Wer bestimmt über die Einführung des Direktionsmodells bei der Polizei in Gladbeck und Bottrop?

Die Polizeipräsidentin für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Bottrop, Frau Dr. Giere, hat das so genannte Direktionsmodell für die Neuorganisation der Polizei angewandt. Bereits für mehrere Polizeipräsidien ist eine Umsetzung dieses Modells erfolgt. Die Umsetzung in Gladbeck ist ab dem 1. Juli erfolgt.

In Gladbeck besteht seitdem keine eigenständige Einsatzwache mehr, obwohl die Stadt mit annähernd 80.000 Einwohnern und einer sehr hohen Bevölkerungsdichte von 2.200 Menschen pro km2 über besondere Gegebenheiten verfügt, was die Gewährleistung der Sicherheitslage für die Bürgerinnen und Bürger angeht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Für wie viele Polizeipräsidien in NRW wurde das Direktionsmodell bisher umgesetzt?

2. Liegt einer solchen Neuorganisation eine konkrete Vorgabe des Innenministers zugrunde oder bedarf eine solche Umsetzung einer Initiative und konkreten Begründung seitens der Leitung des jeweiligen Polizeipräsidiums?

3. Wenn ja, welche Begründung hat die Polizeipräsidentin für die Umsetzung des Direktionsmodells angeführt?

4. Wie hat sich das Direktionsmodell, das im Bereich mehrerer Polizeipräsidien bereits umgesetzt worden ist, auf die jeweiligen Einsatzreaktionszeiten im Vergleich zur vorherigen Organisationsstruktur ausgewirkt?

5. Ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, eine Evaluierung der Neuorganisation für den Kreis Recklinghausen vorzunehmen?

Antwort des Innenministers vom 22. August 2007 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Alle 18 Polizeipräsidentinnen und -präsidenten haben die Umstellung auf eine kernaufgabenorientierte Aufbauorganisation (sog. Direktionsmodell) beantragt. Mit Ausnahme des PP Bochum wurde bereits allen Polizeipräsidien das Direktionsmodell genehmigt. Der Antrag des PP Bochum wird noch in diesem Monat positiv beschieden. 12 der Polizeipräsidien arbeiten bereits erfolgreich in den kernaufgabenorientierten Organisationsstrukturen, alle anderen werden noch in diesem Jahr das Direktionsmodell umsetzen.

Zur Frage 2:

Es bedarf einer Initiative/eines Antrags der Behördenleitung zur Umstellung auf das Direktionsmodell.

Das wissenschaftliche Evaluationsgutachten von Herrn Universitätsprofessor Dr. Jürgen Weibler zum Modellversuch „Andere Führungsstrukturen" bei den Polizeipräsidien Aachen und Köln wurde mit allen Polizeipräsidentinnen und -präsidenten in einem dialogischen Verfahren einvernehmlich sehr positiv bewertet. Daraus entstand das konsentierte Direktionsmodell. Eine Antragsbegründung ist daher nicht erforderlich.

Zur Frage 3:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Zur Frage 4:

Die Einsatzreaktionszeiten werden seit 2006 nach landeseinheitlichen Standards erhoben.

Sie sind in den Sicherheitsprogrammen der Polizeibehörden verankert und jährlich zu bilanzieren. Erstmals war das zum 31.12.2006 der Fall. Sie sind damit ihrer Bedeutung entsprechend im Blickfeld des Innenministeriums. Vergleichswerte liegen nicht vor.

Zur Frage 5:

Es ist ständige Aufgabe jeder Behördenleitung vor Ort, die Organisation hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz zu überprüfen. Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde begleitet diesen Prozess.