Durchgangsverkehr auf der L 3065 (Hauptstraße) und der L 3416 (Offenbacher Landstraße) in Hainburg/Hainstadt

Die Anwohner der L 3065 (Hauptstraße) sowie der L 3416 (Offenbacher Landstraße) in Hainburg/Hainstadt klagen seit langem über die Belastungen des Durchgangsverkehrs. Die Anwohner fürchten insbesondere auch um ihre Verkehrssicherheit, insbesondere die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer, aber auch um die Sicherheit der unmittelbaren Anwohnerschaft beispielsweise beim wöchentlichen Straßenkehren.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, ein Lkw-Nachtfahrverbot oder ein Fahrverbot für den Durchgangsverkehr in der L 3065 (Hauptstraße) sowie der L 3416 in Hainburg/Hainstadt zu erreichen?

Für Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen oder Sperrungen für gewidmete klassifizierte Straßen, in Form des Nachtfahrverbotes für Lkw oder des Fahrverbotes für den Durchgangsverkehr, sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 StVO maßgebend. Danach muss eine bestehende erhöhte Unfallsituation bzw. Gefahrenlage oder eine überhöhte Lärm- und Abgasimmissionsbelastung durch Kraftfahrzeugverkehr gegeben sein. Eine Verkehrsbeschränkung oder Sperrung muss zudem verhältnismäßig, das heißt, die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit müssen nachgewiesen sein. Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen bedarf es zusätzlich noch einer geeigneten Umleitungsstrecke, die von ihrer Länge her zumutbar sein muss und die nicht lediglich das Problem verlagert.

Zur Feststellung der Situation in Hainburg-Hainstadt wurden zwei Verkehrszählungen durchgeführt. Es wurde an drei Stellen sowohl eine Zählung in der Nacht vom 26. auf den 27. März 1998 sowie eine Tagzählung am 14. September 1998 von 8 bis 19 Uhr durchgeführt. Nach den Ergebnissen dieser Verkehrszählungen ist weder eine Sperrung zur Nachtzeit noch eine generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr möglich, denn die geforderten Voraussetzungen für eine Sperrung liegen eindeutig nicht vor.

Zusätzlich wurde vom Landrat des Kreises Offenbach eine Prüfung darüber veranlasst, ob die Benutzung der L 3065 (Hauptstraße) in Hainburg zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen zu beschränken bzw. zu verbieten und der Verkehr umzuleiten ist. Hierzu wurden AbgasImmissionsmessungen auf der Grundlage der 23. BImschV von der DEKRA Umwelt GmbH, Stuttgart, über den Zeitraum eines halben Jahres, von Juli bis Ende Dezem ber 1999, durchgeführt. Nach § 2 der 23. BImschV sind Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverunreinigungen zu prüfen, wenn eine Überschreitung des Konzentrationswertes für Stickstoffdioxid von 160 pg/m³ oder für Ruß von 8 pg/m³ oder von Benzol von 10 pg/m³ verunreinigte Luft festgestellt wird. Der Abschlussbericht dieser Messungen liegt zurzeit noch nicht vor. Allerdings lassen die bisherigen Zwischenberichte der DEKRA den Schluss zu, dass die festgestellten Abgas-Immissionen die gesetzlichen Voraussetzungen für die gewünschten Verkehrsbeschränkungen nicht erfüllen.

Somit ergibt sich keine Rechtsgrundlage, ein Lkw-Nachtfahrverbot oder ein Fahrverbot für den Durchgangsverkehr auf der L 3065 (Hauptstraße) sowie der L 3416 in Hainburg/Hainstadt anzuordnen.

Frage 2. Sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Ortsdurchfahrt L 3065 Hainburg, Ortsteil Hainstadt beabsichtigt, und wie ist der Stand der Planungen?

Am 21. September 1998 wurde vom Landrat des Kreises Offenbach auf Antrag des Bürgermeisters der Gemeinde Hainburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße in Hainstadt zwischen den Hausnummern 26 bis 75 mit Zeichen 274-53 StVO auf 30 km/h herabgesetzt.

Ein Widerspruch gegen diese Anordnung wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Widerspruchsbescheid vom 8. Juni 1999 zurückgewiesen.

Eine Klage diesbezüglich ist noch anhängig. Weiterhin sind zwei stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsreduzierung jeweils an den Ortseinfahrten aus Richtung Hanau und Klein-Krotzenburg installiert worden, die seit August 1999 in Betrieb sind. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der L 3065 sind durch das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen oder das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt derzeit nicht geplant.

Frage 3. Hat sich das Verkehrsaufkommen durch die Verkehrslenkungsmaßnahmen im Bereich Hanau beim Durchgangsverkehr Hainburg verändert?

Angaben zu dieser Fragestellung können nicht gemacht werden, da keine Vorher/Nachher-Untersuchung in Zusammenhang mit den Verkehrslenkungsmaßnahmen im Bereich der Stadt Hanau durchgeführt wurden.

Allerdings dürfte das Lkw-Verbot (Lieferverkehr frei) in Hanau-KleinAuheim für Hainstadt eine Verringerung der Verkehrsbelastung durch Lkw bewirkt haben, da von Norden her kein Lkw-Durchgangsverkehr mehr berechtigt die L 3065 (Hauptstraße) nach Hainstadt befahren kann. Das Gleiche gilt für das ehemalige "Schlupfloch" Dieselstraße in Klein-Auheim, von wo aus ebenfalls kein zulässiger Lkw-Verkehr mehr nach Hainstadt möglich ist.

Frage 4. Welche zusätzlichen Verkehrsaufkommen werden durch die weitere Besiedlung von Wohn- und Gewerbeflächen in Hainburg erwartet?

Grundsätzlich ist bei einer Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Der Bürgermeister der Gemeinde Hainburg hat mitgeteilt, dass er hierzu keine Prognosen abgeben kann, da zusätzliches Verkehrsaufkommen insbesondere von der Größe der ausgewiesenen Flächen, der Dichte der Bebauung sowie von der Art der angesiedelten Gewerbebetriebe abhänge, diese Eckdaten aber nicht bekannt seien. Da auch dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen keine Anträge aus dem Jahr 1999 vorliegen, aus denen eine weitere Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen in Hainburg hervorgeht, ist davon auszugehen, dass mit keinem bedeutenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

Frage 5. Wie schätzt die Landesregierung nach Fertigstellung des Autobahnkreuzes A 3 Frankfurt-Würzburg, Abfahrt Hanau, die zusätzliche Verkehrsbelastung für Hainburg ein?

Weder durch den Ausbau der Anschlussstelle Hanau im Zuge der A 3 noch durch den Ausbau der B 45 ist mit einer signifikanten Erhöhung der Verkehrsbelastung im Zuge der L 3416 oder der L 3065 im Bereich von Hainstadt zu rechnen.