Auflösung des Versorgungsamtes Köln

Die Landesregierung plant zum 01.01.2008 die Versorgungsverwaltung NRW aufzulösen und deren Aufgaben dauerhaft auf die kommunale Ebene zu übertragen. In diesem Rahmen sollen ausweislich des Gesetzentwurfes DS 14/4342 die Beschäftigten mit der jeweiligen Aufgabe an die neuen Aufgabenträger übergehen. Dabei sollen die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Beamten der Versorgungsämter auf der Grundlage von für jedes Versorgungsamt zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem neuen Aufgabenträger geschlossenen Personalüberleitungsverträgen übergehen. Beamte, die nicht von diesen Personalüberleitungsverträgen erfasst sind, gehen zum 01.01.2008 in das Landesamt für Personaleinsatzmanagement über.

Tarifbeschäftigte werden dagegen im Wege der Personalgestellung zur Aufgabenwahrnehmung dem neuen Aufgabenträger zur Verfügung gestellt. Diejenigen, die nicht von Personalgestellungsverträgen erfasst sind, gehen zum 01.01.2008 in das Landesamt für Personaleinsatzmanagement über. Alle Tarifbeschäftigten können nicht in anderen Bereichen des zukünftigen Aufgabenträgers eingesetzt werden und sind damit in ihrer beruflichen Weiterentwicklung stark behindert. Diese Maßnahmen stellen einen gravierenden Einschnitt in die Berufs- und Lebensumstände der Beschäftigten da. Insbesondere für Teilzeitbeschäftigte mit Familie und für schwerbehinderte Beschäftigte ergeben sich durch den Wechsel des Arbeitsstandortes oftmals besondere Härten. Der Anteil der Schwerbehinderten mit einer Schwerbehinderung von 50 % und mehr in der Versorgungsverwaltung beträgt nach Berichten Sachverständiger durchschnittlich ca. 25 %, einzelne Dienststellen weisen danach sogar einen Anteil bis über 40 % aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung zum Standort Köln:

1. Wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte weist der Standort Köln zum Zeitpunkt der Fragestellung auf?

2. Wie viele davon sind schwerbehinderte Beamte und Tarifbeschäftigte?

3. Wie viele davon sind teilzeitbeschäftigte Beamte und Angestellte?

4. Wie viele dieser Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte und Schwerbehinderte) werden ihren bisherigen Standort verlassen müssen?

5. Wie viele der Beschäftigten werden voraussichtlich in das Landesamt für Personaleinsatzmanagement wechseln müssen?