Zeit- und Verfahrensplanung für den Ausbau der A 44 / A 52 Essen-Ost (A 535)?

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan steht sowohl der Weiterbau der A 52 zwischen den Autobahnkreuzen Essen-Ost und Essen-Nord als auch eine Tunnellösung für den Bereich Ruhrallee im sog. vordringlichen Bedarf.

Diese Einstufung entspricht damit den Wünschen und Forderungen der beiden großen Parteien vor Ort.

Vor kurzem ist bekannt geworden, dass die gutachterlich geprüfte Möglichkeit einer privaten mautfinanzierten Lösung für den Weiterbau der A 52 nicht in Frage kommt.

Außerdem ist jüngsten Presseberichten zu entnehmen, dass in 2007 mit den Untersuchungen der exakten Kosten, der möglichen Umwelt- und Lärmbelastungen begonnen werden soll, bevor dann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Zeit- und Verfahrensplanung verfolgt die Landesregierung bzw. der Landesbetrieb Straßenbau für den Weiterbau der A 52?

2. Wie sieht die Landesregierung die gesamte künftige Verkehrsführung zwischen den Verkehrspunkten A 44 - A52 Essen-Ost (einschließlich Ruhralleetunnel) und dem Autobahnkreuz Essen-Nord?

3. Ist nach der Höherstufung der B 227 zwischen Wuppertal und Velbert zur Autobahn A 535 eine Verlängerung nach Norden vorgesehen?

4. Favorisiert die Landesregierung in diesem Zusammenhang mit Priorität ein anderes Vorhaben als den Weiterbau der A 52?

5. Gibt es bereits zeitliche und/oder verkehrsplanerische (Vor-) Überlegungen bei der Landesregierung bzw. beim Landesbetrieb Straßenbau zu den Teilstrecken A 44 / A 52 (B227 einschließlich Ruhralleetunnel) und A 52 Essen-Ost / Essen-Nord?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 5. Dezember 2006 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Für den 6-streifigen Ausbau der A 52 in Essen zwischen den Autobahnkreuzen Essen/Ost und Essen/Nord wird derzeit die Detailplanung erarbeitet, die voraussichtlich in 2008 fertig gestellt sein wird.

Zur Frage 2:

Zwischen den Verkehrspunkten A44-A52 Essen-Ost (einschließlich Ruhralleetunnel) ist eine 4-streifige und zwischen Essen-Ost und dem AK Essen-Nord eine 6-streifige Verkehrsführung gemäß den Vorgaben des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen vorgesehen.

Zur Frage 3:

Das zukünftige Netzkonzept wird im Rahmen der Umsetzung der Bedarfsplanmaßnahmen mit dem Bundesverkehrsministerium zu erörtern sein.

Zur Frage 4:

Die Landesregierung kommt im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen ihrer Aufgabe nach, die jeweiligen Planungen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen voranzutreiben.

Zur Frage 5:

Mit der Aufnahme der A 52 in Essen und der A 535, Ruhralleetunnel, jeweils in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" des geltenden Bedarfsplans für Bundesfernstraßen besteht der Planungsauftrag für den Landesbetrieb Straßenbau. Dabei kann für den Neubau der A 52 in Essen auf ein vom Grundsatz her zwischen Bund und Land abgestimmtes Konzept zurückgegriffen werden. Für die A 535, Ruhralleetunnel, wurde dagegen erstmalig die Planung aufgenommen. Das Linienbestimmungsverfahren ist in 2007 vorgesehen.