Schwächung des ländlichen Raumes durch die Neuordnung des Landesbetriebes Straßen.NRW: Wegfall des Niederlassungsstandortes Minden ist nicht nachvollziehbar!

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW erklärt in seiner Pressemitteilung vom 4. Juli 2006, "der Landesbetrieb Straßenbau erhält eine neue effizientere Struktur". Minister Wittke wird mit den Worten zitiert: "Wir wollen den Landesbetrieb weiter optimieren und seine Leistungen noch kundenorientierter, bedarfsgerechter und wirtschaftlicher gestalten". Zu dieser Neuordnung gehört die Zusammenlegung der beiden bisherigen Niederlassungen Minden und Bielefeld am Standort Bielefeld.

Gleichzeitig spricht Ministerpräsident Rüttgers davon, dass Landesbehörden in der Fläche erhalten bleiben sollen. Dies wurde bei der Zuordnung aller neuen Niederlassungen des Landesbetriebs Straßen NRW bis auf die Niederlassung Minden berücksichtigt, die in das Oberzentrum Bielefeld verlagert werden soll. Völlig offen ist auch, ob zusätzliche Landesbehörden den Standort Minden verlassen werden.

Die Entscheidung der Landesregierung gegen den Standort Minden ist weder strukturpolitisch noch finanziell nachvollziehbar, da sie die notwendige räumliche Anbindung des Flächenkreises Minden-Lübbecke völlig ignoriert sowie die geforderte Kundennähe und Wirtschaftlichkeit unberücksichtigt lässt.

Wenn gegen den Standort Minden seine dezentrale Lage spreche, müsse dies auch für die Standorte Siegen, Euskirchen und Mönchengladbach gelten, die deutlich dezentraler liegen.

So wird auch Karl-Heinz Gerold (CDU), der drei Jahrzehnte lang Chef des Landesbetriebs Straßen.NRW in Minden gewesen ist, mit den Worten vom 17. August 2006 im Mindener Tageblatt zitiert: "Hier wird jetzt allerdings nach ungleichen Maßstäben verfahren!"

Das Beibehalten des Standortes Minden für die Niederlassung des Landesbetriebes Straßen.NRW ist finanziell günstiger und würde künftige Steuermittel sparen, denn die heutige Niederlassung weist in den letzten fünf Jahren die höchste Produktivität auf und der Abschluss neuer Mietverträge entfällt, da die Raumkapazitäten in Minden für Personalzuführung aus Bielefeld vorhanden sind. Zusätzliche Nebenkosten fallen ebenfalls nicht an und die Fahrtkosten zur Aufgabenerledigung blieben aufgrund der zentralen Lage des Standortes Minden weiterhin gering.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Schließung der Niederlassung des Landesbetriebs Straßen.NRW in Minden?

2. Welche Kosten sind mit der geplanten Umstrukturierung der Niederlassungen Minden und Bielefeld verbunden?

3. Welche künftigen, zusätzlichen Kosten erwartet die Landesregierung durch die ungünstigere räumliche Lage Bielefelds im gesamten Betreuungsgebiet?

4. Welche weiteren Behörden- und Arbeitsplatzverlagerungen gegen den Standort Minden plant die Landesregierung im Zuge ihrer Verwaltungsreform?

5. Aufgrund welcher Kriterien begründet die Landesregierung ihre Entscheidung, dass bis auf Minden alle Niederlassungen nach der geplanten Neugliederung grundsätzlich in Flächenkreisen erhalten bleiben?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 18. September 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister:

Zur Frage 1:

Bei der Entscheidung für den Standort Bielefeld war der Schwerpunkt künftiger Aufgaben in Planung, Bau und Unterhaltung in der Region der heutigen Niederlassungen Bielefeld und Minden das entscheidende Kriterium. Die konkurrierende Betrachtung der anstehenden Aufgaben ergibt, dass sich sowohl die Planungsprojekte als auch die Baumaßnahmen und das zu unterhaltende Straßennetz im Bereich der Region Bielefeld konzentrieren werden.

Zur Frage 2:

Eventuell anfallende Kosten der Umstrukturierung lassen sich vorerst nicht angeben. Sie werden durch die Erstellung einer standortspezifischen Bestandsaufnahme für jede einzelne Niederlassung erhoben. Diese Daten werden die Grundlage für das jeweilige Umsetzungskonzept sein. Die anfallenden Kosten werden aber auf jeden Fall aufgehoben durch die Personaleinsparungen, die sich durch die Umstrukturierung realisieren lassen. Diese werden ab 2011 ca. 24 Mio. jährlich betragen.

Zur Frage 3:

Keine. Im Übrigen wird der in der Frage enthaltenen Unterstellung „ungünstigere räumliche Lage Bielefelds" mit Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 widersprochen.

Zur Frage 4:

Die Landesregierung hat beschlossen, zunächst die Behördenstruktur durch Eingliederung von Sonderbehörden in die Bezirksregierungen zu straffen. Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden auf den Kernbereich staatlicher Verantwortung durch Aufgabenverzicht, Privatisierung und vor allem Kommunalisierung beschränkt.

Dies setzt eine intensive Überprüfung aller Aufgaben der einzugliedernden Sonderbehörden und der Bezirksregierungen voraus, die aktuell von den zuständigen Ressorts unter Federführung des Innenministeriums eingeleitet worden ist. Vor Abschluss dieser Überprüfung sind keine Aussagen zu den weiteren strukturellen oder organisatorischen Folgen möglich

Zur Frage 5:

Die zu Frage 1 aufgeführten Kriterien waren Grundlage für die Entscheidung über den Niederlassungssitz Bielefeld.