Landesbetrieb Straßenbau: Wegfall der Niederlassungen Köln und Bonn bei objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar!

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW erklärte in seiner Pressemitteilung vom 04.07.2006, "der Landesbetrieb Straßenbau erhält eine neue effizientere Struktur." Minister Oliver Wittke wird mit den Worten zitiert: "Mit der Neuorganisation von Straßen.NRW wollen wir den Landesbetrieb weiter optimieren und seine Leistungen noch kundenorientierter, bedarfsgerechter und wirtschaftlicher gestalten."

Zu dieser Neuordnung gehört die Zusammenlegung der beiden bisherigen Niederlassungen Köln und Gummersbach am Standort Gummersbach, zusätzlich wird die Niederlassung Bonn auf den Standort Gummersbach und den Standort Euskirchen aufgeteilt.

Aus Sicht vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und nicht wirtschaftlich. Sie lässt die entstehenden Fahrwege mit PKW und ÖPNV offensichtlich genauso unberücksichtigt, wie die Frage, wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils zu einer neuen Arbeitsstätte pendeln müssen. Rund 300 Beschäftigte aus den heutigen Niederlassungen Köln und Bonn müssen in Zukunft nach Gummersbach pendeln, wo heute rund 85 Personen tätig sind. Fahrzeiten, die aus Bonn nach Gummersbach mit dem ÖPNV täglich vier Stunden ausmachen, sind auch für Halbtagskräfte die Folge.

Aber auch die angebliche Optimierung des Landesbetriebes sowie die Verbesserung seiner Leistungen hin zu mehr Kundenorientierung und zu bedarfsgerechterer und wirtschaftlicherer Leistungserbringung ist bei ungetrübtem Blick nicht zu erkennen. Nach der endgültigen Auflösung der künftigen Außenstellen Köln und Bonn würden Ingeneure und Techniker nach

Gummersbach pendeln, um von dort im Dienstwagen zu den zu betreuenden Projekten im Großraum Köln/Bonn zu fahren!

Vor diesen Hintergründen ist es besonders ineffizient, die regional zusammengefassten Niederlassungen ausgerechnet nach Gummersbach zu verfrachten. Hinzu kommt, dass so auch die kurzen Wege zu allen in Köln und Bonn ansässigen relevanten Behörden, Verbänden und Wirtschaftsakteuren sowie zu einem Großteil der Universitäten und Fachhochschulen aufgegeben wird, so z. B. nicht zuletzt die unmittelbare Nähe zur Fachhochschule Deutz als Ausbildungsort.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für und welche gegen die Zusammenlegung der Niederlassung Köln und des rechtsrheinischen Teiles der Niederlassung Bonn am Standort Gummersbach?

2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für eine Aufteilung des heutigen Gebietes der Niederlassung Bonn auf Gummersbach und Euskirchen?

3. Welche Kosten sind mit diesen beiden Umstrukturierungen auf Gummersbach und Euskirchen für die Landesregierung und den Landesbetrieb Straßen.NRW verbunden?

4. Welche zusätzlichen Kosten erwartet die Landesregierung durch die Raumsituation in Gummersbach und in Euskirchen?

5. Für wie viel Kilometer Straßen in a.) Planung, b.) Bau und c.) im Unterhalt wäre jede der acht nach der Neuordnung entstehenden Regionalniederlassungen heute zuständig, wenn die Maßnahme zum jetzigen Stand umgesetzt wäre?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 31. August 2006 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Bei der Auswahl des künftigen Sitzes der Niederlassung Rhein-Berg waren die Auswirkungen der Aufgabe der bisherigen Standorte auf die Oberzentren Bonn und Köln gegenüber der Präsenz des Landes in Gummersbach abzuwägen. Unter Berücksichtigung der absehbaren weiteren Verwaltungsstrukturmaßnahmen in anderen Geschäftsbereichen der Landesregierung hatte die Präsenz des Landes in Gummersbach besondere Priorität.

Zur Frage 2:

Für die konkreten Überlegungen zur Präsenz von Straßen.NRW in den künftigen Niederlassungsbezirken Rhein-Berg und Ville-Eifel waren die Planungs- und Bauvolumina wie auch das zu betreuende Straßennetz von Bedeutung. Um eine den übrigen künftigen Niederlassungen von Straßen.NRW vergleichbare Auslastung und eine wirtschaftlich vertretbare und gleichzeitig steuerbare Größe der Niederlassungen Rhein-Berg und Ville-Eifel zu erreichen, war der gewählte Zuschnitt erforderlich.

Zur Frage 3:

Kosten der Umstrukturierung (z. B. für Umzug, Neuanmietungen, Versetzungen, Dienstreisen) werden im Rahmen einer standortspezifischen Bestandsaufnahme zu Beginn des Umsetzungsprozesses für jede einzelne Niederlassung erhoben. Auf der Grundlage dieser und weiterer Daten zur Sozialverträglichkeit der Maßnahme oder zur personalwirtschaftlichen Situation wird durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW jeweils ein niederlassungsspezifisches Umsetzungskonzept erarbeitet.

Zur Frage 4:

Eventuell anfallende Kosten der künftigen veränderten Raumsituation lassen sich derzeit nicht angeben (vgl. Antwort zu Frage 3).

Zur Frage 5:

Um einen optimalen Zuschnitt der Flächenniederlassungen zu erhalten, sind folgende Indikatoren zugrunde gelegt worden:

- Netzlänge in km (ohne Wichtung)

- Planungsvolumen in Euro (Jahresdurchschnitt aus Volumen 2005 bis 2010)

- Gewichtetes Bauvolumen (Jahresdurchschnitt aus Volumen 2005 bis 2009)