Situation der Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in NRW

In einem Erlass aus dem Jahre 1970 zur Tätigkeit von Lehrbeauftragten wurde festgelegt, dass diese nicht mehr als 10 Stunden unterrichten dürfen. In der Praxis hat sich mit den Jahren sich an den Musikhochschulen in NRW aber eine andere Situation ergeben, so dass einige Lehrbeauftragte dort mittlerweile weit mehr als diese 10 Semesterwochenstunden unterrichten. So wurde noch 1970 ein Lehrauftrag nur in einem Nebenfach besetzt. Mittlerweile führen Lehrbeauftragte aber Klassen mit Hauptfachstudenten. Mit dieser Entwicklung einhergehend hat sich eine derart hohe Identifikation mit der Aufgabe herausgebildet, so dass diese zum Teil sogar an mehreren Musikhochschulen in NRW unterrichten.

Folge ist, dass sich im Laufe der Zeit für viele dieser Lehrbeauftragten ihre nebenamtliche Tätigkeit zu einer Existenzgrundlage entwickelt hat ­ mit eben mehr als 10 bezahlten Stunden. Die Menge der freiwilligen, nicht bezahlten, Stunden (Prüfungsvorbereitungen, Studentenkonzerte, Prüfungen, Gremienarbeit etc.) ist selbstverständlich ebenfalls mit gewachsen.

Dabei bieten Lehraufträge im Grunde völlig ungesicherte Arbeitsbedingungen: Sie werden einerseits verhältnismäßig schlecht bezahlt und bieten auch keinen Anspruch auf einen gesicherten Arbeitsplatz oder Arbeitslosengeld - auch wenn Beiträge dafür entrichtet werden müssen.

Eine Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Musikhochschulen soll es nun zu einer trotz klarer Profilierung und hohen Studienerfolgs zu einer Streichung des Studienangebots kommen, was wiederum nur durch Streichung dieser Lehraufträge möglich wäre. So wurden Ende des letzten Wintersemesters beispielsweise an der Kölner Musikhochschule die Lehrbeauftragten aufgefordert die Stundenzahl, die sie an anderen Hochschulen arbeiten, anzugeben. Danach erfolgte die Streichung der Aufträge trotz deutlichen Widerspruches der Fachbereiche, da dieses das künstlerische Profil gefährden würde und es keine fachlichen Gründe für die Einstellung der Aufträge gäbe.

Dabei wurden Menschen in Existenzschwierigkeiten gebracht, die zum Teil seit über 25 Jahren an Hochschulen erfolgreich lehrten. Auf das Angebot einer Verzichtserklärung auf Nichteinklagen auf eine feste Stelle hat die Hochschulleitung bisher nicht reagiert.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der Hochschulleitung an der Musikhochschule Köln?

2. Wie hoch war der Anteil der Lehraufträge zum WS 2006/07 an den Musikhochschulen in NRW (aufgeschlüsselt nach Standort und Fach)?

3. Wie sind die einzelnen Musikhochschulen in NRW bisher mit der Problematik des Überschreitens der im Erlass von 1970 festgelegten Semesterwochenstundenzahl umgegangen?

4. Welche Möglichkeiten für eine Übergangslösung sieht die Landesregierung, um eine Sicherung des Studienangebots zu gewährleisten?

5. Welche Möglichkeiten zur Änderung des Erlasses von 1970 sieht die Landesregierung, um eine praktikable Lösung für die Situation der Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in NRW zu erreichen?

Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 21. Mai 2007 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:

Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Obergrenze von maximal 10

Lehrveranstaltungsstunden von Lehrbeauftragten einer Musikhochschule rechtswidrig überschritten würde. Es ist Praxis der Musikhochschulen jeden einzelnen Lehrbeauftragten vor Vertragsabschluss auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, nach der diese Obergrenze nicht nur für die einzelne Hochschule, sondern landesweit gilt.

Zur Frage 1:

Es entspricht den rechtlichen Vorgaben, dass die Hochschule für Musik Köln die insgesamt an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen erteilten Lehraufträge abfragt, um sicherzustellen, dass die Obergrenze in keinem Einzelfall überschritten wird.

Zur Frage 2:

An den Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden im WS 2006/2007 mehr als 80 verschiedene Fächer ­ weit überwiegend in der Instrumentalausbildung - unterrichtet.

Der Anteil von Lehrbeauftragten am Unterricht in den einzelnen Fächern wurde bisher nicht ermittelt. Er unterliegt je nach konkreter Situation erheblichen Schwankungen. Landesweit beträgt der Anteil der Lehrbeauftragten an den insgesamt erteilten Lehrveranstaltungsstunden ca. 40 % (WS 2006/2007: 42,61 %).

Zur Frage 3:

Mit Ausnahme weniger besonders begründeter Einzelfälle sind die Beschränkungen für die Erteilung von Lehraufträgen von den Hochschulen eingehalten worden.

Zur Frage 4:

Für Lehraufträge stehen grundsätzlich qualifizierte Personen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Das Studienangebot ist so insgesamt gewährleistet und kann zeitnah an die Nachfrage der Studierenden angepasst werden.

Zur Frage 5:

Lehraufträge werden zur Vervollständigung der für die einzelnen Studiengänge erforderlichen Lehrveranstaltungen oder zur Ergänzung der Lehrtätigkeit der an der Hochschule tätigen Lehrkräfte erteilt. An Kunsthochschulen und am Fachbereich Musikhochschule der Universität Münster können sie auch zur Sicherstellung des Lehrangebots erteilt werden, vgl. z. B. § 55 Abs. 1 HSchG 2005. Es besteht keine Veranlassung die Praxis der Vergabe von Lehraufträgen zu ändern.