Homebase-Carrier-Status am Flughafen Düsseldorf missbrauchsanfällig

Der sogenannte Homebase-Carrier-Status räumt den Fluglinien, die den Schwerpunkt ihres Geschäfts- und Wartungsbetriebes am Flughafen Düsseldorf unterhalten, bis 24 Uhr und darüber hinaus weitere Verspätungstoleranzen ohne Sondergenehmigung ein.

Die Fluggesellschaften, die unter die Homebase-Regelung fallen, entziehen sich damit jeglicher Kontrolle. Diese Regelung ist missbrauchsanfällig und treibt den Anteil der "Spätlander" weiter hoch, nicht zuletzt weil mittlerweile die Flüge der Homebase-Carrier den größten Teil des Verkehrsaufkommens ausmachen. Die Regelung stellt damit ein großes Ärgernis für die Anlieger dar. Anwohnerbeschwerden bei der Bezirksregierung sind jedoch bislang ins Leere gelaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien und von wem wird der Homebase-Carrier-Status erteilt und auch wieder aberkannt?

2. Welche Fluggesellschaften haben den Status eines Homebase-Carrier am Düsseldorfer Flughafen?

3. Wie viele Landungen erfolgten auf Grund des Homebase-Carrier-Status am Düsseldorfer Flughafen nach 23.00 Uhr im Jahre 2004, 2005 und seit dem 1. Januar 2006?

4. An welchen anderen deutschen Flughäfen gibt es vergleichbare HomebaseRegelungen?

5. Was tut die Landesregierung gegen einen Missbrauch der Homebase-Regelung?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 15. November 2006 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Als sog. Homebase-Carrier-Status wird die Anerkennung des Flughafens Düsseldorf als örtlicher Wartungsschwerpunkt eines Luftfahrtunternehmens durch das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) bezeichnet. Derzeit sind in den acht anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkten am Flughafen Düsseldorf ca. 540 hoch qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt; mehr als 70 Strahlflugzeuge der diesen Status besitzenden Luftfahrtunternehmen sind in Düsseldorf stationiert; für deren Einsatz werden über 3.200 Mitarbeiter als Flugzeugbesatzungen (Cockpit/Kabine) beschäftigt.

Verspätete Landungen von Bonuslisten-Strahlflugzeugen dieser Unternehmen, die im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsluftverkehr eingesetzt werden, sind über die allgemeine Verspätungsregelung hinaus zwischen 23.30 und 00.00 Uhr sowie zwischen 05.00 und 06. Uhr Ortszeit ohne Ausnahmeerlaubnis zulässig (Nr. 4.5 der Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen Düsseldorf).

Zur Frage 1:

Das MBV als Genehmigungsbehörde für den Flughafen Düsseldorf erkennt auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen den Flughafen Düsseldorf als örtlichen Wartungsschwerpunkt eines Luftfahrtunternehmens an. Bei Entfallen der für die Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen stellt das MBV den Wegfall des örtlichen Wartungsschwerpunktes gegenüber dem Luftfahrtunternehmen fest.

Voraussetzungen sind insbesondere die Stationierung von Bonuslisten-Strahlflugzeugen am Flughafen Düsseldorf sowie deren Wartung in einer dort von dem Luftfahrtunternehmen selbst unterhaltenen, ständigen Wartungsstation, die vom Luftfahrt-Bundesamt als Instandhaltungsbetrieb genehmigt ist.

Die Gesamtzahl von acht anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkten darf nicht überschritten werden.

Zur Frage 2:

Der Flughafen Düsseldorf ist derzeit für folgende Luftverkehrsgesellschaften als örtlicher Wartungsschwerpunkt anerkannt:

1. Deutsche Lufthansa AG,

2. Condor Flugdienst GmbH,

3. LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG,

4. Hapag-Lloyd Flug GmbH,

5. WDL-Flugdienst GmbH,

6. EUROWINGS Flug GmbH,

7. AIR BERLIN GmbH & Co KG,

8. Blue Wings AG.

Zur Frage 3:

Unter Inanspruchnahme der für Hombase-Carrier geltenden Verspätungsregelung wurden im Jahr 2004: 310, im Jahr 2005: 409 und von Januar bis September 2006: 273 Landungen durchgeführt.

Zur Frage 4:

An den in der Nacht für Flugbewegungen mit modernen Strahlflugzeugen zeitlich unbeschränkten Verkehrsflughäfen Berlin-Schönefeld, Frankfurt-Hahn, Hannover, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Nünberg und Leipzig/Halle wurden besondere Regelungen für Homebase-Carrier nur am Flughafen Hannover getroffen. Die unterschiedlichen Beschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs mit Strahlflugzeugen an den Verkehrsflughäfen Bremen, Düsseldorf, Frankfurt und München wurden durch Regelungen für Homebase-Carrier ergänzt, die nur schwer miteinander vergleichbar sind. Insgesamt ist die Situation für HomebaseCarrier am Flughafen Düsseldorf stärker eingeschränkt als an den anderen Flughäfen dieser Gruppe.

Zur Frage 5:

Mit der Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 wurde am Flughafen Düsseldorf ein Kontrollgremium für die Slot-Einhaltung (Slot-Performance-Monitoring-Comittee) eingerichtet, das erfolgreich an der Reduzierung der Verspätungen in der Nacht arbeitet. Trotz des überdurchschnittlichen Verkehrsaufkommens während der Fußball-Weltmeisterschaft (Juni/Juli) hat sich die Zahl der verspäteten Landungen der Homebase-Carrier von Januar bis September 2006 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um über 11 % verringert.