Veräußerung domänenfiskalischen Grundeigentums in der Gemarkung Bad Hersfeld (Staatsdomäne Eichhof) hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten wird dem Landtag der Antrag unterbreitet, der Veräußerung einer Teilfläche des domänenfiskalischen Grundstücks in der Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 18, Flurstück 64/36, in einer Größe von ca. 53. m² zum Preis von 2.783.196 DM (vorbehaltlich einer genauen Vermessung) zuzustimmen.

Begründung:

Das domänenfiskalische Grundstück ist Bestandteil der Betriebsfläche der Hessischen Staatsdomäne Eichhof in Bad Hersfeld, die der Hessischen Landwirtschaftlichen Lehr- und Forschungsanstalt zur Verfügung gestellt ist, und sollte nach den Vorstellungen der Stadt Bad Hersfeld zur Errichtung eines Logistikzentrums an einen Investor veräußert werden.

Da aus haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten nicht auf eine öffentliche Ausbietung verzichtet werden konnte, wurde die zur Veräußerung stehende Fläche im Januar 2001 unter Angabe eines Mindestgebots von 60 DM/m² in der Tagespresse zum Verkauf ausgeboten.

Daraufhin gingen zwei Kaufangebote ein. Der von der Stadt Bad Hersfeld favorisierte Investor gab ein Kaufangebot über 40 DM/m² und eine weitere Gewerbebaufirma ein Gebot über 61,60 DM/m² ab. Das Höchstgebot stand dabei unter der Voraussetzung, dass auf dem Grundstück großflächiger Einzelhandel möglich sei. Eine derartige Nutzung ist aufgrund der baurechtlichen Ausweisung des Grundstücks als gewerbliche Baufläche jedoch nicht zulässig und würde definitiv auch nicht genehmigt. Da das Höchstgebot über 61,60 DM/m² somit nicht realisierbar ist und demnach nicht gewertet werden kann, verbleibt lediglich das Kaufangebot über 40 DM/m².

Eine gutachterliche Bewertung des zu veräußernden Grundstücks besteht zwar nicht, allerdings liegen sowohl ein Gutachten des Gutachterausschusses der Stadt Bad Hersfeld als auch eines privaten Sachverständigen über unmittelbar benachbarte Grundstücke der Domäne Eichhof vor, die bereits 1999 vom Land veräußert wurden. Demnach hat der Gutachterausschuss die benachbarten Grundstücke zum Stichtag 1. Oktober 1999 mit 60 DM/m² bewertet. Der private Sachverständige geht zum gleichen Stichtag von einem Bodenwert von 58,50 DM/m² aus.

Auf eine Wertermittlung für das aktuell zum Verkauf stehende Grundstück wurde aus Zeitgründen verzichtet, da der für die benachbarten Grundstücke ermittelte Verkehrswert als Grundlage für die Verkaufsentscheidung ausreichend erscheint. Zwischenzeitlich wurde auch für das zu veräußernde Grundstück ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen.

In weiteren Verhandlungen mit dem Investor, der das im Rahmen der Ausbietung einzige verbleibende Kaufangebot in Höhe von 40 DM/m² abgegeben hat, konnte ein Kaufpreis von 52 DM/m² vereinbart werden. Als Käufer für das domänenfiskalische Grundstück tritt eine Bad Hersfelder Immobilien GmbH auf. Geplant ist die Errichtung eines Logistikzentrums. Insgesamt hat das Vorhaben große Bedeutung für die Stadt Bad Hersfeld und die gesamte Region. In Bad Hersfeld sind in der ersten Ausbaustufe 170 neue Arbeitsplätze geplant, mittelfristig ist der Ausbau zu insgesamt 400 Arbeitsplätzen vorgesehen.

Der mit der Grundstücksveräußerung einhergehende Flächenverlust für die Staatsdomäne Eichhof soll durch Anpachtung von Ersatzland ausgeglichen werden.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).