Reaktivierung der SPNV-Strecke Gummersbach-Brügge im Oberbergischen Kreis

Am 11. April 2003 ging mit der Inbetriebnahme des Abschnitts Gummersbach - Marienheide der erste Reaktivierungsabschnitt und damit der durchgehende Zugverkehr, RB 25 Köln Marienheide, in Betrieb.

Auf dem Abschnitt Marienheide - Meinerzhagen wurde in den letzten Jahren der Oberbau erneuert. Die in diesem Abschnitt noch erforderliche Anpassung von Bahnübergängen (ca. 15 Bahnübergänge müssen technisch gesichert werden, ca. 15 sollen aufgehoben werden) sowie der Ausbau der Verkehrsstationen Meinerzhagen, Oberbrügge, Kierspe und Brügge und Oberhausen Meinerzhagen - Brügge stehen noch aus. Insbesondere in Brügge sind wegen der höheren betrieblichen Anforderungen (Verknüpfung mit der RB 52) größere Investitionen erforderlich.

Insgesamt schätzt der ZRL nach ihm vorliegenden Informationen die noch ausstehenden Netzinvestitionen in einer Größenordnung von 20 Mio. Euro und im Bereich Station & Service ca. 4 Mio. Euro.

Die Ausbaumaßnahme ist im Rahmen der IGVP und im neuen Infrastruktur-bedarfsplan des Landes als indisponible Maßnahme eingestuft. Die Finanzierung der Maßnahme sollte aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes erfolgen. Eine Planungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem Land NRW sieht die einmalige Zahlung eines Nachteilsausgleichs von 3,75 Mio. Euro vor, die restlichen Investitionen der DB AG sollten sich durch Nutzungsentgelte amortisieren.

Anfang 2006 erfolgte die Freigabe der Planung durch die Deutsche Bahn AG und die Einleitung der Planungsarbeiten.

Die Verbandsversammlung des VRS hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2003 die für den

2. Reaktivierungsabschnitt Marienheide-Verbundraumgrenze obligatorische Bestellgarantie für die Nutzung der zu fördernden Infrastruktur durch Verkehrsleistungen für mindestens 20 Jahre beschlossen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Landesregierung trotz der vom Verkehrsausschuss des Landtags am 11. Mai 2006 bestätigten Einstufung der Reaktivierungsstrecke als indisponible Maßnahme der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP), trotz der Übernahme in den Verkehrsinfrastrukturplan für das Land NRW und trotz der bereits von der DB Netz AG im Hinblick auf die weitere Strecken-aktivierung getätigten umfangreichen Baumaßnahmen (vollständige Oberbauerneuerung zwischen Marienheide und Meinerzhagen) den beteiligten Zweckverbänden jetzt nicht mehr die erforderlichen Mittel für eine Bestellung der in Rede stehenden Verkehrsleistungen gewähren will?

2. Wann und mit welchem Ergebnis ist diese Problematik mit den betroffenen Verkehrsverbünden VRS und ZRL erörtert worden?

3. Welche Lösungsvorschläge unterbreitet die Landeregierung, um das von ihr selbst aktuell für richtig gehaltene SPNV-Projekt zeitnah umzusetzen?

4. Trifft es zu, dass durch den nun drohenden Abbruch der Maßnahme Schadensersatzansprüche der DB AG gegen das Land wegen deren getätigter Fehlinvestitionen ausgelöst werden?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 3. November 2006 namens der Landesregierung: Vorbemerkungen

1. Die zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der DB AG (DB Netz AG, DB Station&Service AG) im Mai 2005 abgeschlossene Planungsvereinbarung für die Reaktivierung des Abschnittes Marienheide ­ Brügge (Westfalen) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) umfasst die Herstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

Die Planungsvereinbarung sieht ­ im Gegensatz zu der Aussage in der Kleinen Anfrage ­ die Zahlung eines Nachteilsausgleichs nicht vor. Sie enthält hierzu vielmehr die Formulierung, dass hierüber erst im Falle des Abschlusses eines Bau- und Finanzierungsvertrages zu entscheiden sein wird.

2. Die am 16. Juni 2006 auch vom Bundesrat gegen die Stimmen Nordrhein-Westfalens beschlossene Änderung des Regionalisierungsgesetzes führt für Nordrhein-Westfalen in dem Zeitraum von 2006 bis 2010 zu einer Reduzierung der zur Verfügung stehenden Mittel um rund 516 Mio. Euro gegenüber den ursprünglichen Finanzerwartungen. Betroffen von dieser Mittelkürzung sind u. a. Verkehrsleistungen im SPNV.

3. Bis zur Klärung der Frage, in welchem Umfang künftig unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen Betriebsleistungen von den SPNV-Zweckverbänden bestellt werden können, sollen für neue SPNV-Strecken noch nicht begonnene Planungen zu

rückgestellt oder - das gilt auch für die geplante Reaktivierung der SPNV-Strecke Marienheide ­ Brügge (Westfalen) - bei laufenden Planungen weitere Kosten möglichst vermieden werden. Ziel ist es, dass nur solche Vorhaben realisiert werden, auf denen nach Fertigstellung der Betrieb finanziert werden kann. Hierauf ist auch im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan (Teil Schiene), der im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags aufgestellt wurde, ausdrücklich hingewiesen worden.

Zur Frage 1:

Vor dem Hintergrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird davon ausgegangen, dass den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusätzliche Mittel des Landes für die Bestellung von Verkehrsleistungen auf dem Abschnitt Marienheide ­ Brügge (Westfalen) nicht bereitgestellt werden können.

Zu den Fragen 2 und 3:

Der ZRL und der Zweckverband VRS haben Bestellgarantien für die Nutzung des Abschnittes Marienheide ­ Brügge (Westfalen) für maximal 20 Jahre in dem Umfang beschlossen, in dem Mittel des Landes hierfür zusätzlich bereit gestellt werden.

Sie wurden im Juli 2006 im Sinne der Ziffer 3 der Vorbemerkung informiert. Sie sind um Auskunft gebeten worden, ob die Bestellgarantie auch ohne den Vorbehalt zusätzlich bereit zu stellender Mittel des Landes aufrechterhalten bleibt.

Eine Antwort, von der die weiteren Verfahrensschritte abhängig sind, steht noch aus.

Zur Frage 4:

Die DB AG hat auf dem Abschnitt Marienheide ­ Meinerzhagen den Oberbau ohne Zuschuss des Landes erneuert. Ein Anspruch der DB AG auf Schadensersatz durch das Land für den Fall, dass die Reaktivierung des Abschnittes für den SPNV nicht realisiert werden sollte, wird nicht gesehen.