Deputatzahlungen für aktive und ehemalige Bergleute

Die Deutsche Steinkohle AG (DSK) sah sich im Jahr 2002 aufgrund der degressiv ausgestalteten Steinkohlesubventionen und den weiterhin steigenden Förderkosten gezwungen, gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Energie, Chemie (IGBCE) umfangreiche Sparmaßnahmen zu beschließen. Zu diesem Zweck haben die Tarifparteien am 2. Mai 2002

Änderungen im Manteltarifvertrag für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau vereinbart. Eine wesentliche Entlastung konnte die DSK durch die Neugestaltung der Deputatzahlungen erzielen. Hatten bis zu dieser Änderung alle aktiven und ehemaligen TarifArbeitnehmer der DSK sowie deren Witwen Anspruch in unterschiedlicher Höhe auf Hausbrandkohlen bzw. Energiebeihilfen (Deputate), so gelten die Hausbrandbezugsrechte seitdem nur noch für

· aktive Mitarbeiter und Angestellte,

· vor dem 01.07.2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen,

· nach dem 01.07.2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu diesem Stichtag mindestens 20 Jahre im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigte Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen.

Dies hat zur Folge, dass im Bergbau noch beschäftigte Arbeitnehmer, die an diesem Stichtag (1. Juli 2002) weniger als 20 Jahre im Bergbau tätig sind, bei Renteneintritt keinen Anspruch auf die bislang gewährten Deputate haben. Ferner erhalten Auszubildende, die ab Juli 2002 im Bergbau eingestellt werden, während ihrer Lehre kein Deputat mehr.

Einem Bericht der Neuen Rhein Zeitung vom 17.04.2007 zufolge hat die insolvente Bergbauspezialgesellschaft Deilmann-Haniel seinen früheren Beschäftigten die Deputate vollständig gestrichen.

In ihrem "Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vermerkt die KPMG, dass die RAG die rechtliche Auffassung vertritt, dass das nur dem eigenen Bedarf dienende Sachbezugsrecht für Hausbrand (Deputat) aufgrund seiner historischen Funktion kein Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung darstellt. Die KPMG ordnet diese Deputate den langfristig anfallenden Altlasten des deutschen Steinkohlenbergbaus zu.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wer schließt nach Ablauf des derzeit gültigen Tarifvertrages für den rheinischwestfälischen Steinkohlenbergbau und nach Übernahme des schwarzen Bereichs der RAG durch die Steinkohle-Stiftung zukünftig die Tarifverträge ab (bitte die Laufzeit der derzeitigen Tarifverträge angeben)?

2. Welche Regelungen gelten bei der Zahlung von Deputaten für die Bergbauspezialgesellschaften?

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Deputatzahlungen je Bergmann und insgesamt für alle Leistungsempfänger (bitte Wert der Deputate in angeben und Unterteilung in Zahlungen an aktive und ehemalige Beschäftigte)?

4. Wie hoch war der Anteil der Deputate an den durchschnittlichen Förderkosten im deutschen Steinkohlenbergbau in den Jahren 2004 bis 2007 (bitte Angaben in /t und Prozent)?

5. Mit welchen finanziellen Aufwendungen für Deputatsleistungen gegenüber Pensionären als Bestandteil der langfristig anfallenden Altlasten rechnet die Landesregierung bei Fortschreibung der derzeitigen Regelung bis zum endgültigen Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus?

Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13. November 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie:

Zur Frage 1:

Der Gesamtverband Steinkohle sowie die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie sind die Tarifvertragsparteien im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau. Durch die Veränderung der Eigentumsverhältnisse an der RAG ändert sich nichts an diesem Sachverhalt. Die Vertretung der Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen für den Steinkohlenbergbau bleibt eine Unternehmensentscheidung.

Der derzeitige Tarifvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit halbjähriger Frist zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden.

Zur Frage 2:

Für Beschäftigte bei Mitgliedsfirmen der Vereinigung der Bergbau-Spezialgesellschaften e.V. bestehen Regelungen über die Gewährung von Deputaten in Anlehnung an die tariflichen Regelungen für Beschäftigte der Deutschen Steinkohle AG (DSK).

Zur Frage 3:

Nach Angaben der DSK betragen die durchschnittlichen Deputatzahlungen je Bergmann

· an aktive Beschäftigte: 884,00 /Jahr

· an inaktive Beschäftigte: 305,00 /Jahr Lt. DSK betrug die Summe der Deputatzahlungen im Jahre 2006

· an aktive Beschäftigte: 18,8 Mio.

· an inaktive Beschäftigte: 50,5 Mio.

Zur Frage 4:

Nach Angaben der DSK betrug der Anteil der Deputate an den durchschnittlichen Förderkosten im deutschen Steinkohlenbergbau in den Jahren 2004 bis 2007 durchschnittlich 2,31 /t bzw. 1,34 % p. a.

Zur Frage 5:

Nach Einschätzung der DSK ist aus heutiger Sicht von Deputatleistungen für den Zeitraum 2008 bis 2018 in Höhe von durchschnittlich 45,0 Mio. /p. a. auszugehen.