Causa Florida-Wolf die Zweite: Ist Stiftungsminister IM Ingo Wolf bei der Kontrolle der Ingo-Wolf-Stiftung befangen?

Innenminister Ingo Wolf hat auf meine Mündliche Anfrage Nr. 86, DS 14/2880 "Causa Florida-Wolf: Wem nützt die Ingo-Wolf-Stiftung tatsächlich?" schriftlich mit folgenden zwei ausweichenden, aber entlarvenden Sätzen geantwortet: "Die Ingo-Wolf-Stiftung ist eine gemeinnützige Privatstiftung. Stiftungen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes." Grund für meine Anfrage war folgender Sachverhalt:

Unter der Ordnungsnummer 04/67 wird im Stiftungsverzeichnis des Innenministeriums NRW als oberster Stiftungsaufsicht des Landes die sog. "Ingo-Wolf-Stiftung Chancen für Kinder, Sozialstiftung im Kreis Euskirchen" seit dem 27. Dezember 2004 als gemeinnützige private Stiftung geführt. Stiftungszwecke sind danach „Kinder-, Jugendhilfe und Waisen". Den Stiftungsvorstand bilden Herr Ingo Wolf (Vorsitzender), seine Frau Bärbel Wolf und Herr Hans Reiff. Die Stiftung hatte ein Anfangsvermögen von 50.000 Euro.

Zum Hintergrund: In einer Plenardebatte um die Einkünfte von Ministern vom 20. November 2003 (DS 13/104) hat der damalige FDP-Fraktionsvorsitzende lautstark gefordert, dass die Ministerinnen und Minister nicht nur auf die Hälfte, sondern auf ihr komplettes Weihnachtsgeld verzichten sollten. Damit hat er den Fokus auf seine eigenen Verdienste gelenkt. In der Folge wurden die Vielfach-Einkünfte des heutigen Innenministers Dr. Ingo Wolf in Höhe von über 200.000 Euro bekannt. Er bezog öffentliche Gehälter als damaliger Fraktionsvorsitzen der und Landtagsabgeordneter so wie eine Pension als Ex-Oberkreisdirektor von Euskirchen. Dies brachte ihm den Beinamen „Florida-Wolf" ein.

Im Wahlkampfjahr 2005 ist dann Herr Dr. Ingo Wolf mit einer "Ingo-Wolf-Stiftung. Chancen für Kinder. Sozialstiftung im Kreis Euskirchen" an die Öffentlichkeit getreten. Er selber begründete die Motive zur Gründung seiner Stiftung wie folgt: „In der Zeit meiner Tätigkeit als Oberkreisdirektor im Kreis Euskirchen erfuhr ich häufig, wie sehr Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen in unserer Gesellschaft benachteiligt sind. Dies vor allem dann, wenn sie aus schwierigen und problembeladenen Familien stammen. Als Vater von drei zum Glück gesunden und aktiven Kindern wollte und will ich hiergegen etwas tun. Deshalb habe ich nach einer gewissen Vorbereitungs- und Planungszeit im letzten Jahr die „Ingo-WolfStiftung - Chancen für Kinder, Sozialstiftung im Kreis Euskirchen" gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern, die aus einem sozial schwachen Hintergrund heraus Entwicklungsdefizite aufweisen oder in Notlagen geraten." (aus Schreiben Dr. Ingo Wolf an FDP-Parteifreunde vom 13.04.2005) Dr. Ingo Wolf versicherte damals, dass der gesamte Pensionsvorteil, der bis zum Ende der Legislaturperiode fließt, 1:1 in die Stiftung gehe und dies auch den steuerlichen Vorteil betreffe, den er als Spender erhalte. Laut dem Bund der Steuerzahler sind dies etwa 20. Euro (WDR, Hart aber fair vom 15.12.2004).

Für die Ausschüttung an die benachteiligten Kinder, Jugendlichen und Waisen stünden demnach geschätzt zur Verfügung:

- etwa 20.000 Euro Steuervergünstigung durch die Stiftungsgründung,

- ca. 2.500 Euro Zinsgewinn (bei 50.000 Stammkapital) jährlich sowie

- „einige tausend Euro", die mittlerweile laut Stiftungs-Vorstandsmitglied Hans Reiff durch Spender und Spendengeschenke eingegangen sind (TAZ, 30.10.2006).

Bereits in dem o. g. Schreiben vom 13. April 2005 hatte Dr. Ingo Wolf seinen Parteifreunden die unmittelbar bevorstehende Finanzierung von konkreten Projekten angekündigt „Viele Menschen haben mich bisher in meinem Anliegen durch Spenden unterstützt, so dass die Stiftung bereits im Frühjahr 2005 die ersten Projekte in Angriff nehmen kann."

In der TAZ NRW vom 30. Oktober 2006 wird dagegen berichtet, dass jedoch entgegen der öffentlichen Bekundungen bisher nur ein Projekt bezuschusst wurde: "Wir haben bislang ein Sprachförderprojekt an einer Grundschule in Euskirchen-Stotzheim bezuschusst", sagt Stiftungs-Vorstand und FDP-Parteifreund Hans Reiff. Für den Stiftungszweck Waisenhilfe kann Reiff auf Nachfrage kein Projekt nennen: "Wir sind doch erst im zweiten Jahr."

Dabei suggeriert Dr. Ingo Wolf gleichzeitig weiterhin auf seiner aktuellen Homepage (www.dr-ingo-wolf.de), dass er sich intensiv um das Stiftungsgeschäft kümmere. Dort steht unter der Rubrik „über Wolf": „Bei allem Einsatz als Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Familie, die Partei, im Sport und im Karnevalsverein findet Dr. Ingo Wolf auch noch Zeit für seine im Jahr 2004 gegründete „Ingo Wolf Stiftung - Chancen für Kinder Sozialstiftung im Kreis Euskirchen", einer selbstständigen Stiftung, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt."

Wenn eine Stiftung ihren Stiftungszweck nicht erfüllt, stellt sich die Frage, ob es sich dabei nur um eine „Schein-Stiftung" handelt und ob die Gemeinnützigkeit der Stiftung weiterhin gegeben ist. Ein Vertreter der Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass, "falls" eine Stiftung ihrem angegebenen Zweck nicht "nachkomme", das Finanzamt die Gemeinnützigkeit entziehen kann und dann das Stiftungskapital nachversteuert werden müsste. (TAZ, 30.10.2006)

Zur oben genannten mündlichen Anfrage wurde inhaltlich keine Stellung bezogen, der Innenminister hat jedoch indirekt darauf hingewiesen, dass ihm als Innenminister selbst die Aufsicht über Stiftungen obliegt.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Projekte wurden durch die Ingo-Wolf-Stiftung bisher gefördert, aufgeschlüsselt nach Projektdatum und -betrag?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Ingo Wolf als zuständiger Innenminister seine eigene Stiftung kontrolliert?

3. Nach welchen Kriterien überprüft die Landesregierung, ob es sich bei einer Stiftung um eine "Scheinstiftung" handelt?

4. Wer hat der Ingo-Wolf-Stiftung welche Beträge bisher gespendet?

Antwort des Innenministers vom 18. Dezember 2006 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Die Landesregierung ist aus Rechtsgründen nicht zur Auskunft über gemeinnützige private Stiftungen von Regierungsmitgliedern verpflichtet.

Zur Frage 1:

Siehe Vorbemerkung.

Zur Frage 2:

Die Stiftungsaufsicht wird nach Recht und Gesetz durchgeführt.

Zur Frage 3:

Für alle Stiftungen in NRW gelten generell die Vorschriften des Stiftungsgesetzes NRW.

Zur Frage 4:

Siehe Vorbemerkung.