Gefährdung der Sinstedener Bevölkerung im Bereich der Ortsdurchfahrt Sinsteden (B 59) -Grevenbroicher Straße- durch Raser?
Die Verkehrsbelastung auf der jetzigen B 59 in Sinsteden hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die gerade Streckenführung, die Ausbaubreite und die einseitig geringe Bebauung an der Bundesstraße führen dazu, dass Fahrzeuge zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Ortslage durchfahren.
Durch die Fertigstellung der Ortsumgehung Pulheim und die Anbindung der B 59 an die A1 in Köln-Bocklemünd in diesem Jahr sowie der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Ortsumgehung Rommerskirchen, wird sich diese Situation noch erheblich verschärfen.
Bisher sind alle von der Gemeinde Rommerskirchen beantragten Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung in der Ortsdurchfahrt Sinsteden von den zuständigen Behörden abgelehnt worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssituation im Bereich der Ortsdurchfahrt Sinsteden (B 59), Grevenbroicher Straße?
2. Wie hoch war die Zahl der Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die zum Teil massive Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verhindern?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Beschwerden der Anwohner?
Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 12. Oktober 2006 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister:
Zur Frage 1:
Die Verkehrssituation der B 59 im Zuge der Ortsdurchfahrt Sinsteden weist nach den Berichten der örtlich zuständigen Behörden kein über das normale Maß hinausgehendes Gefährdungspotential auf. Es handelt sich dabei nicht um einen unfallauffälligen Bereich. Zwar ereigneten sich im Zeitraum vom 01. Januar 2002 bis 30. November 2005 15 Unfälle, davon sind aber nur zwei Unfälle auf die Unfallursache "nicht angepasste Geschwindigkeit" zurückzuführen. Ein Unfall ereignete sich bei schneeglatter Fahrbahn. Unfälle mit Fußgängern sind nicht zu verzeichnen.
Zur Frage 2:
Vom 22. November bis 04. Dezember 2005 wurde eine Langzeit-Geschwindigkeitsmessung mit einem unauffälligen Messgerät durchgeführt. Die Auswertung der Messung ergab in Fahrtrichtung Rommerskirchen für den Zeitraum Montag bis Freitag, 06:00 bis 22:00 Uhr, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 53,5 km/h. 3 % aller Fahrzeuge fuhren schneller als 60 km/h und ca. 0,3 % fuhren schneller als 70 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit für die Fahrtrichtung Grevenbroich lag im gleichem Zeitraum bei ca. 59 km/h. 14 % aller Fahrzeuge fuhren schneller als 60 km/h und ca. 1,5 % schneller als 70 km/h. Diese, im Vergleich zur Fahrtrichtung Rommerskirchen, erhöhten Geschwindigkeiten sind auf die Platzierung des Messgeräts nahe der Ortsausgangstafel (ca. 200 m) zurückzuführen. In diesem Bereich beginnen manche Kraftfahrer wieder zu beschleunigen.
Im Jahr 2005 wurden außerdem 22 Kurzzeit-Geschwindigkeitskontrollen durch die Kreispolizeibehörde und 11 durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.
Die Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde und des Straßenverkehrsamts führte zu einem vergleichbaren Ergebnis wie die o. g. kontinuierliche Geschwindigkeitsmessung.
Zur Frage 3:
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach die Verkehrssituation vor Ort untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass es im Bereich der Ortsdurchfahrt Sinsteden keine Gefahren gibt, die über das normale Maß hinausgehen. Gleichwohl wurden bei einem Behördentermin im April 2006 Maßnahmen erörtert, mit denen das Geschwindigkeitsniveau im Sinne der Anwohner positiv beeinflusst werden kann. Dabei wurde die Markierung eines den Straßenquerschnitt einengenden Parkstreifens auf der nördlichen Seite der B 59 beschlossen. Der Querschnitt der B 59 wird dadurch auf einer Länge von ca. 100 m auf 6,00 m eingeengt. Zudem wurde für die Fahrtrichtung Grevenbroich ca. 150 m vor dem Ortseingang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h angeordnet.
Zur Frage 4:
Es zeigt sich, dass innerhalb der Ortslage Sinsteden weit überwiegend moderat gefahren wird. Massive Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommen nicht vor.
Offenbar wirkt der Durchgangsverkehr auf die Anwohner aufgrund der baulichen Situation und der Schallentwicklung schneller, als er tatsächlich ist. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass sich die gefahrene Geschwindigkeit innerhalb der Ortslage nicht so problematisch darstellt, wie es subjektiv von den Anwohnern wahrgenommen wird.