Erfolgreiche Integrationspolitik in NRW durch die Einführung eines Integrationsgesetzes weiterentwickeln und sicherstellen!

Nordrhein-Westfalen ist ein Land mit großer Zuwanderungstradition. Wir sind das Bundesland mit der größten Zahl von Zuwanderern und unter den Flächenländern das mit der vielfältigsten und ausdifferenziertesten integrationspolitischen Struktur.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen war auch das erste deutsche Parlament, das 1995 mit Beginn der 12. Legislaturperiode einen eigenständigen „Ausschuss für Migrationsangelegenheiten" eingerichtet hat und auch die jetzige Landesregierung steht mit dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in dieser Tradition. Die Integrationsoffensive des Landtags von Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus in den letzten Jahren zu weiteren Verbesserungen in der Integrationspolitik des Landes geführt.

Gleichwohl konnten zahlreiche Forderungen und Ziele der Integrationsoffensive noch nicht umgesetzt bzw. angegangen werden, so lange ungewiss war, ob das Zuwanderungsgesetz kommen, welche Verantwortungsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen es enthalten und welche Integrationsinstrumente es einführen würde. Mit dem Kompromiss über das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" (Zuwanderungsgesetz) auf Bundesebene hat Deutschland nun akzeptiert, dass es ein Einwanderungsland ist, dass Einwanderung der Steuerung bedarf und dass die Integration der Zuwandernden dabei eine notwendige gesellschaftliche Aufgabe ist.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wird nun in Deutschland sichergestellt, dass jede Neuzuwanderin und jeder Neuzuwanderer bald nach der Ankunft in Deutschland an einem Sprachkurs teilnimmt und im Rahmen eines Orientierungskurses umfassend über Recht, Kultur und Geschichte unseres Landes informiert wird. Den Ländern kommt (gemeinsam mit den Kommunen) die Verantwortung für die sogenannte nachholende Integration zu, das heißt für die Integration der bereits länger hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

Die mit dem im Juli vorgelegten Evaluierungsbericht eingeleitete Reform des Zuwanderungsgesetzes wird zu einer Anpassung an EU-Recht führen und die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung berücksichtigen. In diesem Kontext wird es auf Grundlage der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch in Bearbeitung befindlichen Evaluierung der Integrations- und Sprachkurse auch hier zu Veränderungen kommen.

Mit diesen Rahmenbedingungen gibt es zum ersten mal seit Jahren einen verlässlichen, bundesweiten Handlungsrahmen für die Weiterentwicklung und Sicherstellung der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem am 27. Juni 2006 von der Landesregierung vorgelegten Aktionsplan Integration „Land der neuen Integrationschancen" ist ein Katalog mit zwanzig konkreten Handlungsansätzen vorgelegt worden, die belegen sollen, dass Nordrhein-Westfalen in diesem wichtigen Politikfeld weiterhin in der Bundesrepublik wegweisend ist.

Doch auch mit diesem Aktionsplan werden zwei wesentliche Mängel noch nicht behoben, die nach wie vor zu Verwerfungen in dem Feld der Integrationspolitik führen. Zum einen wird noch kein überzeugender Schritt zu einer Gleichbehandlung der verschiedenen Zuwanderungsgruppen getan und zum anderen mangelt es nach wie vor an einem verbindlichen landesgesetzlichen Rahmen.

Bei den Zuwanderern mit einer Dauerbleibeperspektive muss unterschieden werden zwischen Zuwanderern mit je unterschiedlichem Rechtsstatus: Spätaussiedler und deren Angehörige, Ehegatten und Kinder von bereits in Deutschland lebenden Einwanderern, EU­ Bürger, Asylberechtigte sowie Kontingentflüchtlinge.

Das Landesaufnahmegesetz unterstützt mit finanziellen Leistungen die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Aufnahme von Neuzugewanderten. Diese Leistungen werden für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für Kontingentflüchtlinge erbracht und sind bisher gebunden an die Unterbringung in Übergangswohnheimen bzw. bei den Kontingentflüchtlingen an den Bezug von Sozialhilfeleistungen.

Dabei ist im Sinne des Ziels bestmöglicher Integration insbesondere die herkunftshomogene längere Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Übergangsheimen kritisch zu sehen. Eine Erstintegration vor Ort sollte vielmehr eine solche räumliche Konzentration vermeiden und Neuzuwanderern im Sinne des Prinzips "fördern und fordern" möglichst früh eine Maßnahme der Integrationsförderung anbieten. Ein solches Vorgehen hätte allerdings zur Folge, dass sowohl die bisherige Zweckbindung des Landesaufnahmegesetzes erweitert als auch der Finanzierungsmodus geändert werden müssten.

Wenn es also einen breiten Konsens darüber gibt, dass Integration eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt, dann ist die logische Konsequenz, diese nun auch durch ein entsprechendes Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen abzusichern.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

· auf der Grundlage des Aktionsplans Integration den Entwurf eines Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen vorzulegen,

· das Landesaufnahmegesetz in ein Integrationsgesetz zu integrieren und eine Umsteuerung der Mittelverwendung für "Maßnahmen der Erstintegration" durchzusetzen sowie

· die finanziellen und rechtlichen Folgewirkungen für die einzelnen Kommunen als Betreiber der Übergangsheime und für das Land zu erfassen und darzustellen mit dem Ziel, Möglichkeiten der Aufhebung der Zweckbindung zu schaffen.