Volkswirtschaft
Seitens der Landesregierung wird von einer im Grundsatz guten Aussagekraft der Berechnungsmethoden ausgegangen.
14. Wie hoch ist nach diesen Berechnungen der Rohstoffbedarf in den regionalplanerischen Teilräumen und in gesamt NRW für die nächsten 25 Jahre?
Die Bezirksplanungsbehörden ermitteln den Rohstoffbedarf für 25 Jahre und stellen entsprechende Bereiche zur Sicherung und den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen (BSAB) - auch Abgrabungsbereiche genannt - im Regionalplan dar. Der Umfang der regionalplanerischen Darstellung beinhaltet auch Zuschläge für örtliche Entscheidungsspielräume, tatsächlich nicht verfügbare Flächen, seinerzeitige Betriebsflächen, etc.. Insofern wird der Umfang tatsächlicher Abgrabungen erheblich geringer sein als die regionalplanerisch ausgewiesenen Bereiche. 0,7 % der NRW-Landesfläche ein. Für Kies und Sand beträgt der Anteil etwa 0,45 % der Landesfläche. Hierbei ist zu beachten, dass der Flächenanteil von den aktiven, im Abbau befindlichen Abgrabungen deutlich kleiner ist, weil die Abgrabungsbereiche zusammen eine ca. 25-jährige Laufzeit berücksichtigen und somit abgebaute Flächen, ggf. auch rekultivierte Teile, im Abbau befindliche Flächen und unverritzte Flächen (Sicherungsflächen) beinhalten.
15. Welche Unterschiede sind im Ergebnis der Bedarfsberechnung bei der Anwendung der verschiedenen Modelle festzustellen?
Bei der produktions- bzw. betriebsbezogenen Bedarfsermittlung sind Lieferungen über den Planungsraum hinaus mit eingeschlossen. Der volkswirtschaftlich orientierte Berechnungsansatz betrachtet zunächst nur den Verbrauch innerhalb der Region und ist problemlos anzuwenden, wenn nur geringe Stoffströme zwischen den Regionen vorkommen. Falls notwendig können jedoch Stoffströme aus dem Planungsraum heraus berücksichtigt werden.
16. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Landesregierung durch die Anwendung von unterschiedlichen Berechnungsmethoden zur Bedarfsberechnung?
Grundsätzlich beinhalten alle Prognoseansätze Unsicherheiten. Sie liefern aber belastbare Daten für die Planung, so dass die Unterschiede bei den Berechnungsmethoden als unproblematisch angesehen werden.
17. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine landeseinheitliche Bedarfsberechnung?
Die Bezirksplanungsbehörden wählen die Methode der Bedarfsermittlung für die Darstellung von Abgrabungsbereichen im Regionalplan und können so den jeweiligen Gegebenheiten des Planungsraumes Rechnung tragen. Derzeit wird ein landeseinheitliches Abgrabungsmonitoring aufgebaut, das mit einer verbesserten Datengrundlage auch für die Bedarfsplanung zukünftig genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht notwendig, eine einheitliche Methode für die Bedarfsermittlung vorzuschreiben. Voraussichtlich wird, bei einem landesweit eingeführten Abgrabungsmonitoring, die Bedeutung der produktionsbezogenen Berechnung mittels Betriebsabfrage sowie Genehmigungsdaten und ggf. auch der volkswirtschaftlich orientierten Bedarfsberechnung zurückgehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt seit Beginn ihres Monitorings bei der Fortschreibung der Abgrabungsbereiche im Regionalplan ausschließlich die Monitoringergebnisse als Basis für ihre Bedarfsprognose.
18. Haben sich durch die Anwendung des volkswirtschaftlichen Ansatzes in der Vergangenheit konkrete Probleme bei der Bedarfsdeckung ergeben?
Beim volkswirtschaftlich orientierten Berechnungsansatz wird die Nachfrage an Baurohstoffen innerhalb der Region prognostiziert. Die ausschließliche Orientierung am Bedarf der Verbraucherseite ist nur ausreichend, wenn die Transportströme in die, bzw. aus der Region eine unbedeutende Rolle spielen. Sind wenig wirtschaftlich nutzbare Lagerstätten in der Region vorhanden, ist die Bedarfsdeckung ausschließlich durch Potentiale innerhalb des Planungsraumes nicht zu gewährleisten. Ebenso werden bei großen Rohstoffvorkommen auch andere Regionen mit versorgt. Deshalb wurden, soweit dieser Berechnungsansatz zur Anwendung kam, die Stoffströme über die Grenzen der Region mit einbezogen. Diese Vorgehensweise hat Probleme bei der Bedarfsdeckung vermieden.
2. Flächenverbrauch Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion zu 2.
NRW hat unter allen Bundesländern nach Aussage des Rohstoffsicherungsberichtes mit 4.400 t/km2 (Bezugsjahr 1999) die höchste Rohstoff-Fördermenge pro Fläche. Dies führt im bevölkerungsreichsten Bundesland mit der damit verbundenen Infrastruktur nicht nur zu dem im Bericht erwähnten hohen Rohstoffbedarf, sondern unweigerlich auch zu hohen Nutzungskonflikten.
19. Welche Fläche (absolut und prozentual an der Gesamtfläche) wurde bisher durch Abbauvorhaben von energetischen und nicht-energetischen Rohstoffen in NRW in Anspruch genommen - aufgeschlüsselt nach Rohstoffart sowie nach Kreisen/kreisfreien Städten?
Abgrabung heißt Nutzung auf Zeit. Eine Ermittlung der bisher in Anspruch genommenen nicht energetischen oberflächennahen Abgrabungsflächen kann nur über die Genehmigungsbehörden erfolgen, ist aber mit sehr hohem Aufwand verbunden. Deshalb stehen diese Daten nicht landesweit zur Verfügung. Für die einzelnen Teilabschnitte des Regierungsbezirks Arnsberg sind jedoch beispielhaft in der nachfolgenden Tabelle Flächen aufgeführt, die seit 2000 abgebaut wurden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte für die Flächeninanspruchnahme bei der Kies- und Sandgewinnung: Stichtag 01.01.2001 Stichtag 01.01.2003 Stichtag 01.01.150 ha für den Abbau in Anspruch genommen wurden.
Durch den Braunkohlenbergbau im Rheinland sind seit seinem Beginn etwa 29.600 ha Flächen in Anspruch genommen worden.
Eine Aufschlüsselung nach Kreisen ist mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich.
20. Welche Fläche (absolut und prozentual) nehmen die derzeit im Abbau befindlichen Abgrabungs- und Bergbauflächen in NRW in Anspruch aufgeschlüsselt nach Rohstoffart sowie nach Kreisen/kreisfreien Städten?
Die derzeit in Abbau befindlichen Abgrabungsflächen sind bei den Bezirksregierungen nur begrenzt und uneinheitlich erfasst. Dabei wurde der Begriff "im Abbau" entsprechend unterschiedlich ausgelegt (pro Jahr, mehrjährig, mehrjährig als aktive Flächen). Die Bezirksregierung Arnsberg benennt die in Abbau befindlichen Flächen für das Jahr 2006: