Lernstandserhebungen

Im Juni dieses Jahres haben der Ministerpräsident und die Schulministerin alle Lehrerinnen und Lehrer des Landes angeschrieben, um für die Umsetzung des Schulgesetzes zu werben. Unter anderem heißt es in diesem Schreiben: "Sie werden feststellen, dass die zentralen Leistungsvergleiche in Klasse 3, 8, 10 und im Zentralabitur eine Entlastung bedeuten:

Die Lernstandserhebungen können mit dem neuen Schulgesetz in die Leistungsbewertung einfließen und ersetzen - wie die Prüfungen in Klasse 10 - eine Klassenarbeit."

Die angeschriebenen Lehrerinnen und Lehrer mussten davon ausgehen, dass die Anzahl der Klassenarbeiten damit in den entsprechenden Klassen um jeweils eine Arbeit reduziert wird, und zwar unabhängig davon, ob eine Schule zum Beispiel im Rahmen der Bandbreite, die für die Klassen 9 und 10 besteht, bisher 4 oder 5 Klassenarbeiten pro Fach verbindlich festgelegt hat.

Im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit bin ich jetzt darauf aufmerksam gemacht worden, dass entgegen der Aussagen des Ministerpräsidenten und der Schulministerin auf verschiedenen Fortbildungen zum Thema Zentrale Prüfung in der Klasse 10 unmissverständlich geäußert wurde, dass die ZP 10 keine Klassenarbeit ersetze und daher wie schon seit 2004 die Anzahl der Klassenarbeiten in Klasse 10 auf 4-5 festgelegt sei.

Damit erfolgt - entgegen dem im Sommer erweckten Eindruck - keine Reduzierung sondern vielmehr eine Erhöhung der Klassenarbeiten. Statt 4-5 Klassenarbeiten müssen in Klasse 10 demnächst 5-6 Arbeiten geschrieben werden. Worin die angekündigte Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer bestehen soll, bleibt bei dieser Regelung verborgen.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Klassenarbeiten waren im Schuljahr 2004/2005 in den einzelnen Klassen (Klassen 3 bis 10) vorgeschrieben?

2. Wie viele Klassenarbeiten, einschließlich der zentralen Lernstandserhebungen und der zentralen Prüfung in Klasse 10, sind ab dem Schuljahr 2006/2007 in den einzelnen Klassen (Klassen 3 bis 10) vorgeschrieben?

3. Worin besteht die im Schreiben vom 22. Juni 2006 angekündigte Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer?

4. Ersetzt die ZP 10 eine Klassenarbeit oder nicht?

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 16. Januar 2007 namens der Landesregierung:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Die Zahl der Klassenarbeiten wurde mit der Einführung der Lernstandserhebungen im Schuljahr 2004/05 und bereits zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beabsichtigte Einführung Zentraler Prüfungsarbeiten in den Klassen 9 und 10 jeweils um je eine Klassenarbeit pro Unterrichtsfach verringert. Der Einführungstext zum Erlass vom 25. Februar 2004 stellte diesen Zusammenhang eindeutig heraus (ABl.NRW 03/04, Seite 83): "Verringerung der Zahl der Klassenarbeiten in den Klassen 9 und 10

Ab dem Schuljahr 2004/05 finden für Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 Lernstandserhebungen in Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Ab 2006 sollen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I, die nach der Klasse 10 vergeben werden, auch auf einer Abschlussprüfung beruhen. Um sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte zu entlasten, soll die Zahl der Klassenarbeiten in den Klassen 9 und 10 ab dem Schuljahr 2004/05 um je eine Klassenarbeit pro Unterrichtsfach verringert werden."

Ab dem Schuljahr 2006/07 finden die Zentralen Lernstandserhebungen nicht mehr in Klasse 9 sondern in Klasse 8 statt, damit die Schulen sie in Zukunft noch besser für die Förderung nutzen können. Mit Erlass vom 18. Juli 2006 wurde ab dem Schuljahr 2006/07 die Zahl der Klassenarbeiten auch in Klasse 8 um je eine Klassenarbeit pro Unterrichtsfach verringert: "Die zentralen Lernstandserhebungen sollen von den Schulen in Zukunft noch besser für die Förderung genutzt werden. Deshalb finden sie ab dem Schuljahr 2006/2007 nicht mehr in Klasse 9, sondern in Klasse 8 statt.

Um sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte zu entlasten, wird die Zahl der Klassenarbeiten in Klasse 8 um je eine Klassenarbeit pro Unterrichtsfach verringert. Die Zahl der Klassenarbeiten in den übrigen Klassen bleibt unverändert. Sie war bereits ab dem Schuljahr 2004/2005 in den Klassen 9 und 10 auf Grund der Lernstandserhebungen (Klasse

9) und der zentralen Prüfungen in Klasse 10 sowie als allgemeine Entlastungsmaßnahme für die Lehrkräfte um je eine Klassenarbeit pro Unterrichtsfach verringert worden (RdErl. v. 25.02.2004 - ABl.NRW. 3/04 S. 83)."

Die Angaben zur Zahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I sind im Einzelnen den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.

In der Grundschule werden in den Klassen 3 und 4 schriftliche Arbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch geschrieben. Die Anzahl ist wie auch in der Vergangenheit nicht festgelegt.

Zur Frage 3:

Mit der zeitlichen Vorverlegung der Lernstandserhebungen wurde die Zahl der Klassenarbeiten auch in der Klasse 8 verringert, die Reduzierung in der Klasse 9 jedoch beibehalten.

Damit wurde zum Ausgleich einer Lernstandserhebung und einer zentralen Prüfungsarbeit insgesamt die Zahl der Klassenarbeiten in den Klasse 8 bis 10 um drei reduziert.