Ausweitung des Flugbetriebes am Schwerpunktlandeplatz Bielefeld

Die Flughafengesellschaft Bielefeld mbH hat im letzten Jahr die Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Bielefeld-Windelsbleiche um rund 500 Meter verlängert. Das Land hat diese Maßnahme mit Verweis auf die Sicherheitsanforderungen nach den JAR-OPS 1 Vorschriften mit rund einer Million Euro gefördert.

Da sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Start- und Landebahn gemäß JAR-OPS 1 nur für Flugzeuge des Taxiverkehrs im Rahmen des Geschäftsreiseluftverkehrs ergibt, hat die Bezirksregierung Münster folgerichtig die Nutzung der längeren Bahn in ihrer Betriebsgenehmigung nur für Maschinen des Taxiverkehrs freigegeben. Firmenflugzeuge (so genannter "Werkverkehr") fallen nicht unter die JAR-OPS 1-Richtlinie und mussten bislang auf der kurzen Strecke der Bahn bleiben.

Die "Neue Westfälische" (Lokalausgabe Bielefeld) berichtet am 15./16. Juni 2006, dass die Bezirksregierung Münster den Wünschen des Flughafenbetreibers entgegenkommen wolle, der die verlängerte Bahn für alle privaten und gewerblichen Flugzeuge mit mehreren Motoren und einem Abfluggewicht von mehr als zwei Tonnen zur Verfügung stellen möchte. Dies würde jedoch faktisch eine Ausweitung des Flugverkehrs bedeuten, weil dadurch künftig auch Maschinen starten und landen könnten, die den Platz bisher nicht nutzen konnten. Derzeit findet beispielsweise kein Düsenflugverkehr am Flugplatz statt. Die Pläne des Flughafens nach Ausweitung des Flugbetriebs haben Anwohnerproteste ausgelöst. Die Sorge der Anwohner richtet sich u.a. auf einen möglichen Nachtflugverkehr, denn der Flughafenbetreiber beabsichtigt "Organflüge" auch des Nachts durchzuführen.

Sehr umstritten war auch der Ausbau der parallel zur Start- und Landebahn liegenden Rollbahn, den die Flughafengesellschaft in den letzten Wochen durchgeführt hat. Der Umweltverband BUND hatte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden Ende Mai kurzfristig einen Baustopp erwirkt, da mit der Asphaltierung der Rollbahn die Zerstörung wertvoller Magerrasen-Biotope einherging. Der Antrag des BUND auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Rollwegeausbaus wurde schließlich vom Gericht abgelehnt, so dass der Bau inzwischen vollzogen ist.

Auch der Rat der Stadt Bielefeld hat sich im Juni 2006 mit der Frage einer Ausweitung des Flugbetriebes beschäftigt. Dabei wurde der Beschluss gefasst, dem sog. Werksverkehr die Nutzung der verlängerten Landebahn zu erlauben. Offen ist noch die rechtliche Prüfung, ob die Flughafen-GmbH nicht mit dem Bau der Parallelrollbahn und ihrem Widerspruch gegen den Ausschluss des Werksverkehrs von der Nutzung der verlängerten Landebahn gegen den Mitnutzervertrag verstoßen hatten. Dieser Vertrag aus dem Jahr 2003 ermöglicht es der Flughafen GmbH, die Startbahn zu verlängern und das städtische Gelände unter gewissen Auflagen zu nutzen. Gemäß der Selbstverpflichtung im Mitnutzervertrag soll die Zahl der Flugbewegungen auf 22.000 im Jahr begrenzt werden. Allerdings unterliegen private Flugzeuge, die nicht auf dem Flugplatz Windelsbleiche stationiert sind, nicht der Selbstverpflichtung der Flughafen GmbH im Mitnutzervertrag.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Flugbewegungen von Flugzeugen, die unter die Bestimmungen nach JAR-OPS 1 (sog. Taxiverkehr) fallen, gab es am Flughafen Bielefeld-Windelsbleiche in den letzten 12 Monaten?

2. Wie viele Flugbewegungen von Flugzeugen des Werkluftverkehrs gab es am Flughafen Bielefeld-Windelsbleiche in den letzten 12 Monaten?

3. Wie viele Flugbewegungen von Flugzeugen, die nicht auf dem Flugplatz stationiert und damit der Selbstverpflichtung der Flughafen-GmbH im Mitnutzervertrag mit der Stadt Bielefeld nicht unterworfen sind, gab es am Flughafen Bielefeld-Windelsbleiche in den letzten 12 Monaten?

4. Wie steht die Landesregierung zu einer Freigabe der verlängerten Start- und Landebahn für alle privaten und gewerblichen Flugzeuge mit mehreren Motoren und einem Abfluggewicht von mehr als zwei bis 5,7 Tonnen bzw. mehr als 5,7 Tonnen?

5. Wurden Landesmittel oder Mittel der Europäischen Union für den Ausbau der parallel zur Start- und Landebahn liegenden Rollbahn eingesetzt?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 15. August 2006 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Insgesamt 1.280 Flugbewegungen im Jahr 2005

Zur Frage 2:

Insgesamt 4.726 Flugbewegungen im Jahr 2005

Zur Frage 3:

Die Flugbewegungen von Flugzeugen, die nicht auf dem Verkehrslandeplatz Bielefeld stationiert sind, werden statistisch nicht erfasst. Die nachgefragten Zahlen liegen daher weder für das Jahr 2005 noch für andere Zeiträume vor.

Zur Frage 4:

Die Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebs des Verkehrslandeplatzes Bielefeld vom 30.05.2005 regelt, welche Arten von Luftfahrzeugen den Verkehrslandeplatz benutzen dürfen. Die zuständige Bezirksregierung prüft derzeit den Fortbestand von ihr verfügter Nutzungsbeschränkungen. Die Landesregierung kann dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorgreifen.

Zur Frage 5:

Der Bau des Parallelrollweges gehörte zu der Gesamtbaumaßnahme, deren Förderung der Landtag in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat. Mittel der Europäischen Union sind neben dieser Förderung nach Auskunft der Flughafen Bielefeld GmbH nicht beantragt oder eingesetzt worden.