Welches Finanzamt darfs denn sein? Geilenkirchen oder Erkelenz? Heinsberg? Weitere Fragen stellen sich.

Beim Kreisparteitag der CDU im Kreis Heinsberg, so ist der Presse (Heinsberger Nachrichten vom 18. November 2006) zu entnehmen, äußerte sich Minister Linssen wie folgt: „Da ist nichts entschieden". Der Minister erklärte, es gehe im Zuge der Verwaltungsmodernisierung darum, auch in der Finanzverwaltung zu optimierten, kostensparenden Strukturen zu kommen.

Und weiter: Linssen räumte ein, dass Zusammenlegung in größeren Städten leichter erfolgen könnten als in Flächenkreisen. Sollte es letztlich aber zu einer Fusion kommen, dann plädierte Linssen eindeutig für Lösungen „unter einem Dach". Er sprach sich ausdrücklich gegen so genannte Dependancelösungen aus.

Ähnlich stellt die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1040 ihre Vorstellungen über die Notwendigkeit von Finanzamtsfusionen dar. Sie geht davon aus, dass die Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen zwingend Schritte in Richtung Verwaltungsstraffung und Effizienzsteigerung erfordert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Die Landesregierung führt in der Beantwortung meiner kleinen Anfrage aus, das Ziel jedes Fusionsvorhabens sei, wirtschaftlicher zu arbeiten, weil Verwaltungskosten gesenkt werden.

Welche Verwaltungskosten können durch Zusammenlegung der Finanzämter Geilenkirchen und Erkelenz gesenkt werden?

2. Die Landesregierung will die Effizienz der Finanzämter durch schlankere Strukturen, kurze Dienstwege und arbeitsfähige Finanzamtsgrößen mit maximal 400 Stellen steigern.

Will sie durch die Zusammenlegung der Finanzämter Geilenkirchen und Erkelenz Personal einsparen, um letztlich auf diese Größenordnung zu kommen?

3. Wer soll die Arbeit erledigen, die bisher von den Beschäftigten erledigt wurde, die nach einer Fusion der Finanzämter offensichtlich nicht mehr benötigt werden?

4. Beabsichtigt die Landesregierung zur Effizienzsteigerung durch die Fusion auch Aufgaben zu verlagern?

5. Haben die Ausführungen der Landesregierung hinsichtlich der Fusion der Finanzämter Geilenkirchen und Erkelenz Aussagekraft auch für die Fusionsabsichten anderer Finanzämter?

Antwort des Finanzministers vom 21. Dezember 2006 namens der Landesregierung:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Fragen können zurzeit nicht beantwortet werden, da noch geprüft wird, ob eine Fusion überhaupt in Betracht kommt. Die genauen Umstände dieser möglichen Fusion stehen noch nicht fest. Aussagen zu möglichen Einsparpotentialen einer Fusion können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Zur Frage 3:

Die Finanzämter werden auch nach einer Fusion über das Personal verfügen, das zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erforderlich ist. Der hierfür notwendige Personalbedarf wird weiterhin nach den landesweit einheitlich geltenden Standards ermittelt werden.

Zur Frage 4:

Dem fusionierten Finanzamt würden diejenigen Aufgaben übertragen werden, die bisher gesetzlich den Finanzämtern Geilenkirchen und Erkelenz übertragen sind. Eine Übertragung zusätzlicher Aufgaben ist nicht geplant.

Zur Frage 5:

Die Voraussetzungen einer Fusion sowie die Anforderungen sind für jedes Fusionsvorhaben gleich. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 der kleinen Anfrage Nr. 1040 (Landtags-Drucksache 14/2769) verwiesen.