Ortsumgehung der B 249 in der Gemeinde Meinhard in den Ortsteilen Schwebda und Frieda

Seit der Öffnung der Grenze zwischen Hessen und Thüringen haben wir eine deutliche Zunahme des Verkehrs durch die beiden Ortsteile auf der B 249 festzustellen.

Der Bundesverkehrswegeplan hat deshalb die Ortsumgehungen für die Ortsteile Schwebda und Frieda als vorrangig eingestuft. Gleiches betrifft die Umgehung im Bereich der Stadt Wanfried. Hier ist der erste Spatenstich für die beginnende Baumaßnahme bereits vollzogen worden. Im Gegensatz dazu scheinen die gesamten Arbeiten für die Ortsumgehungen in der Gemeinde Meinhard "auf Eis gelegt".

Durch den deutlich zugenommenen Verkehr (täglich über 12.000 Fahrzeuge) ist eine erhebliche Einschränkung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Anwohner entstanden. Die viel zu enge Ortsdurchfahrt im Ortsteil Frieda stellt eine massive Gefährdung für die Anwohner, insbesondere auch für die Fußgänger und alle übrigen Verkehrsteilnehmer, dar. Einige Unfälle in den letzten Jahren verdeutlichen die Notwendigkeit, dass die Ortsumgehungen zügig vorangetrieben werden müssen und die Planungsverfahren in zeitlicher Nähe abgeschlossen sein sollten.

Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

Für die Umgehungsstraße von Meinhard-Schwebda und Meinhard-Frieda im Zuge der B 249 wurde im Jahr 1993 ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel eingeleitet. Die in das Verfahren eingebrachte Vorschlagsvariante enthält für Frieda eine Tunnellösung nördlich der Ortslage. Diese Lösung wurde von der Gemeinde Meinhard abgelehnt, da durch den Tunnel zwei Trinkwasserbrunnen in deren Einzugsbereich tangiert werden. Vielmehr forderte die Gemeinde eine Südumgehung. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Stilllegung und Entwidmung der Bahnstrecke im Abschnitt Schwebda-Wanfried wurde die Optimierung der von der Gemeinde favorisierten Südumgehung Frieda möglich. Im Jahr 1999 wurde zudem die Trennung der Raumordnungsverfahren für Frieda und Schwebda beantragt und vom Regierungspräsidium genehmigt, da eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von Frieda besonders dringlich ist und die Umgehung von Schwebda nur mit erheblichen Eingriffen am südlichen Ortsrand zu realisieren wäre.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist es richtig, dass die Planungen der Ortsumgehungen für die Ortsteile Frieda und Schwebda in der Gemeinde Meinhard momentan nicht weiterbetrieben werden?

Frage 2. Reichen die personellen und finanziellen Kapazitäten der Hessischen Straßenbauverwaltung, hier im Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege, nicht aus, um diese Arbeiten voranzutreiben?

Frage 3. Genießt diese Baumaßnahme nicht mehr oberste Priorität in der Dringlichkeit der Hessischen Straßenbauverwaltung?

Aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts wurde von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) geprüft, wie das Raumordnungsverfahren für die Umgehung Frieda fortgeführt werden kann. Die Prüfung ergab, dass als nächster Schritt die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie ergänzt und aktualisiert werden muss. Dieser umweltfachliche Beitrag ist für eine fachgerechte Variantenabwägung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens notwendig. Die Vergabe des Auftrags für die erforderliche Kartierung von Fauna und Flora soll durch die HSVV so rechtzeitig erfolgen, dass im Jahr 2001 eine vollständige Vegetationsperiode erfasst werden kann. Im Anschluss daran ist die Wiederaufnahme des Raumordnungsverfahrens geplant.

Frage 4. Falls die Planungsarbeiten nicht voranschreiten, besteht dann die Gefahr, dass die Vorrangigkeit im Bedarfsplan des Bundesverkehrswegeplanes nicht erhalten bleibt?

Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wurde vom Bund beschlossen, alle Maßnahmen, für die bis Ende 1999 noch kein Planfeststellungsbeschluss vorlag, hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu überprüfen. Insoweit sind die Überprüfung und die daraus resultierende Einstufung in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unabhängig vom momentanen Planungsfortschritt der Maßnahme.

Frage 5. Welche verkehrssichernden Maßnahmen sieht die Landesregierung für die Ortsdurchfahrten insbesondere im Ortsteil Frieda vor, um die Verkehrssicherheit sowohl der Anwohner als auch der Verkehrsteilnehmer in der Zeit bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung zu gewährleisten?

In der westlichen Ortseinfahrt Schwebdas wurde in diesem Jahr zur Verkehrsberuhigung eine Mittelinsel eingebaut. Schon 1990 wurde etwa in Ortsmitte eine Fußgängerschutzanlage errichtet. Der östliche Innerortsbereich zeichnet sich durch starke Kurvigkeit aus, welche keine überhöhten Geschwindigkeiten zulässt. Geschwindigkeitsmessungen vom Sommer 2000 belegen dies. Seit 1996 ereigneten sich im Ortsdurchfahrtsbereich der B 249 jährlich zwischen fünf und sieben Unfälle. Dies ist hinsichtlich der Länge der Ortsdurchfahrt und der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von 11.682 Kfz/24 h (Schwerverkehr 1.030 Kfz/24 h) nicht als überdurchschnittlich hoch anzusehen. Unfallursache waren hauptsächlich ungenügender Sicherheitsabstand, Fehler beim Abbiegen und Wenden und in zwei Fällen falsches Verhalten von Fußgängern. Durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde kein Unfall verursacht. Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.

Die Ortseinfahrt Frieda aus Richtung Osten wurde im September 1992 durch eine Mittelinsel (Überquerungshilfe) verkehrsberuhigt. Wie auch in der Ortsdurchfahrt Schwebda wurde 1990 eine Fußgängerschutzanlage installiert.

Vor der westlichen Ortseinfahrt verhindert eine scharfe Linkskurve das Fahren mit übermäßig hoher Geschwindigkeit. Bestätigt wird dies durch Geschwindigkeitsmessungen vom Sommer 2000. Seit 1996 ereigneten sich im Ortsdurchfahrtsbereich der B 249 jährlich zwischen sechs und dreizehn Unfälle mit Unfallursachen wie in Schwebda. Auch dies ist - wie in Schwebda nicht als überdurchschnittlich hoch anzusehen. Lediglich ein Unfall, der allerdings mit einem Sachschaden von 800 DM als eher bedeutungslos anzusehen ist, war auf das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen. Zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind gegenwärtig nicht erforderlich.

Frage 6. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, um den Schwerlast- und insbesondere auch den Gefahrguttransport auf der B 249 zu reduzieren?

Im Zuge der B 27 auf dem Streckenabschnitt zwischen der Einmündung der B 80 und Fulda-Nord (jetzt Hünfeld) wurde bereits Anfang der Sechzigerjahre ein LKW-Nachtfahrverbot in beiden Fahrtrichtungen angeordnet. Von dieser Beschränkung ist der Ziel- und Quellverkehr aus den bzw. in die von der B 27 tangierten Landkreise ausgenommen, da Ziel der Maßnahme lediglich die Verdrängung des überregionalen Verkehrs war. Dieses Nachtfahrverbot hat unmittelbare Wirkung auf die B 249, da diese Straße für den Schwerverkehr ausschließlich über die B 27 zu erreichen ist. Damit besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt faktisch ein LKW-Nachtfahrverbot für den überregionalen Schwerverkehr auf der B 249.

Die Anordnung eines generellen Nachtfahrverbots für LKW scheidet aus wegen des gesetzlichen Anspruchs der Anlieger auf Be- und Entladen in dem betroffenen Bereich entlang der B 27 und der B 249.

Die Notwendigkeit des Vorhaltens von Alternativrouten im Netz schließt eine generelle Beschränkung des Schwerlast- und Gefahrguttransports auf der B 249 aus. Auch der gegenwärtige Straßenzustand der B 249 rechtfertigt keine Beschränkungen.

Frage 7. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die Raumordnungsverfahren für Schwebda und Frieda voranzutreiben, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese abgeschlossen sein?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 8. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss der Planungsarbeiten und wann mit dem Baubeginn der beiden Ortsumgehungen?

Nach dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Umgehung Frieda muss als nächster Planungsschritt der Vorentwurf einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt werden. Der Vorentwurf wird anschließend dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Genehmigung übersandt. Nach Vorliegen dieser Genehmigung können die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. Danach kann das Planfeststellungsverfahren beantragt werden.

Vor diesem Hintergrund können zum Abschluss der Planungsarbeiten und zum Baubeginn der Maßnahme derzeit keine Aussagen getroffen werden.

Bezüglich der Umgehung Schwebda wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.