Passive Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn

Der Flughafen Köln/Bonn legt im Zusammenhang mit den Beschwerden über die vom nächtlichen Fluglärm ausgehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen immer wieder Wert auf den Hinweis, dass er im Rahmen der sogenannten Nachtschutzzone mit mindestens 6 Ereignissen mit mindestens 75 dB(A) anteilig passiven Schallschutz finanziert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Wohnungen sind bis jetzt mit Hilfe einer Förderung des Flughafens Köln/Bonn mit passivem Schallschutz ausgestattet worden? (Bitte getrennt nach Jahren und Kommunen angeben!)

2. Wie ist das Verhältnis Anträge zu Bewilligungen in absoluten Zahlen und in Prozent?

(Bitte getrennt nach Jahren und Kommunen angeben!)

3. Mit welchem Volumen an Förderung für den passiven Schallschutz rechnet die Landesregierung und der Flughafen Köln/Bonn für die nächsten Jahre? (Bitte getrennt nach Jahren und Kommunen angeben!)

4. Für welche Wohngebiete wurde bisher entgegen dem Wunsch von Kommunen die Übernahme von passivem Schallschutz abgelehnt? (Bitte getrennt nach Jahren und Kommunen angeben!)

5. Für welche Wohngebiete wurde bisher die Übernahme von passivem Schallschutz gewährt, obwohl sie außerhalb der sogenannten Nachtschutzzone mit mindestens 6 Ereignissen mit mindestens 75 dB(A) liegen? (Bitte getrennt nach Jahren und Kommunen angeben!) Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 31. Mai 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Vorbemerkung:

Das von der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Ergänzung der Nachtflugbeschränkungen aufgelegte freiwillige Schallschutzprogramm, das den Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung vorhandener Rollladenkästen und die Erstattung der Kosten für den Einbau von schallgedämmten Belüftungsgeräten in Schlafräumen vorsieht, erfasst die erheblich belasteten Wohngebiete im Nahbereich des Flughafens.

Bei dem Programm „Passiver Schallschutz", das von der Landesregierung begrüßt wird, handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme der Flughafen Köln/Bonn GmbH im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.

Eine Aufschlüsselung der erbetenen Daten getrennt nach Jahren ist nach Auskunft der Flughafen GmbH kurzfristig nicht leistbar.in der Schwebe" befindlichen Verfahren eine Bewilligung noch möglich.

In den Fällen, in denen bislang keine Bewilligung erfolgt ist, haben die Antragsteller die Erstattung nicht weiter verfolgt oder die Anträge befinden sich noch in Bearbeitung (ca. 5 Prozent).

Zur Frage 3:

Eine Aussage zu dem Volumen der Kostenerstattung in den nächsten Jahren ist zurzeit nicht möglich. Der finanzielle Rahmen hängt von den untergesetzlichen Regelwerken des neuen Fluglärmschutzgesetzes ab, die derzeit in den entsprechenden Gremien erarbeitet werden.

Zur Frage 4:

Die Stadt Hennef hat für ihr Zentralgebiet die Aufnahme in das Nachtschutzgebiet beantragt.

Der Antrag wurde abgelehnt, da die Voraussetzung von mindestens 6 Fluglärmereignissen mit mindestens 75 dB(A) während der Nachtzeit nicht erfüllt wird.

Zur Frage 5:

In Köln-Wahnheide wurde ein Bodenlärmgebiet ausgewiesen, welches sich an einem überwiegend durch Bodenlärm verursachten äquivalenten Dauerschallpegel (Leq) zwischen 50 und 55 dB(A) orientiert. In erster Linie werden spezielle Lüfter eingebaut, um den Schallschutz bei geschlossenem Fenster und ausreichender Belüftung sicherzustellen.