Aktivitäten so genannter "Rocker" in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele organisierte Rocker gibt es in Hessen?

Unter dem Begriff Rocker sind sowohl Angehörige/Mitglieder krimineller Motorradclubs, so genannter "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMG), als auch Angehörige/Mitglieder solcher Clubs zu subsumieren, die bislang nicht als polizeilich bedeutsam eingestuft wurden.

Zu den auch in Hessen vertretenen, polizeilich bedeutenden und international bzw. bundesweit organisierten Motorradclubs zählen der Hells Angels MC, der Bandidos MC, der Outlaws MC und der Gremium MC. Daneben sind ebenfalls die regional bekannten Black Devils anzuführen.

Aktuellen Erhebungen zufolge setzen sich diese kriminellen Motorradclubs in Hessen aus ca. 330 Mitgliedern zusammen.

Über Mitgliederzahlen der polizeilich nicht relevanten Motorradclubs liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Derzeit ist hessenweit von etwa 420 Mitgliedern auszugehen.

Frage 2. In wie vielen Vereinigungen und Gruppierungen sind sie organisiert?

Motorradclubs sind zumeist in Ortsgruppen gegliedert, die je nach Sprachgebrauch der Gruppierung als Charter oder Chapter bezeichnet werden. Zum Teil ersuchen auch eigenständig gegründete Gruppen um Aufnahme als Charter/Chapter in einen großen Club und führen während einer sich anschließenden Probezeit die Zusatzbezeichnung "Prospect" oder "Probationary".

Nach aktuellen Informationen verfügen die polizeilich relevanten Motorradclubs derzeit über nachfolgende Chapter bzw. Charter: Hells Angels MC Charter Frankfurt ca. 20 Mitglieder Chapter Usingen ca. 25 Mitglieder Chapter Bad Homburg ca. 40 Mitglieder Chapter Marburg (Prospectchapter) ca. 10 Mitglieder Black Devils MC Chapter Wiesbaden/Mainz ca. 30 Mitglieder Chapter Hanau ca. 10 Mitglieder

Hierzu ist anzumerken, dass im Jahr 1999 zunächst der Bones MC mit dem Hells Angels MC und in der Folge der Gelbe Ghost Riders MC mit dem Bandidos MC fusionierte. Die genannten Charter des Hells Angels MC gehörten durchweg dem aufgelösten Bones MC an.

Im April dieses Jahres traten außerdem alle Chapter des Schwarzen Ghost Riders MC dem weltweit vertretenen Outlaws MC geschlossen bei. Die nunmehr in Hessen existenten Chapter des Outlaws MC gehörten zuvor durchgängig dem Ghost Riders MC an.

Die auf etwa 420 Personen bezifferten Mitglieder polizeilich nicht relevanter Motorradclubs sind in ca. 37 Clubs organisiert.

Frage 3. Wie viele Straftaten wurden von Rockern in den letzten Jahren in Hessen verübt?

Frage 4. Welcher Art waren diese Straftaten?

Eine spezifische Erhebung von Straftaten, die von Personen begangen wurden, welche Mitglied einer Rockergruppierung sind oder diesem Umfeld zugerechnet werden können, fand bisher nicht statt, sodass sich zu Anzahl und Art der durch Rocker in den letzten Jahren verübten Straftaten keine Gesamtaussage treffen lässt.

Vereinzelt wurden jedoch Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von Rockergruppierungen in den Deliktsbereichen Gewaltkriminalität, Rauschgiftkriminalität, Verstoß gegen das Waffen- bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz, Förderung der Prostitution und Zuhälterei geführt.

Bezüglich neuer Erhebungen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6.

Frage 5. Ist das Verhalten der Rockergruppen teilweise dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzuordnen?

In den letzten Jahren wurden im Bundesgebiet wiederholt Verfahren gegen Mitglieder der Rockerszene geführt, die eine Verstrickung der vereinsähnlich strukturierten Clubs in ein breites Spektrum von Straftaten, vor allem in den Bereichen der Rotlichtkriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln und der Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz, vermuten ließen. Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich oftmals für OK-Verfahren typische Eigenarten und Hinweise. Beispielsweise konnten ein strenger hierarchischer Aufbau und ein internes Sanktionssystem nachgewiesen sowie Firmengründungen oder -beteiligungen festgestellt werden.

Im Zusammenhang mit einer im Jahr 2000 erfolgten Erhebung über in Hessen gegen Rockergruppen geführte Verfahren ist anzumerken, dass von 1996 bis Anfang 1998 Ermittlungen wegen Verdachts des Rauschgifthandels und -schmuggels geführt wurden, die sich gegen ehemalige Mitglieder der Rockergruppen Hells Angels MC und Outlaws MC sowie teilweise gegen Personen aus deren familiären Umfeld richteten. Letztendlich gelang jedoch kein Nachweis für eine Täter- bzw. Mittäterschaft der Hauptbeschuldigten, obgleich drei Kontaktpersonen festgenommen und auch Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten.

Den Ermittlungsergebnissen zufolge verhinderte das von diesen Mitgliedern der genannten Motorradclubs ausgehende Gewaltpotenzial mutmaßlich die Aussagebereitschaft der überführten und gesondert verfolgten Kontaktpersonen bzw. Mittäter. Es ergaben sich auch Verdachtsmomente, dass einzelne Mittäter aufgrund der sehr strengen Verhaltensrituale und Sanktionierungsmaßnahmen innerhalb der Rockergruppen verpflichtet sind, ihren Tatbeitrag zu leisten.

Des Weiteren konnten in einem gleichfalls wegen BtM-Einfuhrschmuggels im Jahr 1999 bearbeiteten Verfahren verwandtschaftliche Bezüge zu einer

Führungsperson des ehemaligen Bones MC festgestellt werden. Weitergehende Verbindungen, wie eine Tatbeteiligung des Chapters, waren allerdings nicht zu ermitteln.

Die bisher vorliegende Datenbasis ist daher noch zu gering, um belastbare Aussagen hinsichtlich einer generellen Zuordnung von durch Personen aus der Rockerszene begangenen Straftaten zur Organisierten Kriminalität zu treffen.

Frage 6. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung zur Bekämpfung der RockerKriminalität unternommen?

Zur weiteren Aufhellung eines gleichwohl zu vermutenden Dunkelfeldes im Zusammenhang mit organisationsverdächtigen Straftaten, wie Rauschgifthandel und -schmuggel, Förderung der Prostitution und Zuhälterei, wurde beim Hessischen Landeskriminalamt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 ein Sondermeldedienst "Rocker-Kriminalität" eingerichtet.

Die Bereichspräsidien sind gehalten, alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte mit Bezug zu Rockern, Rockergruppierungen und deren Umfeld zu melden. Meldungen sollen künftig entsprechend der bundesweiten Zielsetzung, Organisierte Kriminalität erkennen und effektiver verfolgen zu können, durch das Landeskriminalamt zentral ausgewertet werden. Die Auswertungsergebnisse sollen zur Gewinnung wesentlicher Erkenntnisse über kriminelle Rocker und Rockergruppierungen sowie deren Verflechtungen, Organisationsstrukturen, Logistik, Einflusssphären, Betätigungsfelder, Arbeitsweisen beitragen und in kriminalstrategische Aussagen münden.

Zudem tragen feste Ansprechpartner in den Bereichspräsidien neben dem bundesweit forcierten Informationsaustausch zu einer zeitnahen Erkenntnisgewinnung/-umsetzung bei und ermöglichen somit ein polizeilich adäquates Handeln.

Frage 7. Sind Rockergruppen in Hessen der rechtsradikalen Szene zuzuordnen?

Organisatorische Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Rockergruppen bzw. eine Zuordnung von Rockergruppen zur rechtsradikalen/-extremistischen Szene lassen sich in Hessen bislang nicht feststellen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen bestätigt diese Aussage.

Zudem ist festzustellen, dass sich zumindest die polizeilich relevanten Motorradclubs Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC und Gremium MC zum Teil aus nicht deutschen Staatsangehörigen zusammensetzen, was organisatorische Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Anzumerken ist auch, dass in den Clubstatuten des Hells Angels MC Germany von den Mitgliedern verlangt wird, keine "nationalextremen" Symbole an Motorrädern, Clubheimen oder Bekleidung zu tragen. Der Hintergrund dieser Regelung ist jedoch nicht bekannt.

Hinweise über einzelne Angehörige von Motorradclubs, die der rechtsradikalen/-extremistischen Szene zuzurechnen sind bzw. mit dieser sympathisieren, liegen nicht vor.

Frage 8. Wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der Rocker-Szene in Hessen ein?

In den vergangenen Jahren war die Rockerszene gekennzeichnet durch Fusionen bzw. Fusionsbestrebungen der bundesweit bzw. international vertretenen Motorradclubs. Zum Teil ging dies mit der Auflösung kleinerer Motorradclubs einher. Dieser Trend hält an und dürfte sich in Zukunft fortsetzen.

Davon werden insbesondere die als polizeirelevant eingestuften Motorradclubs durch eine Ausweitung ihrer geografischen und personellen Einflusssphäre profitieren.

Zurzeit liegen jedoch keine Informationen vor, die hinreichend konkretisiert auf eine Entwicklung der Rockerszene, ähnlich der in Skandinavien - so genannter Rockerkrieg -, hindeuten.