Wiedereingliederungsprogramme

Welche Formen attraktiver Wiedereingliederungsprogramme für Eltern nach der intensiven Familienphase existieren derzeit in Hessen, aufgeschlüsselt nach öffentlichen und privaten Arbeitgebern, nach Angeboten außerberuflicher Träger und regionaler Verteilung?

Im Hessischen Sozialministerium existiert ein Wiedereingliederungsprogramm, wonach der berufliche Wiedereinstieg nach der Familienphase erleichtert werden soll. Angestrebt wird eine systematische Betreuung der Beschäftigten vor und während einer Beurlaubung durch die Dienststelle. Erfasst werden hiervon alle beurlaubten Beschäftigten, die Elternzeit oder eine sonstige Beurlaubung aus familiären Gründen ohne Dienstbezüge in Anspruch nehmen. Nach ihrer Rückkehr in den Dienstbetrieb sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dafür qualifizierten Beschäftigten während der Wiedereingliederungsphase begleitet werden.

In fast allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten werden außerdem mit Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds Orientierungskurse für erwerbslose Frauen angeboten, die in hohem Maße von Berufsrückkehrerinnen nach einer Familienphase genutzt werden, sowie betriebliche Ausbildungsplätze für allein erziehende Mütter.

Frauen- und familienfreundlich gestaltet sind bereits zahlreiche Zuwendungsprogramme des Landes Hessen: Bereits im Jahre 2000 zeigt eine Ressortabfrage des Hessischen Sozialministeriums (HSM) 43 direkt und indirekt familienfreundlich ausgestaltete Förderprogramme. Seit 2002 wird in allen Fachund Fördergrundsätzen für die Zuwendungsprogramme des HSM auf die Erwünschtheit von Maßnahmen zur Frauen- und Familienförderung gesondert verwiesen.

Des Weiteren fördert das Hessische Sozialministerium das Projekt: Förderung von Beschäftigten in der Elternzeit und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Verbund.

Träger ist die GfQ, Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e.V., Wiesbaden.

Gefördert wird die Weiterentwicklung eines Unternehmensverbundes für Beschäftigte in der Elternzeit. Ausgangspunkt des Projektvorschlages zur Förderung von Beschäftigten, die Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit in Anspruch nehmen, ist die Tatsache, dass Erziehungsarbeit nach wie vor überwiegend Frauensache ist. Über die Weiterentwicklung des Unternehmensverbundes sollen die Informationslage über die Elternzeit verbessert, gezielt Mütter und Väter angesprochen, aber auch bei Personalverantwortlichen und Geschäftführern und Geschäftsführerinnen für neue flexible Lösungen geworben werden. Der Verbund bietet einen Weiterbildungsservice, eine InternetJobbörse und einen Kinderbetreuungsservice an.

Frage 21. Welche Formen geeigneter Hilfen zur Unterstützung der Handlungskompetenz von Familien im Bereich Gesundheitsförderung in und für Familie, im Bereich Hilfen für Familien mit besonderen Belastungen, im Bereich Hilfen für Familien mit kleinen Kindern, im Bereich Hilfen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen existieren in Hessen in wessen Trägerschaft, mit welchem finanziellem Engagement, aufgeschlüsselt nach regionaler Verteilung?

Durch die Arbeit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) in Marburg werden Hilfestellungen für die gesundheitsbezogene Handlungskompetenz von Familien angeboten. Zum einen verteilt die HAGE die Hessischen Elternhefte, mit denen Mütter und Familien dabei unterstützt werden, Säuglinge und (Klein-)Kinder unter allen möglichen Aspekten angemessen aufzuziehen. Zum anderen bearbeitet die HAGE unter14 schiedliche Themen der kindlichen Gesundheitsförderung in Bezug auf Bewegung, Ernährung, Umgang mit Risiken, Suchtprävention usw. Hierzu werden Konzeptionen für Multiplikatoren entwickelt und in begrenztem Umfang Materialien produziert. Eine regionale Verteilung der Aktivitäten der HAGE, die als eingetragener Verein alle wichtigen Gesundheitsförderungs-Akteure in Hessen zusammenführt und vom Land Hessen mit ca. 0,7 Mio. gefördert wird, gibt es nicht, wohl aber Kooperationsvorhaben mit wechselnden Beteiligten.

In § 1 SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfe sind im Sinne einer Generalklausel die Leitaufgaben der Jugendhilfe benannt.

Generell steht Familien mit besonderen Belastungen der Katalog an Hilfen zur Verfügung, der im SGB VIII mit "§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe" überschrieben ist (Abs. 2 benennt die so genannten Leistungen, Abs. 3 umfasst die so genannten anderen Aufgaben der Jugendhilfe).

Durch die Förderung von Erziehungsberatungsstellen und Nachbarschaftsheimen in freier und kommunaler Trägerschaft unterstützt die Landesregierung Familien mit Kindern, die in Problem- und Krisensituationen dort Informationen, Beratung und gegebenenfalls auch psychotherapeutische Hilfen erhalten können.

Zur Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es eine Vielzahl von Hilfen.

1. Nach der Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember 1999 gab es in Hessen 860 ambulante Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag haben.

Davon waren 461 in privater Trägerschaft, 341 in freigemeinnütziger und 58 in öffentlicher Trägerschaft. Zur regionalen Verteilung dieser Dienste siehe Anlage 1.

2. Neben diesen ambulanten Diensten gibt es eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helferkreisen, Nachbarschaftshilfen und bürgerschaftlich engagierten Personen, die die pflegenden Angehörigen stundenweise unterstützen und entlasten. Statistiken liegen hierzu nicht vor.

3. Nach der Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember 1999 gab es in Hessen 614 Pflegeheime, davon 262 in privater Trägerschaft, 304 in freigemeinnütziger und 48 in öffentlicher Trägerschaft. In 143 Einrichtungen wird Kurzzeitpflege angeboten, in 114 Einrichtungen Tagespflege und in 33 Einrichtungen Nachtpflege zur Entlastung der häuslichen Pflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson. Zur regionalen Verteilung dieser Einrichtungen siehe Anlage 4.

Frage 22. Welche innovativen Konzepte gemeinwesen- bzw. lebensraumorientierter Familienarbeit sind derzeit in Hessen in der Praxis, aufgeschlüsselt nach regionaler Verteilung?

Mit der Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt soll eine nachhaltige Entwicklung in Stadtteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen unterstützt werden. Das Hessische Sozialministerium fördert in diesem Zusammenhang nicht investive flankierende soziale Maßnahmen wie z. B. Chancengleichheit der Bewohnerinnen und Bewohner, Integration von Menschen ausländischer Herkunft oder Sozialberatung von Bürgerinnen und Bürgern in den Erneuerungsgebieten.

Es können drei Projekte benannt werden, die vom Land unterstützt werden und mittelbare Auswirkungen auf Familien entwickeln:

1. Die Stadt Offenbach hat ein Projekt für die Umsetzung einer Struktur zur Bearbeitung von interkulturellen Konflikten im Erneuerungsgebiet durchgeführt.

2. Die Stadt Darmstadt hat im Jahr 2001 ein Projekt zur Entwicklung von interkultureller Nachbarschaft im Quartier sowie zur Qualifizierung von Fortbildungsangeboten entwickelt mit dem Ziel der Entwicklung von interkultureller Kompetenz, die der Kommunikation zwischen den Kulturen dient und damit zur Konfliktvermeidung und Gewalt-Deeskalation beiträgt.

3. Die Stadt Hanau hat im Jahr 2001 mehrere Fortbildungsveranstaltungen (unter anderem "Mama lernt deutsch") im Stadtteil Lamboy durchgeführt, mit denen ausländische Frauen und Jugendliche aus ihrer Isolation heraus geführt und unter Förderung selbstständigen Handelns in ein gesellschaftliches Umfeld integriert werden sollen.

Frage 23. Welche innovativen Formen einer Konzeptentwicklung im Sinne eines "sozialen Entwicklungsleitbildes" gibt es derzeit in welchen hessischen Kommunen, aufgeschlüsselt nach regionaler Verteilung?

Dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung sind einige Beispiele von Kommunen bekannt, in denen in innovativer oder besonders weitgehender Weise den Interessen von Familien und Kindern entsprochen wird. Dass Familien- und Kinderfreundlichkeit für viele hessische Kommunen ein wichtiges Thema ist, erkennt man bereits daran, dass sich beim Bundeswettbewerb "Kinder- und familienfreundliche Gemeinde" insgesamt 23

Kommunen aus Hessen beworben haben. Die Stadt Dreieich wurde beim Bundeswettbewerb für bürgerschaftliches Engagement und Verankerung von Familienpolitik in kommunaler Verwaltung und Politik prämiert; das dortige Projekt "Kindgerechte Stadt" wird fortgeführt und derzeit wird ein "Familientisch" eingeführt.

In vier hessischen Kommunen (Fritzlar, Fulda, Maintal und Dreieich) wurde das Modellprojekt "Kommunale Familientische" auf Initiative des Hessischen Sozialministeriums gestartet. Ziel des Projektes ist es, die Beratungs- und Hilfeangebote für Familien zu bündeln. Für eine zukunftsfähige Lösung zentraler gesellschaftlicher Probleme und zugleich konkreter Fragen vor Ort bedarf es der Einbindung aller Beteiligten. Akteure aus allen örtlichen familienrelevanten Bereichen, Familien und interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen sich an einem "Runden Tisch" zusammenfinden und gemeinsam familienrelevante Themen für die Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder familiengerechtes Wohnen ausarbeiten und Lösungswege entwickeln. Der prozesshafte Austausch zum Arbeitsfeld Familie soll zugleich eine Bewusstseinsveränderung zugunsten von Familien und ihren Bedürfnissen bewirken.

Projektträger ist das Institut für Organisationskommunikation (IFOK) in Bensheim.

Das Projekt Landeswettbewerb "Familienfreundliche Kommune" ist als Kooperation zwischen dem Hessischen Sozialministerium und der HertieStiftung angelegt. Das Institut für Organisationskommunikation (IFOK) führt das Projekt durch. Hier haben sich 20 Kommunen mit 45 Projekten beworben.

Im Jahr 2002 werden weiterführende Veranstaltungen stattfinden. Ein Netzwerk soll aufgebaut, die Umsetzung der familienfreundlichen Ideen unterstützt werden.

Frage 24. Gibt es ein "soziales Entwicklungsleitbild" in der Familienhilfeplanung des Landes und wenn ja, wie sieht dieses Leitbild aus?

Das oberste Ziel der Landesregierung ist die Unterstützung und Förderung der Familien. Es ist dargelegt in der Familienpolitischen Offensive des Landes Hessen.

Frage 25. Welche Formen der in der Fachwelt so bezeichneten "Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung" werden bereits in welchen hessischen Kommunen praktiziert?

Eine lückenlose Kenntnis über die Aktivitäten der Kommunen besteht nicht.

Hier können einige Hinweise auf interessante Ansätze im Bereich Familienund Kinderfreundlichkeits-Prüfung gegeben werden:

- In der Stadt Marburg wurden bereits 1997 Kriterien und Vorschläge zur Umsetzung eines Prüfverfahrens "Kinderfreundliche Stadtgestaltung" vorgelegt. Entwickelt wurde dieses vom Deutschen Kinderschutzbund auf Anregung und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung. In Marburg liegen damit langjährige Erfahrungen mit der Umsetzung vor.

- In Seligenstadt hat der örtliche Präventionsrat Kriterien zusammengestellt.

Eine Arbeitsgruppe prüft auf dieser Basis Bebauungspläne und gibt Empfehlungen ab. Beteiligungsprojekte (Jugendbeirat) und Konzepte ("Bespielbare Stadt") werden seit längerem verfolgt und umgesetzt.

- Die Stadt Oberursel hat in 2001 einen "Leitfaden für ein familienfreundliches Oberursel" beschlossen, der die Kriterien einer Familien- und Kinderfreundlichkeits-Prüfung erfüllt. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe "Familienfreundliches Oberursel" erarbeitet. Die Umsetzung soll per Dienstanweisung des Oberbürgermeisters erfolgen.

Frage 26. Welche Formen der "Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung" werden in der Bundesrepublik für das Regierungs- und Verwaltungshandeln derzeit praktiziert?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in den vergangenen Jahren Projekte und Modellvorhaben zur Familien- und Kinderfreundlichkeit in den Kommunen durchgeführt. Mithilfe dieser Maßnahmen soll die Familien- und Kinderpolitik im Sinne einer sozialen Strukturpolitik weiterentwickelt und in die Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sowie die Gesamtleistungen der Kommunen wirkungsvoll integriert werden. Thematische Schwerpunkte in diesen Projekten waren die Durchführung von Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfungen, die Beteiligung von Familien, Kindern und Jugendlichen sowie Familienfreundlichkeit als Thema der Qualitätssicherung und der Weiterbildung.

Vor drei Jahren wurde das Bundesmodellprojekt "Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Kommune" begonnen. Basis ist das gleichnamige Rahmenkonzept mit den drei Bausteinen Familien- und KinderfreundlichkeitsPrüfung, Beteiligung von Familien, Kindern und Jugendlichen sowie familien- und kinderfreundliches Verwaltungshandeln (vgl. Borchers/Heuwinkel, 1999). Bundesweit 92 Kommunen hatten sich um die Teilnahme beworben (darunter sechs aus Hessen), zehn Kommunen wurden ausgewählt und über einen Zeitraum von zwei Jahren durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung fachlich begleitet und unterstützt. Die Erfahrungen werden derzeit in einem Praxisbuch zusammengefasst.