Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst

Mit Vorlage 14/1286 informierte das Innenministerium NRW den Landtag zur 31. Sitzung des Innenausschusses am 12.09.2007 - TOP 7 - zum Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst wie folgt: "Nach aktuellen Zahlen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) gibt es in NRW 3.300 offene Ingenieurstellen. Alle Experten sind sich einig: Der Bedarf wird sich in den kommenden Jahren erhöhen, weil weitaus mehr Ingenieure aus dem Beruf ausscheiden (bundesweit jährlich 40.000) als Absolventen die Hochschulen verlassen (bundesweit jährlich 30.000). An diesen Zahlen zeigt sich, dass der demographische Wandel, der sich gegenwärtig und in den nächsten Jahrzehnten abzeichnet, die Rahmenbedingungen auch für die öffentlichen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen verändern wird. Die Änderungen werden Anpassungen im öffentlichen Dienst erfordern, die sich auch auf den Bedarf und die Gewinnung von Fachkräften erstrecken. Der Landesregierung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, mit denen sie dem sich abzeichnenden Wettbewerb mit der freien Wirtschaft bei der Gewinnung von Fachkräften begegnen kann.

- Die Maßnahmen der Verwaltungsstrukturreform werden zu umfangreichen Synergieeffekten führen und sowohl Personal für andere Aufgaben freisetzen als auch Personal entbehrlich machen. Die Landesregierung hält in diesem Zusammenhang an ihrem Ziel fest, rund 12.000 kw-Vermerke zu realisieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern und in Bereichen mit politischer Priorität zu stärken."

Weiterhin führt das Innenministerium aus: " - Auch im Bereich des Dienstrechts bieten die seit dem 01.09.2006 im Zuge der Förderalismusreform auf die Länder übergegangenen Zuständigkeiten z. B. für die Besoldung, die Versorgung und das Laufbahnrecht die notwendigen Möglichkeiten, um beschäftigungswirksam gegenzusteuern. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bietet bereits heute flexible Möglichkeiten."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung den zusätzlichen Bedarf an Fachkräften im öffentlichen Dienst des Landes NRW in den nächsten 10 Jahren ein?

(bitte nach Fachkräftegruppen und Jahren aufschlüsseln)

2. Wir schätzt die Landesregierung die Synergieeffekte durch die Maßnahmen zur Verwaltungsstrukturreform bezogen auf Fachkräfte ein?

(bitte nach Zahl und Fachkräftegruppen aufschlüsseln)

3. Mit welchen besoldungs-, versorgungs- und laufbahnrechtlichen Möglichkeiten plant die Landesregierung einem wachsenden Kräftemangel im öffentlichen Dienst des Landes NRW entgegenzuwirken?

4. Welche neuen flexiblen Möglichkeiten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kommen in NRW bereits jetzt zur Anwendung, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

5. Warum hat die Landesregierung den sog. "Mangelfacherlass" im Schulbereich in einer Nacht und Nebel-Aktion abgeschafft und nicht aktualisiert, ergänzt oder angepasst, der als flexibles und bewährtes Instrument der Personalgewinnung gerade in diesem sensiblen Bereich dafür gesorgt hat, dass sich für bestimmte Fächer mit einem Mangel an Fachlehrern zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber gefunden haben, die bis zum 45. Lebensjahr als Beamte eingestellt werden konnten?