Zur Situation der staatlich geprüften Gymnastiklehrerinnen und -lehrer im Schuldienst

Langjährig bewährten Gymnastiklehrerinnen und -lehrern wird seit Jahren jegliche Anerkennung und Aufstiegsmöglichkeit versagt. Auch die Öffnung der oftmals auch nur spärlich angebotenen Zertifikatskurse hat daran nicht ändern können. Im Gegenteil: Gymnastiklehrerinnen und -lehrer, die teilweise seit rund 30 Jahren im Dienst sind, arbeiten als Klassenlehrerinnen und -lehrer, unterrichten in Zweit- und Drittfächern zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten, übernehmen Aufgaben aus dem Bereich der erweiterten Schulleitung, sind federführend im Bereich der schulischen Außendarstellung tätig und arbeiten bspw. als Moderatoren im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung und sind somit im Bereich der Unterrichtsentwicklung maßgeblich eingebunden. Das Gehalt dieser Personengruppe richtet sich hingegen noch heute nach den durch Arbeitgeberrichtlinien festgelegten Tarifen, dessen Zuordnungskriterien nicht mehr den aktuellen Ausbildungsgegebenheiten entsprechen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der staatlich geprüften Gymnastiklehrerinnen und -lehrer?

2. Wie groß ist das Angebot bzw. wie hoch ist die Nachfrage der erwähnten Zertifikatskurse in den einzelnen Regierungsbezirken (Gegenüberstellung von Nachfrage und tatsächlich angebotenen Kursplätzen)

3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um das erheblich erweiterte Aufgabenspektrum der betreffenden Personengruppe in Zukunft Rechnung zu tragen, um insbesondere Anerkennung und Aufstiegsoptionen zu ermöglichen?

4. Plant die Landesregierung eine entsprechend den gestiegenen Anforderungen angemessene höhere Vergütung dieser Fachgruppe?

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 23. Februar 2007 namens der Landesregierung:

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Die Situation der Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkräfte war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand von Kleinen Anfragen.

Gesonderte statische Daten bezüglich der Tätigkeit der staatlich geprüften Gymnastiklehrkräfte im Schuldienst werden nicht erhoben. Eine Abfrage im Jahre 1996 hat ergeben, dass zum damaligen Zeitpunkt ca. 430 Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen tätig waren. Diese Zahl wird sich wesentlich verringert haben, da seit fast 20 Jahren nur noch in Einzelfällen eine Neueinstellung dieses Personenkreises erfolgt.

Die nach dem Ausbildungsprinzip angelegten Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - an die das Land Nordrhein-Westfalen als Vertragspartner gebunden ist -, lassen eine höhere als die derzeit gezahlte Vergütung dieses Personenkreises nicht zu.

Innerhalb dieser Eingruppierungsrichtlinien sind Kriterien wie etwa gestiegene Anforderungen oder großes Engagement als Eingruppierungs- oder Höhergruppierungskriterium nicht vorgesehen.

Mit Wirkung vom 01. November 2006 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft getreten. Da das neue Tarifrecht ein Leistungsentgelt vorsieht, besteht künftig grundsätzlich die Möglichkeit, bisherige nicht eingruppierungsrelevante Kriterien finanziell zu berücksichtigen.

Die Vereinbarungen im Eckpunktepapier vom 19. Mai 2006 zum neuen Tarifvertrag sehen darüber hinaus vor, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis künftig auf der Grundlage einer noch von den Tarifpartnern auszuhandelnden Entgeltordnung erfolgt. Inwieweit sich hierbei für die Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkräften Änderungen ergeben, ist noch nicht abzusehen.

Abgesehen davon, dass die Landesregierung als Mitglied der TdL nicht befugt ist, die länderübergreifend anzuwendenden Lehrer-Richtlinien zu ändern, macht eine derartige Änderung "im Vorgriff" auf die bevorstehende tarifvertraglich auszuhandelnde Entgeltordnung für Lehrkräfte keinen Sinn.

Zur Frage 2:

Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkräfte können seit dem Schuljahr 1996/97 an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung bereitgestellt werden.

Die Teilnahme dieses Personenkreises an Qualifizierungsmaßnahmen wird statistisch nicht erfasst.

Die Einrichtung spezieller Kurse nur für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrkräfte ist nicht realisierbar, da die Zahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den jeweiligen Fächern/Fachbereichen so gering ist, dass landesweit arbeitsfähige Fortbildungsgruppen nicht zu Stande kommen.