Veräußerung der Liegenschaft Am Römerhof 15 in Frankfurt am Main - Staatliche Technische Überwachung Hessen

Hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf des Grundstücks

Am Römerhof 15 in Frankfurt am Main, Gemarkung Rebstock, Flur 228, Flurstück 1/49 in einer Größe von 7.965 m² zum Kaufpreis von 17.388. DM zuzüglich 2.782.080 DM Mehrwertsteuer an die TÜV Hessen GmbH zuzustimmen.

Begründung:

Die Liegenschaft Am Römerhof 15 in Frankfurt gehört zum Ressortvermögen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Sie ist mit einem Verwaltungsgebäude und einem Hausmeisterwohngebäude bebaut.

Das Grundstück ist dem Landesbetrieb TÜH Technische Überwachung Hessen zur Nutzung überlassen und in dessen Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen.

Durch die sich verstärkenden Deregulierungsmaßnahmen der Europäischen Union und der Bundesgesetzgebung haben sich auf dem Gebiet der Technischen Überwachung verstärkt Zugzwänge ergeben, die Veranlassung für Kooperation und Zusammenschlüsse gewesen sind. Aus diesem Grund hat das Land Hessen mit dem ehemaligen Technischen Überwachungsverein Südwestdeutschland e.V. eine Kooperation vereinbart und gemeinsam mit diesem am 2. April 1991 die TÜ Technische Überwachung Hessen GmbH (jetzt TÜV Hessen GmbH) gegründet. Das Land Hessen ist zu 45 v.H. an der Gesellschaft beteiligt; die mehrheitliche Beteiligung von 55 v.H. hält der TÜV Süddeutschland e.V. Stuttgart.

Wegen der aus der Deregulierung folgenden verschärften Wettbewerbssituation und der dadurch verursachten Bildung größerer Einheiten sind weitere erhebliche Auswirkungen auf den Landesbetrieb in wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Hinsicht zu erwarten.

Zur Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten der TÜH und zur Vermeidung beschäftigungsloser Bediensteter sind die der TÜH vorbehaltenen Aufgabenbereiche im Rahmen einer Geschäftsbesorgung von der TÜV Hessen GmbH übernommen worden, die sich hierzu der Dienstleistung der bei der TÜH verbleibenden Beschäftigten bedient.

Die Liegenschaft Am Römerhof 15 ist betriebsnotwendiges Vermögen. Es diente dem Landesbetrieb als Verwaltungsgebäude und ist derzeit von der TÜV Hessen GmbH unter Beibehaltung der Nutzung angemietet.

Mit dem Übergang des operativen Geschäfts auf die TÜV Hessen GmbH

Dem Haushaltsausschuss überwiesen wird das Verwaltungsgebäude von dieser benötigt.

Der Verkauf der Liegenschaft muss im Zusammenhang mit dem Abschluss des Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsüberlassungsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem TÜV Süddeutschland Holding AG gesehen werden. Teile dieses Gesamtpaketes waren der Verkauf der Teilliegenschaft Darmstadt (Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Labor etc.) und der KfzPrüfanlagen im Jahr 1996. Letzter Teil des Gesamtpaketes ist der jetzt beabsichtigte Verkauf der Liegenschaft Am Römerhof 15.

Der Kaufpreis wurde von dem Staatsbauamt Frankfurt mit Wertermittlung vom 23. August 1996 erstmals ermittelt und am 5. Juli 1999 von der Oberfinanzdirektion Frankfurt fortgeschrieben.

Der Verkehrswert in Höhe von 17,388 Mio. DM wurde aus dem Sachwert des Hausmeisterwohngebäudes, dem Ertragswert des Verwaltungsgebäudes sowie dem Bodenwert für das Grundstück ermittelt. Zu dem Kaufpreis ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, da der Verkäufer (TÜH Landesbetrieb) und der Käufer (TÜV Hessen GmbH) vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe sind.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).