Kommt die staatliche Anerkennung für die Operationstechnischen AssistentInnen in NRW?

Mit dem/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin (OTA) hat sich in den letzten Jahren ein neues Berufsfeld im Gesundheitswesen entwickelt. Mit dieser Ausbildung wurde das Ziel verbunden, den Auszubildenden fachliche, soziale und kommunikative Kompetenz zu vermitteln, damit sie die vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst und in den Funktionsabteilungen Zentralsterilisation, Ambulanz und Endoskopie erfüllen können. Die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis sowie der regelmäßige Austausch zwischen PflegedirektorInnen, PraxisanleiterInnen und der Schule sind zentrale Pfeiler der Ausbildung.

In Nordrhein-Westfalen werden derzeit an verschiedenen Orten, insbesondere Krankenhäusern Ausbildungsgänge zum OTA angeboten. In Bonn beispielsweise erfolgt seit 2002 eine Kooperation der OTA-Schule mit zehn örtlichen Krankenhäusern ("Bonner Modell").

Eine staatliche Anerkennung des Berufsbildes der/des Operationstechnischen AssistentInnen auf Bundesebene ist durch das BGM bisher noch nicht erfolgt. Als bislang einziges Bundesland hat Schleswig-Holstein die Ausbildung zum OTA öffentlich und rechtlich geregelt und auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes in das duale System eingeordnet. Damit wurde in diesem Bundesland die Ausbildung zum OTA auf eine solide, gesetzliche Basis gestellt. In allen anderen Bundesländern gibt es diese landesgesetzliche Regelung nicht. Seitens der OTA wird auf das Problem unzureichender Absicherung bei Arbeits- und Berufsunfähigkeit sowie bei der Altersvorsorge hingewiesen, die auf die fehlende staatliche Anerkennung zurückzuführen ist.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in diesem Jahr in diesem Berufsfeld OTA ausgebildet?

2. Welcher Unterschied besteht im Vergleich zu anderen, staatlich anerkannten Berufen bezüglich der sozialen Sicherungen (Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, der Altersvorsorge und anderer Regelungen)?

3. Wie lässt es sich erklären, dass in Schleswig-Holstein bereits seit 2004 im Gegensatz zu NRW eine staatliche Anerkennung für diesen Beruf existiert und in NRW wie auch in allen anderen Bundesländern bislang noch keine staatliche Anerkennung erfolgt ist?

4. Wann soll eine staatliche Anerkennung des OTA für Nordrhein-Westfalen erfolgen?

5. Wenn für die Frage 4 keine positive Antwort erfolgt: Sieht die Landesregierung einen anderen Weg, die sozialen Absicherung dieser Berufsgruppe in NRW zu lösen?

Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 2. November 2007 namens der Landesregierung:

Zur Frage 1:

Es werden im Jahr 2007 178 Schüler/innen im Berufsfeld OTA ausgebildet.

Zur Frage 2:

Keiner.

Zur Frage 3:

Schleswig-Holstein hat eine Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz gewählt. Die Mehrheit der Länder hat diesen oder einen landesrechtlichen Regelungsansatz nicht für tragfähig gehalten. Die Finanzierung erfolgt danach durch die Krankenhausträger, ohne dass diese angesichts ihrer derzeitigen allgemein schwierigen Finanzsituation die Möglichkeit hätten, die Kosten für die Ausbildungsfinanzierung nach § 2 Nr. 1a KHG durch die GKV erstattet zu erhalten.

Anlässlich ihrer 79. Sitzung am 29./30. Juni 2006 hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) deshalb das Bundesministerium für Gesundheit einstimmig gebeten, für die operationstechnische Assistenz eine Regelung als Gesundheitsberuf nach Artikel 74 Nr. 19 GG einschließlich der Finanzierungsregelung gemäß § 2 Nr. 1a KHG zu treffen.

Zur Frage 4:

Nordrhein-Westfalen prüft derzeit im Wege einer Länderumfrage, ob die Länder Handlungsbedarf für eine Bundesratsinitiative sehen, nachdem Bundesministerin Ulla Schmidt in einem

Antwortschreiben an Minister Laumann vom 16. Mai 2007 mitgeteilt hat, dass sie keine zeitnahe Befassung mit dem Gesetzesvorhaben in Aussicht stellen könne.

Zur Frage 5:

Nein.