Ein allgemein anwendbares quantitatives Bedarfsmodell für ein Universitätsklinikum besteht bundesweit nicht

170. Welche quantitativen Bedarfsmodelle leiten daraus den Flächenbedarf der jeweiligen Arbeitsgruppen bzw. Bemessungseinheiten für Forschung und Lehre unter Berücksichtigung der Schnittstellen zur Krankenversorgung ab?

Ein allgemein anwendbares quantitatives Bedarfsmodell für ein Universitätsklinikum besteht bundesweit nicht. Statt dessen werden ortsspezifische, für die Bedarfsermittlung bedeutsame Flächenkennwerte, unter Heranziehung von Vergleichskennwerten anderer Universitätskliniken, insbesondere auf der Basis von Analysen der HIS-GmbH Hannover und des Wissenschaftsrates, ermittelt und der eigenen Bedarfsplanung zugrunde gelegt.

Für das Universitätsklinikum Aachen wurden unterschiedliche Rechenmodelle anderer Universitätskliniken mit folgenden Eckwerten betrachtet: 27 qm klinische Forschungsfläche pro wissenschaftlicher Mitarbeiter, 85 qm klinische Forschungsfläche pro Klinik als Grundausstattung zuzüglich Bedarf für Forschungsschwerpunkte bzw. Verfügungsbereiche, 13,5 qm Gesamtflächenbedarf der klinischen Forschungsverfügungsfläche pro Bett, 136 qm Hauptnutzfläche für Forschung und Lehre pro Studienanfänger. Für die weitere Bedarfsplanung wurde der sich aus diesen Berechnungsvarianten ergebende niedrigste Wert zugrunde gelegt.

Wie viele Mitarbeiterstellen wurden seit 2005 im Zuge der Binnenprivatisierung oder Auslagerung abgebaut (absolut und prozentual)?

Seit 2005 wurden keine Mitarbeiterstellen im Zuge der Binnenprivatisierung oder Auslagerung abgebaut.

Welcher Stundenlohn wurde vorher und welcher nach der Binnenprivatisierung oder Auslagerung bezahlt?

Entfällt.

Wie viele medizinische Arbeitsgruppen wurden in den letzten Jahren an Lehrkrankenhäuser verlagert?

In den letzten Jahren wurden keine Arbeitsgruppen an Lehrkrankenhäuser verlagert.

Hat das Universitätsklinikum Maastricht der Kooperation mit Aachen zugestimmt?

Am 27. Januar 2007 haben sich die Vorstände beider Kliniken im Rahmen eines Strategieworkshops auf eine gemeinsame Zukunftsvorstellung geeinigt: Die Integration von azM und Universitätsklinikum Aachen zu einem europäischen Universitätsklinikum. Als weitere Schritte sind zunächst das Herbeiführen von Grundsatzentscheidungen der jeweiligen Vorstände, Aufsichtsräte und Ministerien, die Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie und schließlich das Herbeiführen der Umsetzungsentscheidung vereinbart worden. Zwischen den beiden Partnern wurde eine offene und enge Kommunikation vereinbart mit dem Ziel, zeitnah eine gemeinsame Struktur zu schaffen.

Der Innovationsgedanke ist von der nordrhein-westfälischen Landesregierung und den zuständigen Ministerien der Niederlande positiv aufgenommen worden.

Als nächster Schritt soll eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Inhalte sind die künftige Entwicklung der Gesundheitsversorgung, der jeweilige Status der beiden Häuser, die Synergiepotenziale, rechtliche Fragen und strukturelle Alternativen sowie Zeitplan bzw. Projektorganisation.

Wenn ja, in welcher rechtlichen Form und mit welchem zeitplan soll diese erfolgen?

Die rechtliche Form und der Zeitplan sind nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie zwischen azM und Universitätsklinikum Aachen zu diskutieren.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für den Standort Aachen?

Die Rechte und Pflichten für das Universitätsklinikum Aachen werden nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie zu diskutieren sein.

Ist die erforderliche Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wer hat diesen Auftrag vergeben, wer hat ihn erhalten und wer hat ihn bezahlt?

Die Machbarkeitsstudie ist noch nicht in Auftrag gegeben worden, derzeit findet das Ausschreibungsverfahren statt. Nach dem Zeitplan ist mit einem Beginn der Machbarkeitsstudie im November dieses Jahres zu rechnen. Die Ergebnisse der Studie sollen dann im März 2008 als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Entwicklungen vorliegen.

Die Machbarkeitsstudie soll von beiden Partnern beauftragt und bezahlt werden.

Wenn diese bereits vorliegt, zu welchen Ergebnissen und Empfehlungen kommt die Studie?

Entfällt.

Wie beurteilt die Landesregierung diese?

Entfällt.

VIII. Universitätsklinikum Bonn

Mit der Verselbständigung der Universitätskliniken obliegt dem Ministerium die Rechtsaufsicht über die Universitätskliniken. Die in diesem Abschnitt mitgeteilten Daten beruhen auf Angaben des zu diesem Zweck um Bericht gebetenen Universitätsklinikums Bonn.

In welchem Umfang konnte das Universitätsklinikum aus dem Bereich der medizinischen Versorgung Überschüsse erwirtschaften (Jahr 2005 und 2006)?

Zur Abgrenzung der Kosten für Forschung und Lehre von denen der Krankenversorgung siehe auch die Antworten zu den Fragen 49 und 50.

Der Überschuss des Universitätsklinikums aus dem Bereich der medizinischen Versorgung betrug im Geschäftsjahr 2005 5.104.114. Der Überschuss des Geschäftsjahres 2006 betrug 7.747.431.

Wie wurden diese Überschüsse verwendet?

Welche Rücklagen bestehen noch aus diesen Gewinnen und welche Verwendung der Mittel ist vorgesehen?

Die Fragen 181 und 182 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Überschüsse wurden als Gewinnvortrag verwendet.

Wie lautet das vorläufige Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung des Universitätsklinikums für das Jahr 2006?

Der geprüfte kaufmännische Jahresabschluss des Universitätsklinikums liegt seit dem 23.02.2007 vor. Bei der Beantwortung der Fragen 183 bis 185 werden daher die endgültigen Zahlen des geprüften kaufmännischen Jahresabschlusses zugrunde gelegt. Das Jahresergebnis 2006 beträgt 16.644.634,84.

Wie lauten die entsprechenden Zahlen für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Jahres 2006?

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 16.690.747,70.

Inwieweit weichen das vorläufige Jahresergebnis und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von den Ansätzen des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2006 ab?

Die Abweichung vom Wirtschaftplan beträgt für das Jahresergebnis 16,614 Mio. und für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16,610 Mio..