Grundschule

Das Land fördert im Projekt "Dreizehn plus" zurzeit 587 Gruppen an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen mit jeweils 4.100 Euro, die als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan 2007 ermöglicht für das Projekt "Dreizehn plus" die Förderung von 300 zusätzlichen Gruppen in der Sekundarstufe I ab dem 01.08.2007.

Die Spekulation, im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung am Gymnasium würden immer mehr Kinder an Gesamtschulen angemeldet, wird durch die bisher vorliegenden Informationen zum laufenden Anmeldeverfahren nicht belegt. Im Gegenteil: Zu erwarten ist, dass sich die Anmeldezahlen zum Gymnasium auf hohem Niveau stabilisieren oder noch regional deutlich zunehmen. Das Anmeldeverfahren wird erst im März abgeschlossen, nähere Angaben sind erst danach möglich. Die Anmeldequote zu den Gesamtschulen hat landesweit nach ersten Hochrechungen nur geringfügig zugenommen.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang der Grundschule in Nordrhein Westfalen ist landesweit gegenüber dem Schuljahr 2005/06 um 3,8 % gestiegen. Bereits im nächsten Schuljahr sinkt landesweit die Zahl der Schülerinnen und Schüler im vierten Jahrgang um ca. 9.500. Gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang des Schuljahres 2006/07 wird bis zum Schuljahr 2019/20 ein Rückgang der Schülerzahlen um ca. 20 % erwartet.

Zu den Fragen 1 und 2:

Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule sind die Bestimmungen des § 6 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG sowie die AVO-RL (BASS 11 - 11 Nr. 1/Nr. 1.1) zu beachten. Für die Gesamtschulen in Mülheim an der Ruhr gilt die Bandbreite 27 bis 29. Diese Bandbreite kann um eine Schülerin oder um einen Schüler über- oder unterschritten werden. Schulen mit Anmeldeüberhang müssen mit Rücksicht auf das Elternrecht nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Eingangsklassen mit 30 Schülerinnen und Schülern bilden.

Für Eingangsklassen, die gemäß § 20 Abs. 7 SchulG im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) besucht werden und für Eingangsklassen, die in Form integrativer Lerngruppen (IL) gemäß § 20 Abs. 8 SchulG geführt werden, bestimmt sich die Klassenfrequenz nach der Zusammensetzung der Schülerschaft bzw. nach den jeweils vertretenen Förderschwerpunkten. Eingangsklassen, die am Programm "Sprachförderung 5/6" teilnehmen, können ebenfalls den Klassenfrequenzrichtwert unterschreiten.

Die tatsächlichen Aufnahmen in die Schulen werden erst im Rahmen der Erhebung der amtlichen Schuldaten mit Stichtag 15. Oktober erfasst. Da es bis zum Beginn des Schuljahres 2007/08 noch Änderungen bezüglich der Aufnahmeentscheidungen vom Februar oder März geben kann, wird in der folgenden Tabelle nur die maximale Aufnahmekapazität angegeben.

Mögliche Reduzierungen bei GU, IL oder Sprachförderung 5/6 sind nicht berücksichtigt.

In der Stadt Mülheim an der Ruhr beträgt die Steigerung der Schülerzahl im 4. Jahrgang der Grundschule in diesem Jahr nur 1,3 %. Die Steigerung liegt unter dem Landeswert von 3,8 %. Die Zahl der diesjährigen Anmeldungen zu den Gesamtschulen in Mülheim an der Ruhr ist aber abweichend von den landesweiten Werten mit 653 gegenüber den Vorjahren (2005: 674; 2006: 663) weiter zurückgegangen.

Auch in den letzten Jahren hat es bei den Anmeldungen stets Überhänge gegeben, wobei diese wegen des Rückgangs der Anmeldezahlen für die Gesamtschulen in Mülheim an der Ruhr in diesem Jahr geringer als in den Vorjahren ausfallen.

Einen Überblick über die Zusammensetzung der nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler gibt es nicht. Da in den letzten fünf Jahren trotz bestehender Anmeldeüberhänge nur noch eine neue öffentliche Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen errichtet wurde, ist allerdings zu vermuten, dass der Verzicht auf den Ausbau des Angebotes darauf beruhte, dass es nicht möglich war, eine leistungsheterogene Schülerschaft zu gewährleisten. Letzteres ist ein wesentliches Strukturmerkmal der Gesamtschule und - damit zusammenhängend - eine grundlegende Voraussetzung, um eine Gesamtschule mit einer gymnasialen Oberstufe errichten zu können.

2007

Gesamtschule Anmeldungen Züge Aufnahmekapazität Gustav-Heinemann-Gesamtschule 362 7 210

Gesamtschule Saarn 123 6 180

Willy-Brandt-Gesamtschule Styrum 168 4 120

Summe 653 510

Zur Frage 3:

Das Verhältnis Nachfrage und tatsächliche Aufnahme an den Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr in den letzten drei Jahren ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Bei den in der Spalte Anmeldungen angegebenen Daten handelt es sich um von der Bezirksregierung Düsseldorf gemeldete Zahlen, die sich nicht auf einen einheitlichen Stichtag beziehen. Die Nachfrage nach Schülerplätzen wird in den amtlichen Schuldaten nicht erfasst.

Eine nachträgliche schulscharfe Ermittlung der Anmeldezahlen für alle anderen weiterführenden Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr ist daher nicht möglich.

Zur Frage 5:

Die neuen Wochenstundenrahmen für die Sekundarstufe I des Gymnasiums liegen pro Jahrgangsstufe um genau eine Stunde über dem in der letzten Legislaturperiode durch die alte APO-S I verordneten Umfang. Diese maßvolle Erhöhung war erforderlich, um die Schulzeitverkürzung ohne Qualitätsverlust zu gewährleisten.

Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 wird kein grundlegend neuer Sachverhalt geschaffen, da bereits mit der von der Vorgängerregierung erlassenen APO-S I vom 29.04.2005 Nachmittagsunterricht in mindestens zwei Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I unvermeidlich geworden war, was mit der neuen APO-S I von 2007 nun bei mindestens drei Jahrgangsstufen der Fall ist.

Zur Sicherstellung einer adäquaten Übermittagsbetreuung haben die gemäß §§ 92 ff.

SchulG verantwortlichen Schulträger bereits in vielen Fällen geeignete Lösungen geschaffen. Im Hinblick auf die zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen des Landes wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1056 vom 07.12.2006 (Drucksache 14/3136) verwiesen.

Antwort auf die Kleine Anfrage 1413:

Die Feststellung in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage, das Abitur nach 12 Jahren sei nur noch am Gymnasium und nicht mehr an Gesamtschulen möglich, trifft nicht zu. Auch an der Gesamtschule können Schülerinnen und Schüler weiterhin gemäß § 17 Abs. 4 SchulG die Abiturprüfung nach 12 Jahren ablegen. Für die Gesamtschulen ist durch die Novellierung des Schulgesetzes vom vergangenen Jahr diesbezüglich keine Änderung eingetreten. Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann gemäß § 41 Abs. 5 APO-S I durch Beschluss der Abschlusskonferenz zum Besuch auch der Qualifikationsphase zugelassen werden, wenn sie oder er bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, die Leistungen die für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erforderlichen Anforderungen (§ 41 Abs. 4 APO-S I) übertreffen und die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass aufgrund der gezeigten Leistungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase möglich ist.

Keineswegs findet die komplette Schulzeitverkürzung am Gymnasium zukünftig in der Sekundarstufe I statt. 158 Stunden sowie 5 zusätzliche Förderstunden verteilen sich auf 5 Schuljahre in der Sekundarstufe I, 102 Stunden (das sind 16 Pflichtstunden mehr als bisher) sind in der gymnasialen Oberstufe zu belegen. Die Lehrpläne werden entsprechend angepasst.

Das Land fördert im Projekt "Dreizehn plus" zurzeit 587 Gruppen an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen mit jeweils 4.100 Euro, die als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan 2007 ermöglicht für das Projekt "Dreizehn plus" die Förderung von 300 zusätzlichen Gruppen in der Sekundarstufe I ab dem 01.08.2007.

Die Spekulation, im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung am Gymnasium würden immer mehr Kinder an Gesamtschulen angemeldet, wird durch die bisher vorliegenden Informationen zum laufenden Anmeldeverfahren nicht belegt. Im Gegenteil: Zu erwarten ist, dass sich die Anmeldezahlen zum Gymnasium auf hohem Niveau stabilisieren oder noch regional deutlich zunehmen. Das Anmeldeverfahren wird erst im März abgeschlossen, nähere Angaben sind erst danach möglich. Die Anmeldequote zu den Gesamtschulen hat landesweit nach ersten Hochrechungen nur geringfügig zugenommen.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang der Grundschule in Nordrhein Westfalen ist landesweit gegenüber dem Schuljahr 2005/06 um 3,8 % gestiegen. Bereits im nächsten Schuljahr sinkt landesweit die Zahl der Schülerinnen und Schüler im vierten Jahrgang um ca. 9.500. Gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang des Schuljahres 2006/07 wird bis zum Schuljahr 2019/20 ein Rückgang der Schülerzahlen um ca. 20 % erwartet.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule sind die Bestimmungen des § 6 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG sowie die AVO-RL (BASS 11 - 11 Nr. 1/Nr. 1.1) zu beachten. Für die Gesamtschule Geilenkirchen gilt die Bandbreite 27 bis 29. Diese Bandbreite kann um eine Schülerin oder um einen Schüler über- oder unterschritten werden. Schulen mit Anmeldeüberhang müssen mit Rücksicht auf das Elternrecht nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Eingangsklassen mit 30 Schülerinnen und Schülern bilden. Für Eingangsklassen, die gemäß § 20 Abs. 7 SchulG im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) besucht werden und für Eingangsklassen, die in Form integrativer Lerngruppen (IL) gemäß § 20 Abs. 8 SchulG geführt werden, bestimmt sich die Klassenfrequenz nach der Zusammensetzung der Schülerschaft bzw. nach den jeweils vertretenen Förderschwerpunkten. Eingangsklassen, die am Programm "Sprachförderung 5/6" teilnehmen, können ebenfalls den Klassenfrequenzrichtwert unterschreiten.