Ist Videoüberwachung am Burgplatz in Düsseldorf rechtlich zulässig?

In der Stadt Düsseldorf findet seit einigen Tagen eine intensive Debatte über den Einsatz von Videoüberwachung auf dem Burgplatz am Rheinufer statt (dokumentiert in der Rheinischen Post vom 11.06. bis 14.06.2007).

In Nordrhein Westfalen kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte zur Verhütung von Straftaten durch Videoeinsatz beobachten. Die Voraussetzungen für den Einsatz von Videokameras sind im § 15 a Polizeigesetz NRW und den Verwaltungsvorschriften zum Polizeigesetz (Runderlass des Innenministeriums vom 19.12.2003) geregelt.

Dazu gehören unter anderem:

· Die Videoüberwachung darf nur an einem Kriminalitätsbrennpunkt stattfinden.

· Wenn die Videoüberwachung zu Verdrängungseffekten führt, ist sie unzulässig.

· Der Ort der Videoüberwachung muss durch seine Beschaffenheit eine günstige Tatgelegenheit für potentielle Straftäter bieten und darf als Tatort nicht austauschbar sein.

Der Gesetzgeber hat mit diesen Voraussetzungen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum einen engen Rahmen gesetzt, da die Überwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr nur in einzelnen Fällen und nur unter bestimmten Bedingungen ein geeignetes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist und immer in Abwägung zum Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung stattzufinden hat.

Der Einsatz von Kameras am Bolker Stern erfüllt diese Kriterien. Nach bisheriger Aussage der Polizei treffen die Voraussetzungen auf keinen anderen öffentlichen Platz in Düsseldorf zu. Nunmehr zieht der Polizeipräsident nach Berichterstattung der RP vom 14. Juni 2007 in Erwägung, den Burgplatz mit Kameras überwachen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Liegen nach der Kriminalitätsstatistik Hinweise vor, dass der Burgplatz in Düsseldorf die Kriterien eines Kriminalitätsbrennpunktes erfüllt?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Burgplatz in Düsseldorf die weiteren Voraussetzungen des § 15a Polizeigesetz NRW zur Videoüberwachung erfüllt?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der CDURatsfraktion in Düsseldorf, Dirk Elbers, dass eine Ausweitung der Videoüberwachung in Düsseldorf (Bahnhofsvorplatz, Worringer Platz, Altstadt, Bahnunterführungen in den Stadtteilen Rath und Benrath sowie am Burgplatz) sinnvoll und richtig ist?