Zu diesen Instrumenten gehört auch das ForstschädenAusgleichsgesetz

Landesregierung muss sich für Flexibilisierung des ForstschädenAusgleichsgesetzes einsetzen

Neun Monate ist es her, dass der Orkan Kyrill über Deutschland gezogen ist und vor allem in NRW massiven Schaden angerichtet hat. Unvorbereitet und hart hat der Orkan die nordrhein-westfälischen Waldbauern getroffen. Mit etwa 15 Mio. fm. Sturmholz entfällt auf NRW fast die Hälfte der in Deutschland angefallenen Sturmholzmenge. Kyrill hat im Januar deutlich und real vor Augen geführt, was Studien zum Klimawandel schon seit längerem belegen: Naturkatastrophen und Extremwetterlagen werden auch hierzulande zunehmen. In der Anfang September vorgestellten Studie „Klimawandel in NRW ­ Wege zu einer Anpassungsstrategie" hat CDU-Minister Uhlenberg die Auswirkungen des Klimawandels vorgestellt und bei dieser Gelegenheit auch ausdrücklich auf eine Zunahme extremer Sturmereignisse hingewiesen. Die Studie zeigt trotz aller Schwächen, dass eine reaktive Politik nicht mehr ausreicht. Heute müssen Instrumente entwickelt oder neu konzipiert werden, mit denen Opfern von Klimaschäden flexibel und unbürokratisch geholfen werden kann.

Zu diesen Instrumenten gehört auch das Forstschäden-Ausgleichsgesetz. Mit Hilfe dieses Gesetzes kann heute im Falle eines Orkans der Holzeinschlag in den Bundesländern beschränkt werden, die vom Orkan verschont blieben. Damit soll ein Überangebot auf dem Rohholzmarkt vermieden werden. In Verbindung mit dieser Einschlagsbeschränkung ergeben sich zugleich steuerliche Erleichterungen für die vom Orkan betroffenen Betriebe. Insbesondere die Möglichkeit der Steuererleichterung ist für die Forstbetriebe von hoher Bedeutung, da sie sonst durch die unerwartet höheren Einnahmen in Folge des orkanbedingten Mehrverkaufs von Holz auch einen entsprechend erhöhten Anteil an Steuern an den Staat abführen müssen. So bekommt der Staat nicht gerechtfertigte Mehreinnahmen und "verdient" an der Katastrophe zu Lasten der Waldbesitzer.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Waldbauernverband NRW zu Recht, dass die im Forstschäden-Ausgleichsgesetz festgelegte Regelung zur Steuererleichterung immer einen Beschluss zur Einschlagsbeschränkung voraussetzt. Diese Verknüpfung hat im Fall Kyrill eine Inkraftsetzung des Gesetzes verhindert. Denn die weniger betroffenen Bundesländer haben sich aus Eigeninteresse gegen Einschlagsbeschränkungen gestellt. Auf diese Weise konnten in NRW sinnvolle Steuererleichterungen für die betroffenen Betriebe nicht realisiert werden.

Dies musste auch Minister Uhlenberg bei seinem erfolglosen Versuch ein Inkrafttreten des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes im Bundesrat durchzusetzen, schmerzhaft erkennen. Die Landesregierung hat deshalb ihr auf der Regionalkonferenz Südwestfalen gemachtes Versprechen, Steuererleichterungen gemäß des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes durchzusetzen, nur bruchstückhaft und verspätet umgesetzt. Für den Waldbauernverband NRW entspricht deshalb die kürzlich von Minister Uhlenberg vorgelegte Steuerregelung für die Kyrillopfer "nach wie vor nicht annähernd den Regelungen, die das ForstschädenAusgleichsgesetzes bietet."

Die Landesregierung muss eine Initiative auf Bundesebene zur Flexibilisierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes starten. Diese muss die Aufhebung der obligatorischen Verknüpfung von Einschlagsbeschränkung und Steuererleichterung zum Ziele haben.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

- auf Bundesebene tätig zu werden, um eine Flexibilisierung des ForstschädenAusgleichsgesetzes durchzusetzen;

- endlich die auf der Regionalkonferenz Südwestfalen gemachten Versprechen zur Steuererleichterung einzulösen.