Zum Umfang der Landesförderung verweise ich auf die Antwort zu Frage C II 1 und B IV

Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage C. II. 2. verwiesen.

2. In welchem Umfang werden finanzielle Mittel derzeit landesseitig und durch die Kommunen und Kreise zur Förderung des Drogenhilfesystems aufgewendet und welche Änderungen sind in den letzten beiden Jahren bei der Finanzierung des Drogen- und Suchthilfesystems erfolgt, insbesondere bei

- der Grundförderung für Sucht- und Beratungsstellen und den

- niedrigschwelligen Angeboten (Drogenkontaktcafes etc.),

- Drogentherapeutischen Ambulanzen,

- Fachkräften für die psychosoziale Betreuung von Substituierten,

- Prophylaxefachkräften,

- projektbezogenen Fördermaßnahmen, insbesondere für frauen- und migrantInnenspezifischen Hilfen?

Zum Umfang der Landesförderung verweise ich auf die Antwort zu Frage C. II. 1. und

B. IV. 3.

Über die Höhe der finanziellen Aufwendungen der einzelnen Kommunen und Kreise für das Drogenhilfesystem liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Im Regelfall gewährt das Land einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 20 ­ 30 % der Gesamtkosten des Suchtpräventions- oder -hilfeangebots bzw. der betreffenden Personalstelle.

Die Grundförderung für Sucht- und Beratungsstellen blieb in den beiden vergangenen Jahren unverändert; lediglich die ergänzenden Landesförderungen für frauen- und migratenspezifische Beratungsangebote sind 2006 im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts weggefallen. Die Landesförderung von niedrigschwelligen Suchthilfeangeboten (Niedrigschwelligkeitszentren und Kontaktläden) musste ebenenfalls reduziert werden. Mittelkürzungen bei einzelnen projektbezogenen Fördermaßnahmen waren zur Aufrechterhaltung der Richtlinienförderung ebenfalls unvermeidlich.

Die Förderung von Fachkräften für die psychosoziale Betreuung von Substituierten, die Förderung von Prophylaxefachkräften sowie die Förderung von Drogentherapeutischen Ambulanzen wurde in den vergangenen beiden Jahren nicht verändert.

Ergänzend ist anzumerken, dass im Rahmen der Neustrukturierung der Landesförderung ab 2007 die Zuschüsse für die Förderung von Sucht- und Drogenberatungsstellen, niedrigschwelligen Suchthilfeangeboten, Drogentherapeutischen Ambulanzen, Fachkräften für die psychosoziale Betreuung von Substituierten sowie von Prophylaxefachkräften in die fachbezogenen Pauschalen an die Kommunen eingeflossen sind.

3. Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Landesmittel auf das örtliche Drogenund Suchthilfeangebot bisher gehabt?

Das differenzierte Sucht- und Drogenhilfesystem in NRW ist durch die überwiegend punktuelle Kürzung der Landesförderungen in den beiden vergangenen Jahren in seinem Bestand nicht gefährdet worden. Erkenntnisse über die konkreten Auswirkungen der Kürzung der Landesförderung auf das örtliche Drogen- und Suchthilfeangebot liegen nicht vor.

4. In welcher Höhe erfolgt eine Finanzierung der Drogentherapeutischen Ambulanzen (DTA) / Konsumräume jeweils durch Land und Kommune?

Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Landesmittel für die niedrigschwellige Drogenarbeit auf die Arbeit der DTA / Konsumräume bisher gehabt?

Der Landesanteil zur Förderung der Drogentherapeutischen Ambulanzen (DTA) belief sich in den vergangenen beiden Jahren unverändert auf 86.900 pro Einrichtung und Jahr und ist in dieser Höhe auch bei der Festlegung der fachbezogenen Pauschale für 2007 an die Kommunen berücksichtigt worden.

Die Drogenkonsumräume wurden nicht aus Landesmitteln gefördert.

Auswirkungen der Kürzungen der Landesförderung im Bereich der niedrigschwelligen Drogenhilfeangebote auf die Arbeit der DTA und Drogenkonsumräume sind nicht bekannt.

5. Welche Veränderungen hat es bei der landesweiten Koordination zur Bekämpfung von Suchtgefahren gegeben; insbesondere bei den Koordinierungsstellen "Frauen und Sucht", "Essstörungen" und "Berufliche und soziale Eingliederung"?

Die bisherigen Landesfachstellen „Frauen und Sucht" und "Ess-Störungen" sind zur Erzielung von Synergieeffekten ab 2007 in die Landeskoordination Integration NRW in Köln eingegliedert worden. Die Landeskoordination Integration umfasst nunmehr die Arbeitsbereiche „Berufliche und soziale Integration Suchtkranker", „Gender und Sucht" sowie „EssStörungen".

6. Welche finanziellen Veränderungen hat es bei der Förderung der o. g. Koordinationsstellen gegeben?

Durch die Zusammenlegung der Landesfachstellen konnten insgesamt rund 32.000 eingespart werden (ca. 7 % der Gesamtförderung).

7. Welche Folgen und Auswirkungen hat die Kommunalisierung der Landesförderung der Sucht- und Drogenhilfe für die Arbeit, den Leistungsumfang und die Trägerlandschaft?

Ziel der Kommunalisierung der Landesförderung ist die Stärkung der kommunalen Planungs-, Handlungs- und Steuerungsfähigkeit, um die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Weiterentwicklung der bestehenden Präventions- und Hilfestruktur vor Ort zu erleichtern.

Die Kommunen können unter Beachtung der im Haushaltsgesetz festgeschriebenen Ziele und Aufgaben eigenverantwortlich über den zweckentsprechenden Einsatz der Landesmittel entscheiden.

Die Kommunalisierung der Landesförderung berührt zunächst weder den Leistungsumfang noch die Höhe der Landesförderung für die bislang geförderten Einrichtungen und Angebote.

Das Land hat bei der Festlegung der fachbezogenen Pauschale für das Jahr 2007 die Förderbeträge des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Die Kommunen haben sich ihrerseits grundsätzlich bereit erklärt, die Förderbeträge in unveränderter Höhe an die im Jahr 2006 geförderten Einrichtungsträger weiterzuleiten. Für das Jahr 2008 ist eine vergleichbare Übergangsregelung geplant.

Künftig soll die Festlegung der fachbezogenen Pauschalen an die Kommunen auf der Grundlage von objektivierbaren Kriterien erfolgen, die derzeit entwickelt werden (vgl. hierzu Antwort zu Frage C. II. 10.).

Zur Unterstützung von Kommunen und Einrichtungsträgern bei der Umsetzung der Kommunalisierung sollen die wesentlichen Grundsätze zu Zielen, Aufgaben, fachlichen Mindeststandards sowie zum Qualitätsmanagement und Berichtswesen in einer Rahmenvereinbarung zwischen Land, Kommunen und Freien Trägern festgeschrieben werden.

8. In wie weit ist gesichert, dass auch nach einer Kommunalisierung der Fördergelder die Angebotsvielfalt und Trägervielfalt in den Kommunen und Regionen erhalten bleibt?

Der Landesregierung ist grundsätzlich daran gelegen, dass die bewährte differenzierte örtliche Sucht- und Drogenhilfeinfrastruktur erhalten bleibt. Hierzu soll die in der Antwort zu Frage C. II. 7. dargestellte Rahmenvereinbarung dienen.

9. Welche Veränderungen bezüglich des Förderumfangs der Drogen- und Suchthilfe sind in den einzelnen Kreisen und Kommunen zu erwarten?

Zu möglichen Veränderungen des Förderumfangs der kommunalen Drogen- und Suchthilfe können keine Angaben gemacht werden.

10. Nach welchen Kriterien wird der Verteilungsschlüssel ausgerichtet werden?

Die Berechnung und Festlegung der den einzelnen Kommunen zufließenden fachbezogenen Pauschalen wird künftig auf der Grundlage von objektivierbaren Kriterien erfolgen. Derzeit erarbeitet ein wissenschaftliches Institut im Auftrag des Landes entsprechende Kriterien. Es wird hierbei durch eine Facharbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Freien Wohlfahrtspflege beraten.

Diese objektivierbaren Kriterien sollen den besonderen regionalen wie auch überregionalen Anforderungen und Besonderheiten Rechnung tragen. Bei ihrer Festlegung sollen neben der Bevölkerungszahl und sozialraumbezogenen Daten auch die Ergebnisse einer Analyse des bestehenden Suchthilfesystems sowie krankheitsspezifischen Aspekte und die unterschiedlichen strukturellen Anforderungen im Suchtbereich Berücksichtigung finden.

11. Wie will die Landesregierung zukünftig Impulse für eine Weiterentwicklung der Drogen- und Suchthilfe in NRW und für die überregionale Qualitätsentwicklung setzen?

Die Weiterentwicklung des Drogen- und Suchthilfesystem in NRW bleibt auch in Zukunft ein Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik der Landesregierung. Wichtige Impulse sind etwa von der Fortschreibung des Landesprogramms gegen Sucht zu einem Landeskonzept gegen Sucht NRW mit Festlegung von Zielen und vorrangigen Handlungsfeldern zu erwarten.

Die Landesregierung wird zudem auch weiterhin durch entsprechende Initiativen auf Landesund Bundesebene auf die notwendige Weiterentwicklung von Suchtprävention und -hilfe hinwirken.