Bankenverfahren

Bankenverfahren in Bremen - Stand der Bankenverfahren:

- Bis Februar 1999 hatte die Steufa insgesamt 453 Bankenfälle abschließend bearbeitet. Der Bestand an noch nicht abschließend bearbeiteten enttarnten und nicht enttarnten Vorgängen betrug insgesamt 1.517. In 90 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind. Es verbleiben danach 1.427 noch nicht ausgewertete Vorgänge. Dazu kommen 1.094 Datensätze von auswärtigen Steufa-Stellen und aus eigenen Fahndungsmaßnahmen, die noch nicht einmal sortiert und gesichtet werden konnten.

Für die Steufa ergeben sich durch den erheblichen Bestand an Vorgängen im Bankenbereich auch Auswirkungen auf die Bearbeitung anderer steuerlicher Ermittlungsverfahren. Obgleich sich die Anzahl der anderen Verfahren keinesfalls verringert hat, sondern durch weitere Massenverfahren aus anderen Bereichen, z. B. illegale Beschäftigung und komplexe Fälle von Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetrug eher zugenommen hat, ist die Auftragserteilung an die Fahndungsprüfer seit 1994 zu Gunsten der Bankenfälle verändert worden. Die Zuweisung der übrigen Fahndungsfälle an die Fahndungsprüfer hat sich - wie nachfolgendes Schaubild 1 zeigt

- drastisch verringert.

Neben der Tatsache, dass Vorgänge aus dem allgemeinen Steuerbereich in geringerem Maße als zuvor den Fahndern zugewiesen wurden, kam es daneben vermehrt zu Zurückstellungen dieser Fälle und zunehmend zur Abgabe der Vorgänge an die Veranlagungsfinanzämter durch Erstellung von Kontrollmitteilungen.

Wie der folgenden Grafik zu entnehmen ist, haben sich die Zurückstellungen von 30 im Jahre 1994 um das Vierfache auf 120 im Jahre 1997 und die Abgaben an die Finanzämter im gleichen Zeitraum von 132 auf 208 erhöht.

1) In die folgenden Grafiken konnten Daten für das Jahr 1998 nicht mit aufgenommen werden, weil Angaben nur bis zum Monat August hätten berücksichtigt werden können.

Während die Erledigungszahlen in den Jahren 1990 bis 1993 bei durchschnittlich

- Fällen lagen, sind diese mit Einsetzen der Bankenfälle drastisch gesunken.

Von 1995 bis 1997 ist die Erledigungszahl - trotz der Herausnahme von fünf Prüfern aus dem laufenden Geschäft - zwar kontinuierlich gestiegen, was u. a. durch die gute Aufbereitung der Vorgänge durch die Bankengruppe und die damit mögliche schnellere Erledigung der Aufträge aus dem Bankenbereich bedingt ist. Trotz dieser positiven Entwicklung haben aber die Rückstände - ohne die noch nicht zugewiesenen Bankenfälle - vom 31. Dezember 1994 bis zum 31. zwei Jahren und fünf Monaten. Die Entwicklung der Fallzahlen - verbunden mit den Bankenfällen, die den Fahndern noch nicht zur Prüfung zugewiesen sind und den noch nicht einmal sortierten Datensätzen lässt in nächster Zeit keine Entlastung der Steufa erwarten. Vorstellungen, dass es auf Grund der durch die Medien bekannt gewordenen Durchsuchungen bei Banken zu einer wesentlichen Arbeitsentlastung durch Eingänge von strafbefreienden Selbstanzeigen kommen würde, haben sich nicht bestätigt.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige liegt vor, wenn der Täter eine Berichtigung oder Ergänzung unrichtiger oder unvollständiger Angaben bei der Finanzbehörde oder Nachholung unterlassener Angaben gemacht hat und die verkürzten Beträge nachentrichtet hat. Die Anzeige muss so umfassend sein, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, ohne komplizierte und langwierige Nachforschungen den wahren Sachverhalt aufzuklären und den richtigen Steuerbetrag zu errechnen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Steuerpflichtigen darauf vertrauen, auf Grund der Anonymisierung ihrer Geldgeschäfte nicht entdeckt zu werden bzw. Selbstanzeigen erst dann abgeben, wenn sie von Bankmitarbeitern über die Enttarnung informiert wurden. Die Steufa ist daher gezwungen, weiterhin aufwendige Enttarnungsmaßnahmen durchzuführen.

Selbst wenn der Steuerpflichtige eine Selbstanzeige abgegeben hat, kann in den meisten Fällen nicht davon ausgegangen werden, dass sie vollständig ist. In den vom Rechnungshof untersuchten abgeschlossenen Fällen ergab sich eine Quote der unvollständigen Selbstanzeigen von rund 40,5 %. Die Steufa muss daher regelmäßig weitere Sachverhaltsermittlungen vornehmen.

Mehrsteuern aus den abgeschlossenen Bankenverfahren

- Die bis Ende September 1998 festgestellten Mehrsteuern aus 118 abgeschlossenen Bankenverfahren belaufen sich auf insgesamt 16.191.943 DM und teilen sich nach Steuerarten wie folgt auf (unter sonstige Steuern sind der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und Erbschaftsteuer zusammengefasst).

Nach dem Ergebnis der Erhebungen ergibt sich anhand der abgeschlossenen Fälle ein tatsächlich vorhandenes bisher nicht bekanntes Vermögen von knapp 50 Mio. DM.

Davon sind rund 10 Mio. DM in Form von Barmitteln oder Festgeldern ins Ausland transferiert oder mit diesen Mitteln nach dem Transfer ins Ausland ausländische Wertpapiere erworben worden. In Höhe von rund 22 Mio. DM wurden bereits vorher im Inland erworbene inländische und ausländische Wertpapiere ins Ausland verbracht und so ebenfalls der deutschen Steuerkontrolle entzogen. Bei den restlichen 18 Mio. DM handelt es sich um inländisches Vermögen, das von den Steuerpflichtigen nicht erklärt bzw. dessen Erträge nicht angegeben worden sind.

Ohne eine abschließende Aussage über die Art und Höhe der Kapitalbewegungen nach der Aufdeckung durch die Steufa treffen zu können, hat der Rechnungshof festgestellt, dass Kapitalanleger nach ihrer Enttarnung einen nicht unbedeutenden Teil ihres ausländischen Kapitals wieder in die Bundesrepublik zurückgeführt haben.

Die sich aus den Bankenverfahren ergebenden Steuernachforderungen können nahezu zu 100 % realisiert werden. Zum einen liegt es daran, dass eine Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige die Zahlung der verkürzten Steuern ist und zum anderen, dass die Steuerpflichtigen in der Regel vermögend sind. Dadurch unterscheiden sich diese Fälle von den Nicht-Bankenfällen, bei denen der Realisierungsgrad unter 60 % liegt.

Organisation der Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bremen-Ost

- Die Steufa-Stelle bestand bis Ende 1998 aus zwei Sachgebieten. Diese wurden von der Leiterin der Steufa, einer Beamtin des höheren Dienstes, und einem Beamten des gehobenen Dienstes geführt, denen Steuerfahnder und Fahndungshelfer unterstanden.

Am 1. Januar 1998 war der Stand der Personalausstattung wie folgt: 2 Sachgebietsleiter, 22 Fahnder, 2 Fahndungshelfer des mittleren Dienstes, 1 Mitarbeiterin für die Geschäftsstelle.

Nachdem die Zahl der besetzten Fahnderstellen in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben waren, wurde mittlerweile ein weiterer Sachgebietsleiter eingesetzt, der nach einer Einarbeitungszeit mit der Hälfte seiner Arbeitszeit für die Steufa zuständig sein wird. Die Zahl der Fahndungsprüfer wurde um zwei weitere Kräfte aufgestockt. Damit liegt die Besetzung der Steufa innerhalb des von der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Personalbemessung für den Bereich der Steufa im Jahre 1994 entwickelten Rahmens.

Zeit- und Arbeitsaufwand.

- Bei der Steufa werden keine statistischen Anschreibungen über den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Bearbeitung der Fahndungsfälle gemacht. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Zeitaufwand des einzelnen Fahndungsprüfers für die Bearbeitung eines Auftrags aus dem Bankenbereich im Durchschnitt sieben Arbeitstage beträgt. Das entspricht durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Fall von rund 4.300 DM.

- Bei einer durchschnittlich festgestellten Mehrsteuer von 137.219 DM pro Fall (Stand September 1998), die zu verzinsen ist und zudem in der Regel zu 100 % realisiert wird, ist unabhängig von der Präventivwirkung und dem bestehenden Legalitätsprinzip die Bearbeitung der Bankenfälle fiskalisch von hoher Bedeutung.

Folgerungen aus den Prüfungsfeststellungen

- Die konsequente Verfolgung von Steuerstraftaten liegt im Interesse der pflichtbewussten Steuerpflichtigen und kann dazu beitragen, Steuerausfällen vorzubeugen. Sie ist durch das Legalitätsprinzip vorgeschrieben und darüber hinaus aus fiskalischen Gründen geboten.

Obgleich nach Feststellungen des Rechnungshofs bei der Steufa engagiert und flexibel gearbeitet wird, ist sie nicht mehr in der Lage, alle von ihr zu erfüllenden Aufgaben zeitnah zu erledigen.