Wie hat die "Der Grüne Punkt" Duales System Deutschland GmbH für den Fall der Systemeinstellung Sicherheitsleistungen nachgewiesen?

Die Kölner Duales System Deutschland GmbH (DSD) betreibt ein bundesweites System zur Erfassung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen („Grüner Punkt"). Die Gesellschaft wurde zur Entpflichtung von den individuellen Rücknahme- und Verwertungspflichten aus der Verpackungsverordnung 1991 von Industrie und Handel gegründet. Bis zum 31.12.2004 arbeitete sie als Non-Profit-Unternehmen.

Auf der Basis einer Genehmigung (so genannte Freistellung) des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums zur Jahreswende 1991/1992 organisiert DSD seitdem auch die haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen im Land Nordrhein-Westfalen. Freistellungsvoraussetzung ist dabei gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Anhang I (zu § 6) Nr. 3 Abs. 3 Ziff. 7 der Verpackungsverordnung, dass der Systembetreiber für den Fall der Einstellung des Systembetriebs die Entsorgung der in den Sammeleinrichtungen des Systems tatsächlich erfassten Verpackungen gewährleistet. Dieser Verpflichtung ist das DSD bisher durch die Bildung von angemessenen Rückstellungen nachgekommen.

Zum 1. Januar 2005 wurde das DSD von einem amerikanischen Finanzinvestor, Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR), übernommen und zu einem profitorientierten Unternehmen umgewandelt. In der aktuellen Debatte fordert der Geschäftsführer des DSD, Stefan Schreiter, eine zügige Novellierung der Verpackungsverordnung, mit der sichergestellt werden müsse, „das sich jeder Hersteller und Abfüller, der Verkaufsverpackungen an private Haushalte liefert, an den Kosten der haushaltsnahen Entsorgung beteiligt" (FAZ vom 5.5.2006 Seite 13). Ansonsten, so warnt das DSD, drohe der Systemzusammenbruch (FAZ a.a.O.).

Das Bundesumweltministerium arbeitet im Auftrag der Umweltministerkonferenz derzeit mit hohem Zeitdruck an einer Novelle der Verpackungsverordnung, mit dem Ziel, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat das DSD gegenüber der Landesregierung nachgewiesen, dass es entsprechende Vorkehrungen für die Einstellung des Systembetriebs getroffen hat?

2. Sofern das DSD seiner Verpflichtung durch Bildung entsprechender Bilanzrückstellungen nachkommt:

a) Wie hoch sind die Rückstellungen und auf welcher Grundlage sind sie berechnet worden?

b) Wie hoch waren die Rückstellungen vor der Übernahme durch KKR und wie haben sie sich seitdem entwickelt?