Kohlerichtlinien

Auf der Grundlage von § 2 Abs. 5 des Steinkohlebeihilfengesetzes in der Fassung vom 17.12.1997 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft am 8. April 1998 zur Regelung näherer Details die "Richtlinien zur Gewährung von Hilfen an Bergbauunternehmen für Kohleverstromung, Kokskohle und Stilllegungsaufwendungen (Kohlerichtlinien)" festgelegt. Diese Kohlerichtlinien wurden im Bundesanzeiger vom 7. Mai 1998 auf Seite 6509 veröffentlicht.

Auch eine Änderung der Kohlerichtlinien vom 2. August 1999 wurde im Bundesanzeiger vom 2. September 1999 auf Seite 15.265 veröffentlicht.

Aufgrund des zeitlichen Auslaufens des sog. Kohlekompromisses von 1997 zum Ende des Jahres 2005 legte das Bundesministerium für Wirtschaft im Verlauf des Jahres 2005 neue Kohlerichtlinien fest. Diese neuen Kohlerichtlinien gelten ab 1.1.2006.

Anders als in der Vergangenheit wurden diese neuen Kohlerichtlinien nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Was hat das Bundesministerium für Wirtschaft bewogen, von einer Veröffentlichung der neuen Kohlerichtlinien im Bundesanzeiger abzusehen?

2. War das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW in diese Entscheidung eingebunden?

3. Ist die Landesregierung bereit, mir eine Kopie der neuen Kohlerichtlinien zur Verfügung zu stellen?