Gammelfleisch verhindern: Schlachtabfälle einfärben und Informantenschutz stärken Schlachtabfälle einfärben und kenntlich machen

Der von der Staatsanwaltschaft Memmingen Ende August bekannt gemachte neue Gammelfleisch-Skandal hat deutlich gezeigt, dass in der Fleischbranche weiterhin kriminelle Akteure tätig sind, die skrupellos mit der Gesundheit der Menschen umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass zukünftig durch grundlegende Maßnahmen ein krimineller Umgang mit Schlachtabfällen unterbunden wird.

Schlachtabfälle und andere Fleisch-Nebenprodukte, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind, wie Häute, Hufe, Hörner, Schweineborsten, Federn, Tiergerippe müssen entsorgt werden und dürfen nicht in die für Menschen bestimmten Lebensmittel gelangen. Eine Möglichkeit der Entsorgung besteht in der Verarbeitung zu Tierfutter gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Der jüngste Gammelfleischskandal ergab sich dadurch, dass dieses als K3-Material bezeichnete Fleisch durch Umetikettierung in die Lebensmittelverarbeitung eingeführt wurde.

Durch eine Einfärbung von K3-Material könnte die kriminelle Umetikettierung von Schlachtabfällen erschwert werden, ohne die Nutzung der Schlachtabfälle für Tierfutterzwecke einzuschränken.

Informantenschutz stärken

Es hat sich auch bei diesem Gammelfleischskandal gezeigt, dass es wiederum erst durch Informationen von Beschäftigten zur Aufdeckung des Skandals kam. Deshalb fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten schon seit längerer Zeit den Informantenschutz zu stärken. Mitarbeiter, die auf Missstände im Betrieb hinweisen, müssen zukünftig vor Repressalien durch den Arbeitgeber geschützt werden. Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb kein Gehör für vorhandene Missstände finden und sich dann an Dritte wenden, riskieren ihre weitere Beschäftigung. Es hat sich aber gerade bei Lebensmittelskandalen gezeigt, dass aus den Betrieben heraus entscheidend zur Aufklärung beigetragen wurde. Diese Mitarbeiter sind durch Schweigepflichten der Ermittlungsbehörden zu schützen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. im Bundesrat mit dem Ziel initiativ zu werden, das Einfärben von Schlachtabfällen und anderen nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Nebenprodukten mit Lebensmittelfarbe vorzuschreiben und Verstöße zu ahnden,

2. im Vorgriff in Nordrhein-Westfalen Schritte zu unternehmen, die das Einfärben von Schlachtabfällen und anderen nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Nebenprodukten vorschreiben;

3. gesetzgeberische Schritte einzuleiten, um den Schutz für Informanten zu verankern, die auf Missstände und kriminelle Machenschaften in Unternehmen hinweisen.