Pflege im Sinne des Verbraucherschutzes
73. Der „verbraucherpolitische Bericht von 2004" zeigt die Notwendigkeit für einen Handlungsauftrag im Bereich der Pflege im Sinne des Verbraucherschutzes auf.
Welche Position hat die Landesregierung zu der Festlegung bundeseinheitlicher Standards zur Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Altenpflege?
Mit Blick auf die bundeseinheitlich gestalteten Rechtsbeziehungen der Pflegeselbstverwaltung nach dem SGB XI sind einheitliche Qualitätsmaßstäbe sowie bundeseinheitliche Prüfmaßstäbe für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, erarbeitet und herausgegeben unter dem Dach des Spitzenverbandes der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDS), nach Auffassung der Landesregierung ohne Alternative.
74. Welche Informationen werden den Verbrauchern zur sachgerechten Auswahl von Krankenhäusern und Ärzten zur Verfügung gestellt?
Wer bietet diese Informationen an und unterstützt die Landesregierung solche Informationsangebote?
Über folgende Internetadressen werden von der Landesregierung Informationen zu den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern und Ärzten zur Verfügung gestellt:
- Landesgesundheitsportal „Gesundheit NRW" (www.gesundheit.nrw.de)
- Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (http://www.mags.nrw.de/krankenhausdb/index.php).
Nach § 137 SGB V sind die Krankenhäuser verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patienten und Versicherten sowie einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat entschieden, dass die Qualitätsberichte ab 2007 auch Informationen darüber enthalten, mit welcher Qualität bestimmte Behandlungen in den einzelnen Krankenhäusern vorgenommen wurden. Die Landesregierung unterstützt nachhaltig diese Entwicklung zur weiteren Verbesserung einer Qualitätstransparenz in den Kliniken des Landes.
75. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahl der in Anspruch genommenen grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Zahnersatz, Schönheitsoperationen) ist?
Welche Probleme gibt es damit?
Was tut die Landesregierung, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten?
Es liegen keine Zahlen darüber vor, in welchem Umfang grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Nach Auskunft der Krankenkassen sind diese jedoch noch verhältnismäßig gering. Nach Auskunft der AOK Rheinland kommen erheblich mehr Patienten aus den Nachbarländern Belgien und Niederlanden nach Deutschland zur Behandlung als umgekehrt.
Im Konsens mit den anderen Ländern beteiligt sich Nordrhein-Westfalen an den Regelungen der EU zur Ausgestaltung der Gesundheitsdienstleistungen über die Grenzen hinweg. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Kostenerstattung, Genehmigungsvorbehalte, Patientensicherheit und Haftungsregelungen.
F Verbraucherschutz beim Kauf- und Vertragsrecht und Verkehrsleistungen
Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation und des elektronischen Handels zu und welche weiteren Maßnahmen zum Schutz hält sie für notwendig?
Beim elektronischen Handel hat der Verbraucherschutz eine hohe Relevanz. Ohne klare Informationen und sichere Rahmenbedingungen werden die Kunden kein Vertrauen in das Angebot des Internet-Handels fassen. Konkret bedeutet dies: Der Verbraucher muss sich trotz der virtuellen Einkaufssituation einen zuverlässigen Eindruck darüber verschaffen können, wer ihm die Ware bzw. Dienstleistung anbietet und wen er für etwaige Mängel haftbar machen kann. Er muss vor Vertragsschluss Produktqualität und Preis erkennen können.
Entschließt sich der Verbraucher zum Vertragsabschluss, sollte die Bezahlung der Ware/Dienstleistung möglichst in zeitliche Nähe zur Lieferung rücken. Ihm muss auch eine sichere Zahlungsart angeboten werden, die technische Risiken nicht einseitig auf den Kunden abwälzt. Schließlich sollte er mit dem Kaufvorgang nicht gezwungen werden, mehr Informationen über sich preis zu geben als nötig.
Die Anforderungen des Verbraucherschutzes sind gesetzgeberisch nachzuvollziehen. Mit Hilfe der bestehenden Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften und den Regelungen im Zivilrecht sind bereits gesetzliche Vorgaben vorhanden, die auch im elektronischen Handel für Verbraucher Rechtssicherheit bringen. Vor den typischen Gefahren des Fernabsatzvertrages schützen die Regelungen der § 312 b f. BGB. Der Verkäufer ist zu umfassenden Informationen verpflichtet, dem Verbraucher steht ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu.
Auch die anbietende Wirtschaft zeigt große Bereitschaft, sich aktiv an den Fragen des Verbraucherschutzes im Internet zu beteiligen. Mit transparenten Gütesiegeln, die ein funktionierendes Beschwerdemanagement und Sanktionsmechanismen bei Missbrauch aufweisen, haben die Anbieter ein wichtiges Instrument für die Sicherung des Verbrauchervertrauens geschaffen, das den Bedürfnissen der Kunden nach klaren und einfachen Orientierungshilfen entgegen kommt.
Freiwillige Aktivitäten der Wirtschaft, die den Verbraucherschutz über die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus verbessern können, hält die Landesregierung auch im Bereich des Online-Bankings für angezeigt. Vom mündigen und verantwortlichen Verbraucher sind zwar eigene Sicherheitsvorkehrungen zu erwarten, die Kreditinstitute bleiben jedoch in der Pflicht, ihre Kunden über die Sicherheitsrisiken aufzuklären und handhabbare Anleitungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte jede technische Modernisierung mit einem höheren Sicherheitsstandard zeitnah umgesetzt werden.
77. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verschuldungsprobleme bei Jugendlichen hinsichtlich des Gebrauchs von Mobiltelefonen und Internetverbindungen?
Unterstützt sie Maßnahmen zur Verbraucherberatung und Verbraucherinformation?
Rund 90 v. H. der Jugendlichen zwischen 12 bis 19 Jahren in Deutschland verfügen über ein Handy (Quelle: u. a. Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest / Institut für Jugendforschung München). Das Versenden und Empfangen von Kurznachrichten (SMS) über Mobiltelefone ist wesentlicher Bestandteil des kommunikativen Austausches dieser Altersgruppe.
Bei Jugendlichen beliebte Dienste wie das Versenden von Bildnachrichten, das Herunterladen von Logos, Klingeltönen und Spielen sowie mobiles Surfen im Internet per Handy sind aber nicht kostenfrei. Ein wesentlicher Teil des Taschengeldes der Jugendlichen fließt daher in sogenannte PrePaid-Karten. Zwar bieten PrePaid-Handys eine bessere Kostenkontrolle für Jugendliche als Vertragshandys, doch führen auch PrePaid-Handys zu finanziellen Belastungen. Fällige Forderungen z. B. eines Klingelton-Abonnements können bei ausgeschöpfter PrePaid-Karte zum Ansammeln eines Minus führen, das mit der nächsten PrePaid-Karte ausgeglichen werden muss. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit nimmt die Gefahr der Zahlungsstörung auch aufgrund von Handyverträgen zu. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu Frage 59 wird verwiesen.
Die Landesregierung sieht in der Steigerung der Konsumkompetenz Jugendlicher einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Verschuldungsneigung in späteren Jahren. Mit dem Projekt „Alles im Griff Unterrichtseinheiten zum Umgang mit Geld" hat das Land im
1. Schulhalbjahr 2006/2007 inzwischen 1000 Unterrichtseinheiten qualifizierter und anerkannter Schuldner- und Insolvenzberater in der 9. und 10. Jahrgangsstufe gefördert. Fast 23.000 Jugendliche wurden über Kostenfallen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Handys und weiteren Aspekten des richtigen Umgangs mit Geld aufgeklärt. Die Förderung dieser Maßnahme wird im 1. Schulhalbjahr 2007/2008 fortgesetzt.
Der Anteil Jugendlicher, die sich im Internet bewegen, liegt bei der Gruppe der 12- bis 19 Jährigen in ähnlicher Größenordnung wie die der Handynutzer. Die Kommunikation per EMail steht im Vordergrund der Nutzung. Danach folgen Spiele, Informationsrecherche, Musikplattformen, virtuelle Kaufhäuser, Chatrooms, usw. Neben Spaß und Unterhaltung gibt es für Jugendliche aber auch Kostenfallen, die sich z. B. hinter nicht als kostenpflichtig erkennbaren Diensten oder versteckten Dialer-Programmen verbergen.
Mit Hilfe zusätzlicher Projektmittel aus dem Landeshaushalt ist die Verbraucherzentrale NRW in diesem Jahr in der Lage, ihre präventiv ausgerichtete Informations- und Aufklärungsarbeit sowohl bei jugendlichen Internetnutzern, als auch bei deren Eltern deutlich zu verstärken.
78. Welche Beratungsleistungen für den Telekommunikationsmarkt speziell für ältere Verbraucherinnen und Verbraucher sind der Landesregierung bekannt und welche Angebote unterstützt die Landesregierung in diesem Bereich?
Die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) haben mekonet, das Medienkompetenz-Netzwerk NRW, initiiert und beauftragt. In NRW gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Senioren über Medien informieren, qualifizieren, Zugang anbieten und vermitteln, also Orientierung im Bereich der Medienkompetenz anbieten.