Planungsstand zum Neubau der Bundesstraße 65n im Kreis Minden-Lübbecke

Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die B 65 n Preußisch-Oldendorf bis Lübbecke als neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag für den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Gemäß dieser Einstufung im Bundesverkehrswegeplan gilt für diese Projekte folgendes: "Bei den besonders gekennzeichneten Projekten ist die in der Umweltrisikoeinschätzung aufgezeigte naturschutzfachliche Problematik abzuarbeiten. Für diese Projekte besteht ein umfassender Planungsauftrag. Dabei wird auch untersucht, inwieweit bei den insofern noch nicht entscheidungsreifen Projekten die bisherigen Planungen oder aber Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, verwirklicht werden können.

Über dieses Ergebnis berichtet das BMVBW dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig, dass dieser das Ergebnis bei der Einstellung der Projekte in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt berücksichtigen kann. Erst mit der Einstellung der Projekte dieser Kategorie in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt und durch die im Bedarfsplan enthaltene gesetzliche Fiktion werden sie zu Projekten des Vordringlichen Bedarfs, weil für ihre Verkehrsbeziehung ein Ausbaubedarf i. S. des FStrAbG festgestellt ist." (Bundesverkehrswegeplan 2003, Seite 19 f.)

Vor diesem Hintergrund möge die Landesregierung bitte folgende Fragen beantworten:

1. Auf welchen Grundlagen und Verkehrszählungsergebnissen basiert die Planung für die Neutrassierung der B 65 n von der Landesgrenze Niedersachsen nach Osten?

2. Werden die Grundlagen regelmäßig fortgeschrieben und/oder aktualisiert, um damit die Planung und insbesondere das Planungserfordernis regelmäßig zu überprüfen?

3. Welche Aussagen trifft das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik bezüglich der Bevölkerungsentwicklung im Kreis Minden-Lübbecke für den Prognosehorizont 2020 oder später im Rahmen aktueller Prognosen?

4. Wie ist derzeit der aktuelle Planungsstand insbesondere mit Blick auf die Ergebnisse der Umweltrisikoeinschätzung und dem daraus resultierenden besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag gemäß den Vorgaben des Bundesverkehrwegeplans?

5. Welche weitergehenden Planungen gibt es im Zusammenhang mit der B 65 n im Hinblick auf die L 557 und die B 239?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 7. August 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Zur Frage 1:

Grundlage der Planung ist der gesetzliche Auftrag des Deutschen Bundestages entsprechend der Ausweisung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003. Die maßgebende planerische Erarbeitung der Trassenführung erfolgt auf Basis des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Für die Projektprognosedaten der B 65n dienen die Verkehrszählungsdaten 2005 zur Analyse des Bestandsnetzes.

Zur Frage 2:

Eine Überprüfung des BVWP hinsichtlich Anpassung an die Verkehrsentwicklung erfolgt gemäß Fernstraßenausbaugesetz nach Ablauf von jeweils fünf Jahren. Sofern ein Fortschreibungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt die gesamtwirtschaftliche Projektbewertung unter Verwendung aktueller Daten. Eine Aktualisierung maßnahmespezifischer Detaildaten wird nach Erfordernis in den verschiedenen Planungsphasen der Projektrealisierung durchgeführt.

Zur Frage 3:

Für den Kreis Minden-Lübbecke wird für das Jahr 2020 eine Bevölkerungsentwicklung von ­ 2,6 % (bezogen auf 2007) prognostiziert.

Zur Frage 4:

Die Planungsmaßnahme befindet sich zurzeit im Stadium der Linienfindung. Ein Verkehrsgutachten wurde beauftragt und die Umweltverträglichkeitsstudie ist in Bearbeitung. Im Rahmen dieser Planungsphase werden Maßnahmen zur Lösung der ökologischen Konflikte dargestellt und ­ entsprechend der vom Bund aufgezeigten Vorgehensweise ­ von den Bun desministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Votum erbeten.

Zur Frage 5:

Weitergehende Planungen im Zusammenhang mit der B 239 erfolgen zurzeit nicht. Die L 557 wird in zwei Abschnitten realisiert. Der nördliche Teilabschnitt (B 65n ­ B 65) wird gemeinsam mit der B 65n im Linienfindungsprozess behandelt; der südliche Teilabschnitt (B 65 ­ K 24) wird eigenständig geplant.