Personalsituation im Jugendstrafvollzug

Die Landesregierung hat mehrfach die Notwendigkeit eines erzieherisch ausgerichteten Strafvollzuges betont, auch die Begründung des Gesetzentwurfes zum Jugendstrafvollzug nennt den Erziehungsgedanken als ein Erfordernis des Jugendstrafvollzuges. Sie hat angekündigt, 250 neue Haftplätze für den Jugendstrafvollzug in Heinsberg zu schaffen und eine neue Haftanstalt in Wuppertal mit 500 Plätzen zu errichten und somit die Anzahl der Haftplätze erheblich zu erhöhen. Dieses kann nach den Anforderungen der Berichte der Kommission „Gewaltprävention im Strafvollzug - Nordrhein-Westfalen" und nach den eigenen gesetzten Zielen der Regierung nur mit ausreichendem fachlichen Personal sinnvoll geschehen.

Die Berichte der Kommission haben sich deutlich gegen einen betreuungsarmen Vollzug ausgesprochen und einen solchen als gewaltfördernd angesehen. Im ersten Teilbericht der Kommission heißt es wörtlich: „Sämtliche Führungskräfte der besuchten Jugendstrafanstalten haben den Personalmangel im Allgemeinen Vollzugsdienst, aber auch bei den besonderen Fachdiensten, namentlich beim Sozialdienst bemängelt."

Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat in ihrer Pressekonferenz zum Regierungsentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz in Nordrhein-Westfalen am 20.03.2007 erklärt, es würden 12 neue Stellen im Strafvollzug für Diplompädagogen vorgesehen. Der Bericht hat ausdrücklich auch die Anwesenheit des Fachdienstpersonals am Wochenende eingefordert, damit Behandlungsangebote vorgehalten werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen sind in den Jugendstrafvollzugsanstalten aktuell beschäftigt?

2. Wie hoch ist der aktuelle und zukünftige Betreuungsschlüssel bei den Sozialdiensten in den Jugendstrafanstalten?

3. Wie werden die 12 öffentlich angekündigten Neueinstellungen von DiplompädagogInnen auf die bestehenden Jugendstrafanstalten verteilt?

4. Wie soll der Wohngruppenvollzug künftig personell mit Fachdiensten ausgestattet werden?

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Freizeitangebote auch von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen durchgeführt werden können?

Antwort der Justizministerin vom 21. September 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration:

Zur Frage 1:

In den Jugendstrafvollzugsanstalten des Landes sind aktuell 42 Fachkräfte des Sozialdienstes beschäftigt. Im Übrigen soll der Sozialdienst in Kürze um zwei weitere Kräfte verstärkt werden.

Zur Frage 2:

In den fünf Jugendstrafanstalten des Landes gibt es derzeit keinen einheitlichen Betreuungsschlüssel bezogen auf den Sozialdienst. Eine Vereinheitlichung wird auch vor dem Hintergrund des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen angestrebt. Festlegungen sind noch nicht erfolgt.

Zur Frage 3:

In den Jugendstrafanstalten Heinsberg, Herford, Iserlohn und Siegburg sollen jeweils drei Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen eingestellt werden.

Zur Frage 4:

Die künftige personelle Ausstattung des Wohngruppenvollzuges wird auch im Lichte des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen angemessen sein. Auf die Antwort zu Frage 2 wird im Übrigen Bezug genommen.

Zur Frage 5: