Neue Ungerechtigkeiten durch neue Funktionszuordnung bei der Polizei

Am 1. Januar 2007 hat das Innenministerium einen Erlass für eine Zuordnung von Funktionen A 12 und A 13 für den gehobenen Dienst im Bereich der Polizei herausgegeben. Grundlage für den Erlass ist die im Jahre 1991 vorgelegte Studie "Funktionsbewertung der Schutzpolizei" der Unternehmensberatung Kienbaum, deren Ergebnisse in einer Arbeitsgruppe vertieft wurden.

Mit dem Erlass werden der Kriminalpolizei 450 Beförderungsplanstellen A 12 und ca. 100

Beförderungsplanstellen A 13 in den nächsten Jahren entzogen und in den Bereich der Führungsfunktionen der Schutzpolizei verlagert. Derzeit sind im Bereich der Polizei die Ämter A 12/13 auf gut 10 Prozent des Gesamtstellenplanes Polizei und die A 11 Stellen auf 50 Prozent des Gesamtstellenplanes Polizei festgeschrieben.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband NRW hat seine Empörung über die Reduzierung der Beförderungsstellen bei der Kriminalpolizei durch eine Unterschriftenaktion ausgedrückt. Die BDK-Landesvorsitzenden übergaben am 23. Mai 2007 3.400 Rote Karten mit der Aufforderung, die Funktionszuordnung sofort wieder auszusetzen und eine analytische Funktionsbewertung in der Polizei zu veranlassen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wirft dem Innenministerium vor, dass durch den Erlass viele Beförderungen engagierter und kompetenter Beamtinnen und Beamten im Bereich der Kriminalpolizei verhindert werden würden und dadurch Ungerechtigkeiten entstünden. Außerdem fehle derzeit eine externe analytische Bewertung der jeweiligen Funktion, um Stellen sachgerecht bewerten zu können.

Als eine mögliche Alternative für die jetzige Funktionszuordnung wird eine Reduzierung des prozentualen Anteils an A 11 Stellen im Gesamtstellenplan zugunsten einer Erhöhung des prozentualen Anteils an A 12/13 Stellen im Gesamtsstellenplan Polizei vorgeschlagen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Kriterien sind für die Verlagerung der Beförderungsplanstellen ausschlaggebend?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorwürfe des Bundes Deutscher Kriminalbeamter?

3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen?

4. Wie bewertet die Landesregierung das vorgeschlagene Modell, den prozentualen Anteil an A 11 Stellen im Gesamtstellenplan Polizei zugunsten einer Erhöhung des prozentualen Anteils an A 12/13 Stellen im Gesamtstellenplan Polizei zu verringern?

Antwort des Innenministers vom 2. August 2007 namens der Landesregierung: Vorbemerkung Entgegen der Darstellung in der Kleinen Anfrage 1741 werden durch die neue Funktionszuordnung der Kriminalpolizei nicht 450 Planstellen A 12 und 100 Planstellen A 13 entzogen und in den Bereich der Führungsfunktionen der Schutzpolizei verlagert, sondern 440 Planstellen A 12 und 10 Planstellen A 13 stehen künftig für Beförderungsmaßnahmen der Kriminalpolizei weniger zur Verfügung. Der Abbau erfolgt über einen Zeitraum von 15 Jahren, das sind ca. 30 pro Jahr (1,7 % des heutigen Bestandes) und damit weniger als eine Planstelle pro Kreispolizeibehörde pro Jahr.

Soweit eine analytische Bewertung der jeweiligen Funktion gefordert wird, ist festzustellen, dass im Kienbaum-Gutachten sowohl Kommissariatsleiterinnen und -leiter als auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeiten der Aufgaben untersucht und analytisch bewertet wurden.

Zur Frage 1:

Es ist aus Gründen der Personalentwicklung seit jeher ein wichtiges Ziel, Planstellen bestimmten Funktionen konkret zuzuordnen. Bisher erfolgte dies in Form einer „Bandbreite", z. B.

· Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter A 9 - A 11,

· Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Präventions- oder Ermittlungsbereich mit besonders schwierigen Aufgaben A 11 - A 12,

· Dienstgruppenleiter A 11 - A 13.

Die Verteilung von Beförderungen in die Spitzenbesoldungsgruppen des gehobenen Dienstes in den Behörden ist aufgrund dieser möglichen Bandbreite erfolgt. Dieses Verfahren hat auf die Dauer nicht zum Erfolg geführt. Es ist vielmehr zu einer merkbaren Schieflage zwischen Führungs- und Sachbearbeitungsfunktionen gekommen.

Führung soll gestärkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen und den Fehlentwicklungen der Vergangenheit entgegenzusteuern, bringt die Landesregierung nunmehr über die Funktionszuordnung gezielt hochwertige Planstellen des gehobenen Dienstes in Führungsfunktionen. Trotzdem stehen auch weiterhin Planstellen A 12 und A 13 für Sachbearbeiterfunktionen in Form von Fachkarrieren zur Verfügung, wenn auch nicht mehr im bisher gewohnten Umfang.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer Anpassungsphase, die über einen Zeitraum von 15 Jahren angelegt ist, nach wie vor Beförderungen in die Besoldungsgruppe A 12 auch in der Sachbearbeitung in begrenztem Umfang vorzunehmen. So bleiben die Entwicklungsmöglichkeiten für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiterhin grundsätzlich gewahrt.

Zur Frage 2:

Die Sichtweise des BDK ist auf die Kriminalitätsbekämpfung ausgerichtet und wird einer Gesamtverantwortung für die Innere Sicherheit nicht gerecht.

Zur Frage 3:

Neben den in der Kleinen Anfrage dargelegten Bedenken des BDK hat er eine Vielzahl weiterer Bedenken vorgetragen. Sie werden genauso wie die Anregungen anderer geprüft und ggf. im Rahmen einer Anpassung der Funktionszuordnung berücksichtigt.

Zur Frage 4:

Das vom BDK vorgeschlagene Modell ist eines von mehreren möglichen Modellen für Veränderungen des Gesamtstellenplanes.