Wie hat die "Der Grüne Punkt" Duales System Deutschland GmbH für den Fall der Systemeinstellung Sicherheitsleistungen nachgewiesen?

Die Kölner Duales System Deutschland GmbH (DSD) betreibt ein bundesweites System zur Erfassung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen („Grüner Punkt"). Die Gesellschaft wurde zur Entpflichtung von den individuellen Rücknahme- und Verwertungspflichten aus der Verpackungsverordnung 1991 von Industrie und Handel gegründet. Bis zum 31.12.2004 arbeitete sie als Non-Profit-Unternehmen.

Auf der Basis einer Genehmigung (so genannte Freistellung) des für Umweltschutz zuständigen Ministeriums zur Jahreswende 1991/1992 organisiert DSD seitdem auch die haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen im Land Nordrhein-Westfalen. Freistellungsvoraussetzung ist dabei gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Anhang I (zu § 6) Nr. 3 Abs. 3 Ziff. 7 der Verpackungsverordnung, dass der Systembetreiber für den Fall der Einstellung des Systembetriebs die Entsorgung der in den Sammeleinrichtungen des Systems tatsächlich erfassten Verpackungen gewährleistet. Dieser Verpflichtung ist das DSD bisher durch die Bildung von angemessenen Rückstellungen nachgekommen.

Zum 1. Januar 2005 wurde das DSD von einem amerikanischen Finanzinvestor, Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR), übernommen und zu einem profitorientierten Unternehmen umgewandelt. In der aktuellen Debatte fordert der Geschäftsführer des DSD, Stefan Schreiter, eine zügige Novellierung der Verpackungsverordnung, mit der sichergestellt werden müsse, „das sich jeder Hersteller und Abfüller, der Verkaufsverpackungen an private Haushalte liefert, an den Kosten der haushaltsnahen Entsorgung beteiligt" (FAZ vom 5.5.2006 Seite 13). Ansonsten, so warnt das DSD, drohe der Systemzusammenbruch (FAZ a.a.O.).

Das Bundesumweltministerium arbeitet im Auftrag der Umweltministerkonferenz derzeit mit hohem Zeitdruck an einer Novelle der Verpackungsverordnung, mit dem Ziel, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat das DSD gegenüber der Landesregierung nachgewiesen, dass es entsprechende Vorkehrungen für die Einstellung des Systembetriebs getroffen hat?

2. Sofern das DSD seiner Verpflichtung durch Bildung entsprechender Bilanzrückstellungen nachkommt:

a) Wie hoch sind die Rückstellungen und auf welcher Grundlage sind sie berechnet worden?

b) Wie hoch waren die Rückstellungen vor der Übernahme durch KKR und wie haben sie sich seitdem entwickelt?

Antwort des Ministers für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6. Oktober 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie:

Zur Frage 1:

Die Firma. Der Grüne Punkt ­ Duales System Deutschland GmbH (DSD) hat gemäß Allgemeinverfügung des damaligen Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.12.1992 (MBl. NRW. 1993 S. 58) in der Fassung vom 17.01.1995 (MBl. NRW. S. 303) jährlich nachzuweisen, dass ausreichend Bilanzrückstellungen erfolgt sind oder Sicherheit geleistet worden ist, um für den Fall, dass der Betrieb des Systems eingestellt wird, die Verwertung der zu diesem Zeitpunkt befindlichen Materialien zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind mit der Novelle der Verpackungsverordnung von 1998 die allgemeinen Anforderungen an Duale Systeme gem. § 6 Abs. 3 konkretisiert worden. Der Systembetreiber hat danach künftig sicherzustellen, dass im Falle der Einstellung des Systembetriebs die Entsorgung der in den Sammeleinrichtungen des Systems tatsächlich erfassten Verpackungen gewährleistet wird.

Vor der Übernahme durch den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts Co. Ltd. (KKR) hat DSD im Geschäftsbericht, der dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jährlich zugeleitet wurde, entsprechende Bilanzrückstellungen für Entsorgungs-/Verwertungsverpflichtungen nachgewiesen. Nach der Übernahme hat DSD keinen Geschäftsbericht mehr vorgelegt. DSD hat aber unter Hinweis auf den Feststellungsbescheid gem. § 6 Abs. 3 VerpackV mit Schreiben vom 08.06.2005 mitgeteilt, dass alle bei der DSD bestehenden Rückstellungen für Entsorgungs- und Verwertungsverpflichtungen auf das neue Unternehmen übergehen und dort fortgeführt werden.

Zur Frage 2:

a) DSD hat mit Schreiben vom 06.09.2006 mitgeteilt, dass die Bilanzrückstellungen für den Fall der Einstellung des Systembetriebs zum 31.12.2005 211,0 Mio. Euro betragen. Grundlage für die Höhe der Rückstellungen sind nach Angaben von DSD die aufzuwendenden Entsorgungskosten für eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzende Systemlaufzeit auf Basis der GVM-Studie (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung).

b) Zum 31.12.2004 betrugen die Rückstellungen rund 241 Mio. Euro. Nach Angaben von DSD sind sie aufgrund gesunkener Mengen (Marktanteilsverlust) und Entsorgungskosten, die es abzudecken gilt, nunmehr leicht gesunken.

Die von DSD beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf, hat die Höhe der in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2004 und 31.12.2005 ausgewiesenen Rückstellungen für Entsorgungskosten mit Schreiben vom 08.09.2006 bestätigt.