Ganztagszweig am Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna

Die Schulkonferenz des Ernst-Barlach-Gymnasiums (EBG) hat im Frühjahr dieses Jahres mit überwältigender Mehrheit einen Antrag der Lehrerkonferenz zur Errichtung eines Ganztagszweiges angenommen.

Das Ernst-Barlach-Gymnasium hat bereits in der Vergangenheit als ehemaliges Aufbaugymnasium Erfahrungen gesammelt, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Schullaufbahnen und Eingangsvoraussetzungen zu fördern. Mit der Umwandlung in ein Gymnasium mit Ganztagszweig bleibt das EBG seiner Tradition verbunden.

Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren Arbeitsgemeinschaften herausgebildet, in denen Schülerinnen und Schüler zu besonderen und anerkannten Leistungen geführt werden.

Am EBG gibt es schon eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Schulleistung und seit drei Jahren ein Betreuungsangebot am Nachmittag. Die Tatsache, dass dieses Angebot nachgefragt und wahrgenommen wird, bestätigt, dass Eltern, welche die zuverlässige Ganztagsgrundschule kennen, zunehmend auch an Gymnasien eine zuverlässige Ganztagsbetreuung erwarten. Das EBG hat darauf mit der Schaffung einer Stelle für das Freiwillige Soziale Jahr und einer Betreuung in den Ferien reagiert. Diese zusätzlichen Angebote, der „mittelpunkt" als Ort des Arbeitens und des Lernens (mit Selbstlernzentrum), das KioskAngebot, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut - all das macht die Schule für Eltern mit Interesse an Ganztagsangeboten attraktiv.

Mit Schreiben vom 08. Mai 2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag auf Errichtung eines Ganztagszweiges abschlägig beschieden und auf die Position der Landesregierung verwiesen, in diesem Jahr ausschließlich Haupt- und Förderschulen als Ganztagsschulen zu genehmigen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Bleibt die Landesregierung bei dieser Auffassung?

2. Welche Gründe führt die Landesregierung ggf. für diese Auffassung an?

3. Inwieweit berücksichtigt die Landesregierung bei Anträgen auf Errichtung eines Ganztagszweiges die individuellen Voraussetzungen und Vorleistungen der jeweiligen Schule?

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 4. Januar 2007 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Ja. Um aber auch an Gymnasien, Realschulen, sowie Hauptschulen und Förderschulen, die keine gebundenen Ganztagsschulen sind, weitere Ganztagsangebote machen zu können, sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung vor, die Mittel für 13-plus-Gruppen im Jahr 2007 so zu erhöhen, dass rund 300 neue Gruppen genehmigt werden können.

Zur Frage 2:

Die Landesregierung konzentriert sich in dieser Legislaturperiode zunächst auf die vordringliche Aufgabe, durch ein erweitertes Ganztagsangebot die über Jahrzehnte vernachlässigte Schulform Hauptschule im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule zu stärken und die Bildungs- und Lebenschancen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Im Jahr 2006 sind 100 Hauptschulen und 23 öffentliche Förderschulen in erweiterte Ganztagsschulen umgewandelt und dafür insgesamt 620 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt worden.

Zum 01. August 2007 wird ca. weiteren 35 Hauptschulen die Aufnahme eines erweiterten Ganztagsbetriebes ermöglicht und damit im Endausbau 2012 das von Herrn Ministerpräsident Rüttgers in der Regierungserklärung formulierte Ziel von 50.000 zusätzlichen Plätzen realisiert.

Zur Frage 3:

Der schulfachlichen Entscheidung liegen die Zielsetzungen und Kriterien der beiden Ganztagserlasse vom 26. Januar 2006 zugrunde. Vorrangig sind hier die vorhandenen sozialräumlichen und pädagogischen Problemlagen der jeweiligen Schule zu berücksichtigen (u. a. Migrantenanteil, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, besondere Förderbedarfe, Wiederholer- und Abschlussquoten als „harte" Kriterien). Daneben spielt der Aspekt der Flächendeckung und Stützpunktbildung eine Rolle. Voraussetzung in beiden Fällen ist das Vorhandensein eines schlüssigen, im zweiten Fall in der Regel herausragenden pädagogischen Konzepts für den Ganztagsbetrieb.