Situation der sechsjährigen Grundschule Otto-Ubbelohde-Schule in Marburg

In einer öffentlichen Veranstaltung in Marburg am 14. Februar 2002 ließ sich die Hessische Kultusministerin dergestalt vernehmen, dass weder die zukünftigen Lehrpläne noch die Novelle des Hessischen Schulgesetzes Auswirkungen auf das an dieser Schule praktizierte Konzept der sechsjährigen Grundschule habe.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist die oben zitierte Äußerung als Bestandszusage für den Schulversuch sechsjährige Grundschule in seiner derzeit bestehenden Form zu verstehen und wenn nein, wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft des bestehenden Schulversuchs sechsjährige Grundschule an der Otto-Ubbelohde-Schule in Marburg vor?

Zum Schuljahresbeginn 1986/87 wurde der Antrag auf Umwandlung der OttoUbbelohde-Schule von einer vierjährigen in eine sechsjährige Grundschule mit einem pädagogischen Konzept vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Seitdem hat die Schule den Status einer Versuchsschule. Dadurch wird gewährleistet, dass das Schulkonzept in einem rechtlich gesicherten Rahmen realisiert werden kann.

Die Überführung in eine Regeleinrichtung war und ist vom Schulgesetz her nicht vorgesehen.

Frage 2. Trifft es zu, dass die ab dem nächsten Schuljahr in Hessen für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gültigen Lehrpläne schulformbezogen (Haupt-, Realschule und Gymnasium) sein werden und wenn ja, in welchen Fächern?

Wie der 239. Verordnung über Lehrpläne vom 20. Dezember 2001 (ABl. 1/2002 S. 2) entnommen werden kann, treten die Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 für die Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium zum 1. August 2002 in Kraft, und zwar im Bildungsgang Hauptschule für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, katholische Religion, evangelische Religion, Ethik, Kunst, Musik, Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Sozialkunde, Geschichte, Arbeitslehre; im Bildungsgang Realschule für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, katholische Religion, evangelische Religion, Ethik, Kunst, Musik, Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Sozialkunde, Geschichte, Arbeitslehre; im Bildungsgang Gymnasium für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Latein, Griechisch, Mathematik, katholische Religion, evangelische Religion, Ethik, Kunst, Musik, Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Sozialkunde, Geschichte.

Frage 3. Erachtet es die Landesregierung demnach für erforderlich, auch in Klassen einer sechsjährigen Grundschule entsprechend nach verschiedenen Lehrplänen zu unterrichten?

a) Wenn nein, welcher Lehrplan soll dann maßgeblich sein und warum hat die Landesregierung diesen Fall in den Lehrplänen für die Klassen 5 und 6 nicht vorgesehen?

b) Wenn ja, wie soll dies im Rahmen einer Binnendifferenzierung geschehen?

Alle Schulen haben die Lehrpläne der drei Bildungsgänge und Handreichungen zur Arbeit mit den Lehrplänen der Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums, an schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen und Förderstufen erhalten. Sie gelten analog für die Klassen 5 und 6 der Otto-Ubbelohde-Schule als einzige sechsjährige Grundschule im Status einer Versuchsschule.

Frage 4. Wie soll der nahtlose Übergang in die Klassen 7 aller Schulformen für die Kinder der Otto-Ubbelohde-Schule Marburg gewährleistet werden?

Der Übergang gestaltet sich wie in den schulformübergreifenden Gesamtschulen bzw. den Förderstufen.

Frage 5. Hat die Landesregierung zwischenzeitlich auf das Schreiben von Elternbeirat und Verein der Freunde und Förderer der sechsjährigen Grundschule Otto-UbbelohdeSchule e.V. vom 10. Dezember 2001 reagiert?

Nachdem der Landeselternbeirat die neuen Lehrpläne bereits abschließend beraten hatte, war das Schreiben von Elternbeirat und Verein der Freunde und Förderer der sechsjährigen Grundschule Otto-Ubbelohde-Schule, das vom 20. Dezember 2001 datiert, zu diesem Zeitpunkt sachlich bereits gegenstandslos.

In Anbetracht der öffentlichen Berichterstattung - auch meines Hauses - über den erfolgreichen Abschluss der Beratungen über die neuen Lehrpläne erschien eine gesonderte Antwort auf das oben angeführte Schreiben nicht mehr sinnvoll.

Vorausgegangen war ein - erstmals durchgeführtes - informelles Beteiligungsverfahren, in dem über 500 Gremien und Einzelpersonen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich mit Eingaben an das Hessische Kultusministerium zu wenden.