Hessische Staatsdomänen, Domänenflächen und Domänenverwaltung
Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über folgenden Gegenstand zu berichten:
1. Welche Bedeutung haben die Hessischen Staatsdomänen für die Landesregierung?
2. Aus welchen Gründen soll die Verwaltung der Hessischen Staatsdomänen privatisiert werden?
3. Welche konkreten Vorteile und welche Kosteneinsparungen verspricht sich die Landesregierung davon, und wie wurden diese ermittelt?
4. Aus welchen Gründen wird die Einrichtung eines Landesbetriebes nicht mehr weiter verfolgt, obwohl Landwirtschaftsminister Dietzel gegenüber dem Pächterverband zugesichert hat, dass es einen Landesbetrieb für die Domänenverwaltung geben würde und auch eine Teilprivatisierung ausgeschlossen sei?
5. Wie viel Personal ist zur Zeit in der Domänenverwaltung beschäftigt?
6. Was soll nach einer Privatisierung mit diesem Personal geschehen?
7. Hat die Landesregierung vor, die Privatisierung der Verwaltung der Hessischen Staatsdomänen öffentlich auszuschreiben, und unter welchen konkreten Vorgaben soll dies geschehen?
8. Nach welchen Kriterien und Qualifikationen sollen die Bewerber ausgesucht werden?
9. Welche Aufgaben sollen bei einer Privatisierung der Domänenverwaltung von der zukünftigen Verwaltung übernommen werden?
Welche der jetzigen Aufgaben sollen entfallen und aus welchen Gründen?
10. Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass soziale und ökologische Aspekte bei Verpachtung und Bewirtschaftung der Domänenflächen berücksichtigt werden?
11. Trifft es zu, dass die Hessische Land Gesellschaft (HLG) als Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung ein hohes Interesse an der Domänenverwaltung bekundet hat?
12. Welche Position hat die Landesregierung zu diesem Vorschlag?
13. Stimmt die Landesregierung mit uns überein, dass eine Vergabe der Domänenverwaltung an die HLG keine Privatisierung wäre, da das Land Hessen sowohl im Aufsichtsrat vertreten als auch der größte Gesellschafter dieser als GmbH organisierten Treuhandstelle ist?
14. Welche Einsparungen erwartet die Landesregierung bei Übernahme der Domänenverwaltung durch die HLG, und wie wurde dies ermittelt?
15. Welche fachlichen Qualifikationen besitzt die HLG für die Verwaltung der Staatsdomänen, insbesondere im Bereich Landwirtschaft?
16. Was soll im Falle einer Privatisierung zugunsten der HLG mit dem jetzigen Personal geschehen?
17. Welche Position haben die Berufs- und Umweltververbände (Hessischer Bauernverband, Pächterverband, Vereinigung Ökologischer Landbau und § 29 Verbände) zum Thema Privatisierung der Domänenverwaltung?
18. Wie wird sich eine Privatisierung der Domänenverwaltung konkret für die Pächter von Staatsdomänen und von domänenfiskalischem Streubesitz sowie die Fortsetzung der Pachtverträge auswirken?
19. Beabsichtigt die Landesregierung nach der Privatisierung der Domänenverwaltung auch einen Verkauf von Hessischen Staatsdomänen bzw. des domänenfiskalischen Streubesitzes?
20. Ist die Landesregierung mit uns der Auffassung, dass über die Entscheidung zur Privatisierung von Staatsdomänen öffentlich diskutiert werden sollte und es nicht passieren darf, dass über eine schleichende Privatisierung Landesvermögen veräußert wird?
21. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Landeseigentum in Form von Domänengebäuden und Domänenflächen nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern sie ihre Vorgabe aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Koch vom 22. April 1999 einhält, "Vermögen nur gegen Vermögen" umzusetzen?
22. Ist die Landesregierung mit uns der Auffassung, dass die Hessischen Staatsdomänen auch in Zukunft eine wichtige Vorbildfunktion im Hinblick auf ökologische und soziale Aspekte in der Landwirtschaft behalten sollten?
23. Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass insbesondere die Verpachtung der Domäne Frankenhausen an die GHK mit ihrem Entwicklungskonzept ein sehr positives Beispiel dafür darstellt?
24. Von wem und unter welcher Vorgabe sollen in Zukunft die domänenfiskalischen Streubesitzflächen verwaltet werden?
25. Wird die Landesregierung auch in Zukunft gewährleisten, dass aus diesem Streubesitz Grundstücke für den Ausbau des Biotopverbundes in Hessen bereitgestellt werden, sodass dieser auch durch landeseigene Grundstücke weiterentwickelt werden kann?
26. In den letzten 20 Jahren wurden vom Land Hessen Grundstücke zum Zwecke des Naturschutzes gekauft und bei der hessischen Forstverwaltung im Grundbuch eingetragen sowie von ihr betreut.
Wo sollen zukünftig die vom Land Hessen für Zwecke des Naturschutzes gekauften Grundstücke verwaltet werden?
27. Wie soll zukünftig mit Grundstückskäufen für den Naturschutz umgegangen werden?