Bewertung der "Heimattreuen Deutschen Jugend"

Im lippischen Horn-Bad Meinberg/Fronhausen hat Medienberichten zufolge auf dem dortigen "Lammberg" ein Zeltlager der als rechtsextrem geltenden Vereinigung "Heimattreue Deutsche Jugend" stattgefunden. Zelte wurden dabei als "Führerbunker" bezeichnet. Es kam nach Zeitungsberichten zu Aggressionen gegenüber Journalisten. Die "Heimattreue Deutsche Jugend" wird in einigen Verfassungsschutzberichten erwähnt, nicht jedoch im jüngsten Verfassungsschutzbericht des Landes. Nordrhein-Westfalen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Aktivitäten und Gesinnung der o. g. Vereinigung?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über eine Zunahme von Aktivitäten in NRW vor?

3. Kann die "Heimattreue Deutsche Jugend" mit der 1994 verbotenen "Wiking-Jugend" verglichen oder als Nachfolgeorganisation angesehen werden?

4. Überlegt das Innenministerium rechtliche Schritte, etwa ein Verbot, gegen die Organisation einzuleiten?

Antwort des Innenministers vom 25. September 2006 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Es ist zutreffend, dass in der Zeit vom 05. August bis 13. August 2006 der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e.V." (HDJ) ein Zeltlager im Raum Horn-Bad Meinberg abgehalten hat. An dieser Veranstaltung beteiligten sich ca. 100 Personen, davon überwiegend Kinder und Jugendliche.

Es ist weiterhin zutreffend, dass die HJD in den Verfassungsschutzberichten des Landes Nordrhein-Westfalen keine Erwähnung findet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 24. Mai 2005 in Sachen "Junge Freiheit" an die Erwähnung einer Organisation/Gruppierung im Verfassungsschutzbericht enge Maßstäbe gesetzt und dabei insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz betont. So ist eine Berichterstattung nur zulässig, wenn hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung vorliegen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde bisher von einer Erwähnung der HDJ im Verfassungsschutzbericht abgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1:

Die HDJ ist eine den Verfassungsschutzbehörden bekannte Jugendorganisation mit Sitz in Berlin. Sie ging 1990 aus dem Verein "Bund Heimattreuer Jugend" (BHJ) hervor und vertritt eine völkisch-nationalistische Ideologie. Zur Weltanschauung gehört auch ein Bekenntnis zum Neuheidentum. Die HDJ will Kinder und Jugendliche mit Ferienlagern, Gruppenfahrten und Zeltlagern für ihre Ideologie gewinnen.

Die Organisation führt regelmäßig in unterschiedlichen Bundesländern entsprechende Veranstaltungen durch und verfügt auch in Nordrhein-Westfalen über eine örtliche "Leitstelle".

Die bundesweiten Veranstaltungen haben bisher keinen nennenswerten öffentlichkeitswirksamen Verlauf genommen.

Zur Frage 2:

Es liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine Intensivierung der Aktivitäten in Nordrhein Westfalen hindeuten.

Zur Frage 3:

Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die die Annahme begründen, bei der HJD handle es sich um eine Ersatzorganisation der verbotenen "Wiking-Jugend". Gleichwohl gibt es Überschneidungen hinsichtlich der ideologischen Zielsetzung (völkischnationalistisch) und der Zielgruppe (Kinder und Jugendliche).

Zur Frage 4:

Zuständige Verbotsbehörde ist nach § 3 Abs. 2 Vereinsgesetz das Bundesministerium des Innern, da der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" bundesweit tätig ist.

Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit ließe sich ein Verbot der HDJ nur damit begründen, dass es sich bei dem Verein eindeutig um eine Ersatzorganisation der verbotenen "Wiking-Jugend" handelt oder der Verein als neue selbständige Organisation seine verfassungsfeindlichen Ziele auch kämpferisch-aggressiv verwirklichen will. In beiden Fällen müsste für ein Verbot ein dementsprechender Nachweis geführt werden.

Aus den vorstehenden Gründen beabsichtigt die Landesregierung derzeit nicht, in Richtung eines Vereinsverbotes initiativ zu werden.