährleistet werden können. Die Besetzung der Stellen der schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen erfolgt grundsätzlich problemlos. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren und ersatzweise im Rahmen des landesweiten Listenverfahrens werden die zur Verfügung stehenden Stellen besetzt. Die letzten Nachrückverfahren sind noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der besetzten Stellen für die schulübergreifende Vertretungsreserve weiter erhöhen wird.

Zur Frage 1:

Die Einstellung der Lehrkräfte für die schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen erfolgt grundsätzlich nach den Sommerferien zum Beginn des Unterrichts am 9. August 2006.

Bisher konnten 687 Lehrkräfte für eine Einstellung im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen gewonnen werden (Stand: 31. Juli 2006). Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, da die Besetzungsverfahren für die schulübergreifende Vertretungsreserve an Grundschulen noch nicht abgeschlossen sind.

Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass durch die Vertragsgestaltung des bisherigen Vertretungspools Grundschule noch Stellen der Vertretungsreserve an Grundschulen gebunden sind, die dadurch nicht zum 9. August 2006 besetzt werden können. Sobald diese Stellen zur Verfügung stehen, werden diese unverzüglich besetzt.

Zur Frage 2:

Da noch Zusagen der Lehrkräfte aus den Nachrückverfahren erwartet werden, sind die Einstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass durch Teilzeitanträge der eingestellten Lehrkräfte Stellenanteile für eine erneute Bewerberauswahl wieder zur Verfügung stehen und besetzt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch folgende Stellen der schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen offen (Stand 27. Juli 2006), für die im Nachrückverfahren noch weitere Angebote vergeben werden:

Für die schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen wurden und werden Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, die gem. § 7 LABG eine Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erworben haben bzw. über eine Befähigung gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LABG (Altlehrämter) verfügen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Landesregierung bietet mit der neuen schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen Lehrkräften, die bereit sind, für die Dauer von zwei Jahren Vertretungsunterricht zu leisten, ein Dauerbeschäftigungsverhältnis - bei Vorliegen der haushalts- und dienstrechtlichen Voraussetzungen ein Beamtenverhältnis - an. Die Attraktivität dieser neuen

Maßnahme wird durch die hohe Zahl der bisherigen und der noch in den Nachrückverfahren zu erwartenden Zusagen bestätigt.

Ich gehe davon aus, dass die zum 9. August 2006 für die Vertretungsreserve für Grundschulen zu besetzenden Stellen durch Lehrkräfte für die schulübergreifende Vertretungsreserve und durch befristet beschäftigte Lehrkräfte im Vertretungspool besetzt werden. Mit der Beendigung der Arbeitsverträge für den bisherigen Vertretungspool werden unverzüglich die Stellen mit Lehrkräften der schulübergreifenden Vertretungsreserve besetzt.