Umweltgesichtspunkte und Energieaspekte

In den Büros und Fluren werden energiesparende Lichtquellen verwendet.

Bei der Beschaffung von Geräten der Informations- und Bürokommunikationstechnik werden Umweltgesichtspunkte und Energieaspekte berücksichtigt, sodass durch den Einsatz modernster Computer Energiekosten eingespart werden.

Im Fahrdienst der Landesregierung sind die Dienstfahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung, der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Fahrzeuge für Protokoll- und Poolfahrten konzentriert. Aktuell sind 82 Dienstfahrzeuge im Einsatz.

Es ist für die Landesregierung seit langem selbstverständlich, dass bei der Fahrzeugbeschaffung auf verbrauchsgünstige und schadstoffarme Modelle gesetzt wird; nach den Kraftfahrzeugbeschaffungs-Richtlinien des Landes werden verbrauchsgünstige Pkw (Euro-4 Fahrzeuge mit Partikelfilter) angeschafft.

Bei den für den Fahrdienst der Landesregierung seit 2005 beschafften 126 Fahrzeugen ist lediglich ein Fahrzeug der Schadstoffgruppe 3, alle anderen Fahrzeuge (99,21 Prozent) sind der Schadstoffgruppe 4 zuzurechnen.

Die durchschnittliche Motorleistung der Fahrzeuge des Fahrdienstes beträgt im Flottendurchschnitt rund 145 kW; ein Teil der Flotte hat aufgabenspezifisch eine überdurchschnittliche Motorleistung.

Bei der Beschaffung von Neufahrzeugen wird auf den durchschnittlichen CO2-Ausstoß geachtet. Dieser beträgt derzeit im Flottendurchschnitt rund 195 Gramm pro Kilometer (2005: rund 227 Gramm pro Kilometer). Diese Verbesserung wurde auch dadurch erreicht, dass stark emittierende Fahrzeuge ersatzlos ausgesondert, verstärkt benzin- durch dieselgetriebene Fahrzeuge ersetzt und sparsamere Motoren mit geringerem Hubraum eingesetzt wurden.

Der durchschnittliche Verbrauch konnte dadurch von 12,2 l / 100 km auf 11,8 l / 100 km gesenkt werden.

Von den im Fahrdienst der Landesregierung eingesetzten 70 Dieselfahrzeugen sind bereits 66 Dienstfahrzeuge mit einem Partikelfilter ausgerüstet.

8. Welche Ziele zur jährlichen Steigerung der Energieeffizienz setzt sich die Landesregierung selbst?

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) stellt auch künftig verstärkt die Qualität von Gebäuden hinsichtlich der Lebenszyklusbetrachtung, der energetischen Sanierung und des Primärenergiebedarfs sowie der Auswahl der technischen Anlagen in den Vordergrund.

Um die Vermietbarkeit der Immobilien langfristig sicher zu stellen, berücksichtigt der BLB NRW bei Investitionsentscheidungen aus eigenem Interesse die Energieeffizienz bei der Gebäudebewirtschaftung.

9. Was tut die Landesregierung, um die energetische Sanierung und Optimierung des landeseigenen Gebäudebestandes voranzutreiben?

Bei seiner Tätigkeit betrachtet der BLB NRW mit den Geschäftsfeldern Eigentumsmanagement, Planen und Bauen und Gebäudemanagement den gesamten Lebenszyklus der Immobilie. Vor diesem fachlichen Hintergrund leistet der BLB NRW einen aktiven Beitrag zur energetischen Optimierung für die Landesimmobilien bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen der verwendbaren Haushaltsmittel (Mieten und ggf. Betriebskosten) und der gesetzlichen Anforderungen.

Über die eigentliche Eigentümerfunktion hinaus betreibt der BLB NRW im Rahmen der Aufgabenbereiche „Betreiben und Bewirtschaften" ein Energiemanagement. Mit den vom BLB NRW entwickelten und angewandten Werkzeugen, dem ECoS- (Energie-Control System) und BIN-Tool (Bewertung der Immobiliennutzung) werden Maßnahmen zur Energieeinsparung angestoßen und umgesetzt. Die bereits frühzeitige Einbindung der Energieberatung in den Konzeptions-, Planungs- und Bauprozess ermöglicht die optimierte Auswahl von technischen und baulichen Systemen zur Energienutzung und der damit verbundenen Energiekostenreduzierung.

Der BLB NRW baut zur Unterstützung seines technischen Gebäudemanagements die Gebäudeleittechnik in den vom BLB NRW betriebenen Landesliegenschaften aus. Mit der automatisierten Erfassung und Auswertung von Energiedaten können Einsparpotenziale aufgedeckt und Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Aufbau eines landesweit einheitlichen Gebäudeleitsystems wird zunächst in einem Pilotprojekt erprobt. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden in die Umsetzungsplanung für die landesweite Realisierung einer Gebäudeleittechnikstrategie aufgenommen.

10. Plant die Landesregierung die Fortsetzung des im Jahr 2001 zwischen dem BLB und vier Unternehmen der Wohnungswirtschaft geschlossenen „Bündnis für den Klimaschutz"?

Das Bündnis für Klimaschutz war eine Vereinbarung von Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport zur Minderung von CO2 Emissionen im Gebäudebestand bis zum Jahr 2005.

Da einzelne Partnerunternehmer zwischenzeitlich an andere Wohnungs- und Immobilienunternehmen verkauft wurden, ist eine Fortsetzung des Bündnisses in der bisherigen Form nicht möglich.

11. Wann wird die Landesregierung die von der EU-Gebäuderichtlinie vorgeschriebene Aushängung von Energieausweisen in den Gebäuden des Landes vornehmen?

Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und damit verbunden die Erstellung von Energieausweisen haben der BLB NRW, die Universitätskliniken und die Universität zu Köln als Eigentümer nach den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit Gültigkeit der neuen EnEV beginnt die Ausstellung der Energieausweise für bestehende Landesimmobilien, die Bearbeitung erfolgt sukzessive.

Bei Neubauten und umfangreichen Gebäudeänderungen wird der Energieausweis nach Erfordernis mit Fertigstellung des Gebäudes ausgehängt.

12. Was tut die Landesregierung, um Kommunen zu Klimaschutzanstrengungen zu motivieren?

13. Wie hilft die Landesregierung Kommunen mit Nothaushalten und Haushaltssicherungskonzepten, um Investitionen in diejenigen Energiesparmaßnahmen zu ermöglichen, die sich schon nach kurzer Zeit amortisieren?

Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.

Die Landesregierung unterstützt Kommunen gezielt über die EnergieAgentur.NRW, die als erste Anlaufstelle für alle Städte und Gemeinden rund um Energieeffizienz und Klimaschutz kostenfrei zurate gezogen werden kann.

In der Beratungspraxis der EnergieAgentur.NRW haben sich drei Instrumente als empfehlenswert erwiesen:

· Der European Energy Award (eea) wird von Seiten des Landes gefördert (300.000 Euro im Landeshaushalt 2006, s. Frage XIII.12) und liefert eine Hilfestellung für Kommunen bei der Auswahl der effektivsten Maßnahmen im städtischen Energiebereich.

· Contracting-Projekte bieten die Möglichkeit, neueste Energietechnik in kommunalen Gebäuden und Einrichtungen zum Einsatz zu bringen, ohne dass der städtische Haushalt darunter leidet. Diese Möglichkeit steht auch Hauhaltssicherungskommunen offen.

Contracting-Projekte kommen für Kommunen dann in Betracht, wenn sie sich im Verhältnis zur Eigenerstellung als die wirtschaftlichere Variante erweisen. Dabei können sich solche Projekte aber nicht nur an finanziellen sondern auch an klimapolitischen Zielen orientieren.

· Die Regiotreffs sind eine bewährte Plattform für den Austausch zwischen Kommunen zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz.

Unter finanzaufsichtlichen Gesichtspunkten geht die Landesregierung davon aus, dass die Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept führen, in der Regel die anstehenden Investitionen tätigen können. Die Aufsichtsbehörden hätten allerdings Anlass tätig zu werden, wenn die zur Finanzierung von Eigenanteilen vorgesehene Kreditaufnahme die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts verlängern und seine Genehmigungsfähigkeit gefährden würde.

Kommunen, die aufgrund eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepts in der vorläufigen Haushaltswirtschaft verbleiben, dürfen nach § 82 GO NRW nur solche Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Regelung gilt für Aufwendungen und Auszahlungen jedweder Art. Eine Ausnahmemöglichkeit für Energiesparmaßnahmen sieht das Gesetz nicht vor.

Reichen die Finanzmittel für die beabsichtigten Investitionsmaßnahmen nicht aus, dürfen die betroffenen Kommunen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.